Beiträge von James

    Zitat

    Original von tophane
    kannst auch über stromnetz machen POWERLINE geht auch ohne installation PLUG and Play ;) <holy>


    1. viel teurer als wireless
    2. nicht so toll bei nem laptop, wenn man kabellos sein will :)

    entweder wireless adsl router ( Zyxel 650hw )


    oder einen adsl router ( der muss einen ethernet ausgang haben ) und einen wireless router (falls der adsl router kein nat kann ) oder wireless access point

    wenn du einen wireless router nimmst, kannst du soviele pc dranhängen wie du willst :)


    karten für den pc gibts genug, sogar usb adapter.


    aber wegen telefon. wenn du übers telefon gehst, brauchst du einen adsl router und kannst kein adsl modem benutzen wobei meistens ein adsl router "geschenkt" wird momentan bei einem neuanschluss.


    andere möglichkeit wäre übers TV kabel, bei cablecom ists kein problem mit einem wireless router dahinter.


    gruss Roman

    sodala. jetzt gebe ich als alter hase auch noch meinen senf ab.. :)


    im grossen und ganzen kann ich nur sagen, ich darf von einem neuen auto und von einem, das bereits zig jahre alt ist oder viele km drauf hat nicht das selbe erwarten.


    vorallem habe ich die erfahrung gemacht, wenn man ein günstiges auto für den alltag will darf man keines für 1000.- kaufen und erwarten, das man ein paar jahre nichts investieren muss.


    aber je länger man ein auto behält, desto besser weiss man, was wurde an dem auto schon gemacht, was kommt als nächstes. von einem gebrauchten weiss ich nie genau wies um den zustand ist, vorallem wenns älter ist.


    mein fazit:
    auto möglichst lange behalten, denn nur dann fährt man auch günstig :) und ärgert sich nicht über eine bestimmte automarke.


    beim corsa den ich mal hatte, bei dem waren auch immer die bremsen am "arsch" und wurde auch mal "gross" rost repariert. aber wenn ich den kaufpreis und die reparaturen rechne, im vergleich zu den km die ich damit gefahren bin, wars ein schnäppchen :)


    gruss Roman der immer gerne weiss, wies um seine autos steht :)

    meine habe ich damals glaube ich bei westfalia gekauft für um die 50.-
    aber die sind leider nichtmehr drin <grmpf>


    und 50.- zum vergleich von fast nem 1cm staub pro winter liegt noch im rahmen aber 400.- würde ich auch nie bezahlen, dann würde ich mir ein superflauschiges leintuch kaufen gehen :)


    gruss Roman


    man putzt das auto, stellt es in die tiefgarage für ein paar monaten und dann siehts so aus <grmpf>



    also ich habe für meinen blauen auch so ein stoff ding.


    ist innen flauschig und doch "nur" aus stoff, sprich luft geht rein und raus.


    die plastik dinger würde ich wirklich nur benutzen, wenns im "regen" steht aber so als staubschutz ist so ein "leintuch" ganz praktisch.


    gruss Roman

    also die genauen preise kann ich dir nicht nennen, nur so in etwa, kommt aber drauf an ob du die s a oder e version willst.


    also, starterkit mit 20liz kostet gut um die 10000 rum.


    server brauchst du keine speziellen lizenzen mehr, sondern nur pro client eine, wobei pro aktiver computer lizenziert wird.


    des weiteren brauchst du pro client, der die möglichkeit hat drauf zuzugreifen 2 ms lizenzen.


    1. ms connection liz. wie bei einem normalen windows server
    1. ts connection liz.


    die ms con. liz ist um die 80.-
    und die tscal um die 200.- (war auf jedenfall früher so)


    die zahlen sind nicht "genau" sondern einfach mal so richtwerte, da man meistens auch um die citrix lizenzen ein bisschen handeln kann.


    gruss Roman

    warum sollte in japan ein links gelenkter skyline stehen ?



    also entweder steht das auto in der schweiz und wurde umgebaut oder es steht in japan und ist nicht auf links umgebaut



    irgendwie alles komisch <rotaeye>

    Zitat

    Original von Mr.Petrolhead
    völlig richtig eine autonummer kannst du nicht verkaufen (in ZH zumindest ganz sicher, denke das ist CH-weit so).


    damit kann nur jemand geld verdienen:
    rate mal wer <fire>


    im kanton sg kannst du deine nummer abtretten an irgend jemanden.


    ob du für den wisch geld verlangst ist dir freigestellt.


    4 stellige sg nummern gehen für 2-3 tausend rum.....


    leute gibts halt, die zuviel geld haben....

    Zitat

    Original von Nik
    hohe autonummer?!
    ganz einfach: entweder neulenker oder ausländer <laughing>
    eine tiefe nummer ist somit ein MUSS ;)


    stimmt eben. darum ne möglichst tiefe, die nichts kostet :)


    manchmal reicht im Sg auch, nett mit den leuten zu reden und dann kriegt man keine 277000 nummer und kostet auch nigs


    problem ist wohl


    1. du wirst ihm nicht das bezahlen, was er gerne hätte ;-)
    2. ein neuer wird ihm zu teuer sein ;)



    aber ich denke, dass das mit dem s2k noch lange dauert, weil man die celi nicht sehr gut/schnell zu dem preis verkaufen kann, den renato möchte

    Zitat

    Original von Pro.2


    Genau. Windows XP gibts gratis alles bei Emule.de <holy> :D Office und co auch :)




    Urheberrecht und Konsequenzen


    Seit Juli 1993 sind in der Schweiz Computerprogramme aus- drücklich urheberrechtlich geschützt. So werden in Artikel 2 Absatz 3 URG Computerprogramme ausdrücklich als Werke anerkannt, denen urheberrechtlichen Schutz zukommt.


    Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:


    Programme in jeder Gestalt sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, darunter ist auch in Hardware integrierte Software zu verstehen.


    Allein der Urheber oder Rechteinhaber hat das Recht zum Vervielfältigen, Übersetzen, Ändern, Verbreiten und Vermieten eines Softwareproduktes, Dritte dürfen dies grundsätzlich nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Rechtsinhabers tun. Etwas anderes gilt nur in den Fällen der Artikel 12 Absatz 2 URG i.V.m Artikel 17 URV, sowie Artikel 21 und 24 URG.


    Nur die Erstellung einer Sicherungskopie ist erlaubt (Artikel 24 URG), sofern sie von dem zum Gebrauch des Programms Berechtigten erstellt wird.


    Ansonsten gilt: Eine Anwendung - eine Lizenz. Etwas anderes gilt nur, wenn der jeweilige Lizenzvertrag ausdrücklich die Nutzung auf einem Zweitgerät (z. B. Notebook) zulässt.


    Bei illegalem Einsatz von Software haftet grundsätzlich das Unternehmen selbst. Im Rahmen der so genannten Organhaftung haftet das Unternehmen für seine Organe, d.h. seine gesetzlichen Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Verwaltungsrat etc.). Dabei haftet das Unternehmen in demselben Umfang wie das handelnde Organ selbst. So haftet z.B. das Unternehmen auch ohne Verschulden auf Unterlassung von Urheberrechtsverletzungen, auf Schadensersatz dann, wenn seine Organe fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Fahrlässig handelt ein Organ schon dann, wenn es der unter den gegebenen Umständen erforderlichen Sorgfalt nicht genügt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn es seinen untergebenen Mitarbeitern keine geeigneten Arbeitsanweisungen gibt, um die Einhaltung der Lizenzbestimmungen sicherzustellen. Das Unternehmen kann für ein Fehlverhalten von Mitarbeitern, die nicht Organe sind, auch durch die so genannte Geschäftsherrenhaftung zur Verantwortung gezogen werden.


    Unternehmen haften für die unerlaubten Handlungen ihrer Angestellten im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie alle notwendigen Vorkehrungen zur Vermeidung eines Schadens getroffen haben. Dementsprechend müssen Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit so sorgfältig organisieren, dass für alle wichtigen Aufgabengebiete eine klare Kompetenzordnung und Beaufsichtigung besteht. Erfüllt das Unternehmen diese Anforderungen nicht, hat es für den verursachten Schaden einzustehen.


    Geschäftsführer und Vorstände etc. eines Unternehmens können auch persönlich haftbar sein für Urheberrechtsverstösse im Unternehmen, wenn sie selbst eine Verantwortlichkeit für die Rechtsverletzungen trifft. Neben der zivilrechtlichen Haftung auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz können sie sich auch strafbar machen, wenn sie an der strafbaren Handlung teilgenommen haben. Darüber hinaus kann selbstverständlich jeder einzelne Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden, der selbst Urheberrechtsverletzungen begeht oder sich an solchen beteiligt, also z.B. eine Raubkopie auf einen Rechner aufspielt oder eigene Software für derartige Zwecke zur Verfügung stellt.


    Auch private Anwender, die Software illegal einsetzen, haften grundsätzlich auf Schadensersatz, Unterlassen und Vernichtung der illegalen Raubkopien. Sie können sich auch dem Anspruch auf Vernichtung der zur Herstellung verwendeten Einrichtungen (z. B. CD-Brenner) ausgesetzt sehen (Artikel 58 StGB). Erfolgt der Einsatz der Raubkopien vorsätzlich, so macht sich der Anwender auch strafbar gem. Artikel 67 URG.






    Konsequenzen von Urheberrechtsverstössen


    Vorsätzliche Verletzungen des Urheberrechts sind strafbar und werden durch die Strafuntersuchungsbehörden verfolgt. Das heisst: In Unternehmen, bei denen mehr Lizenzen eingesetzt werden als tatsächlich erworben wurden, machen sich die Täter sowie unter Umständen die Organe (Geschäftsführer, Verwaltungsrat etc.) des Unternehmens ggf. strafbar und müssen mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Das Risiko sind hohe Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bei gewerbsmässigem Handeln (Art. 67 und 71 URG).


    Daneben bestehen die zivilrechtlichen Ansprüche des Herstellers auf Schadensersatz, Unterlassen, Vernichtung der Raubkopien etc. Aus der Nutzung illegaler Software können erhebliche Schadensersatzforderungen des verletzten Rechteinhabers resultieren. Hinzu kommen meist erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten. Besonders bei Netzwerken ist daher auf eine ausreichende Anzahl von Lizenzen zu achten. Besonders bei der Software-Nutzung im Netzwerk gilt: Lizenzprogramme sind preiswerter!


    Die Voraussetzung für die eigene Sicherheit im Unternehmen ist ein gutes Software-Management. Informationen dazu erhalten Sie hier: Software-Management


    Rechtsverbindlichkeit
    Die auf der Lizenzierungs-Webpage von Microsoft dargestellten Informationen sind Hinweise, die das Verständnis für den Einsatz von Softwarelizenzen verbessern sollen. Microsoft weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen keinen rechtsverbindlichen Charakter haben, sondern als erklärende Informationen zu verstehen sind. Die einzig rechtsverbindlichen Lizenzinformationen sind in den entsprechenden Endbenutzer-Lizenzverträgen (als Beilage zu Softwarepaketen oder in Form von Lizenzverträgen) zu finden.




    verwechsle nicht centrino mit celeron ;)


    celeron ist die langsame version vom P4 sprich, mit weniger cache


    centrino ist ein spezieller Pentium Mobile Prozessor

    also ich finde, das er nicht gerade billig ist.


    ausserdem was ich persönlich beachten würde ist, das du einen mobile cpu drinhast.


    ein laptop sollte für unterwegs da sein, oder im sommer auf den balkon oder wie auch immer.


    was bringt mir da ein P4 mit 3GHz obwohl mir ein 1.5GH centrino reicht und mit dem centrino die akku doppelt oder dreimal so lange hält.