Beim K-Sport kannst du bis 40mm gehen ;).
Zudem senkt sich das Fahrwerk noch ;), mein EX-Type R sah am Anfang auch aus wie ein Traktor.
Beim K-Sport kannst du bis 40mm gehen ;).
Zudem senkt sich das Fahrwerk noch ;), mein EX-Type R sah am Anfang auch aus wie ein Traktor.
Na dann allzeit gute Fahrt.
Als ich noch den Type R hatte beanstandeten Sie den Auspuff obwohl er eingetragen war
Merkt doch keiner beim MFK, wenn das H drauf steht...
Kommt auf die MFK an, Quick hatte ja auch seine Probleme mit den OEM EP3 Felgen bei der MFK
Ich mein mit der Kontrolle eher die MFK
Unsere Rennleitung überschätze ich nicht
10tkm fahren und das Ding ist ausgebrannt
Falls du nicht nachbiegen möchtest könntest du dir auch kürzere Aufhängegummis besorgen.
Ich werde mich daher hüten, das neue Beiblatt zu holen.
Was machst du wenn in einer Kontrolle die Gültigkeit des Beilblatts in Frage gestellt wird und das ganze mit Streetparts geklärt wird
Die OEM Felgen auf einen anderen Honda zu montieren ist ja nicht das Problem.
Sonder ob man diese Felgen auch auf das jeweilige Modell eingetragen bekommt
Hör dich mal im Netz rum
Die Anlage sollte einfach nicht zu laut sein weil du ansonsten ne schöne Herausforderung hast die ganze Geschichte unter die Grenze von 74dBa zu dämmen
Warum keine originalen Teppiche?
Bei Riffelblech rutscht du doch nur mit den Füssen rum wenn die mal nass sind.
ja welche würde gut sein, ja beiblatt, by self made ;D
Wie kommst du auf "self made" <nooo!>, du kannst fast jede Anlage mittels einer Lärmmessung "legalisieren". Hab ich anno domini auch gemacht damit ich meine Tanabe Concept G für meinen Type R eingetragen bekam.
Die grosse Frage ist, willst du den EJ1 als Alltagswagen brauchen oder nur Wochenends?
Wenn du Ihne für den Alltag brauchst, dann schau lieber nach ner Anlage welche ein Beiblatt hat
Hochdeutsch bitte <rotaeye>.
MUGEN kostet halt doch ein wenig mehr, dafür hast du dann auch was passgenaues und nicht was unpassendes was noch aus GFK hergestellt ist <sick>.
Ansonsten kann ich dir noch das ATR Forum (englisch) ans Herz legen die haben (fast) alles was es für den ATR gibt
Hi.
Wieso meldest du dein Auto nicht in DE an?
Turboumbaueintragung ist dann kein Problem.
Das ist schon wahr dass du in DE einen Turboumbau einfacher eingetragen bekommst als hier in der CH.
Allerdings klappt das mit dem Einlösen in DE nicht wirklich.
Laut dem Strassenverkehrsamt TG muss der Fahrzeughalter spätestens nach einem Jahr die DE Nummer abgeben und eine CH Nummer holen.
Zudem muss das Fahrzeug hier in der CH nochmals geprüft werden. Und wenn dann der Turboumbau nicht anerkannt wird weil das Fahrzeug für diese Leistung nicht ausgelegt ist gibts wieder Probleme.
ZitatAlles anzeigenOriginal von STVA TG
Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut, sowie
zollfreie Einfuhr
Bei der Einreise in die Schweiz muss das Fahrzeug beim schweizerischen Zollamt gemeldet werden.
Ab Einreise darf ein Fahrzeug maximal ein Jahr mit ausländischen Kennzeichen in der Schweiz verkehren.
Die schweizerische Zulassung muss sofort erfolgen, wenn:
das Fahrzeug zu entgeltlichen Beförderung von in der Schweiz aufgenommenen und hier wieder abzusetzenden Personen oder Güter verwendet wird.
die ausländische Fahrzeugzulassung bzw. Haftpflichtversicherung abläuft oder abgelaufen ist.
Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind Wochenaufenthalter
Als Wochenaufenthalter gilt, wer seinen Wohnsitz im Ausland hat und regelmässig durchschnittlich zweimal im Monat zwei aufeinander folgende Tage dort verbringt.
Zur Erlangung einer Bewilligung für die Benutzung eines unverzollten Fahrzeuges mit ausländischen Kontrollschildern in der Schweiz ist beim Zoll ein schriftliches Gesuch zu stellen.
Bei einem Fahrzeugwechsel oder einer Verlängerung der Zollbewilligung ist uns erneut ein Gesuch um Anerkennung als Wochenaufenthalter einzureichen.
Zulassung in der Schweiz
Fahrzeuge, die von den Zollbehörden als Übersiedlungs-, Ausstattungs- oder Erbschaftsgut abgefertigt werden oder eine Bewilligung zur zollfreien Verwendung erhalten, unterstehen vor der Zulassung einer Einzelprüfung und können direkt beim Strassenverkehrsamt zur Fahrzeugprüfung angemeldet werden.
Bei der Anmeldung sind die gleichen Unterlagen wie bei Fahrzeugen ohne EG-Übereinstimmungsbe-scheinigung erforderlich.
Wird zusätzlich das entsprechende Zoll-Formular 18.44 (Übersiedlungsgut), 18.45 (Ausstattungsgut), 18.46 (Erbschaftsgut) oder 15.30 (Zollfrei) beigebracht, ist der Nachweis der Geräusch- und Abgasvor-schriften fakultativ. Eine Einschränkung bei Halterwechsel wird jedoch im Fahrzeugausweis eingetragen. Die Bestimmungen über Beleuchtung, Sicherheitsgurten, Aufprall- oder Fussgängerschutz etc. müssen aber auch bei diesen Fahrzeugen ebenfalls eingehalten sein. Es empfiehlt sich in jedem Fall vor der Ver-zollung abzuklären, ob das Fahrzeug auch in der Schweiz zugelassen werden kann.
Es ist keine Zulassung vor der Fahrzeugprüfung möglich!
Deshalb bleib beim Sauger EKFreak
Schau mal auf www.accordforum.de nach dort wirst du sicher fündig
Das ist im Moment mein Wallpaper im Geschäft:
Und zuhause hab ich das als Wallpaper
Da kann man nur gratulieren und dies ohne Abstimmung.
auf subaru zieht man diese mit ca 250 an..!
Aber bei den Subi's herrschen auch wieder andere Verhältnisse
Hast du schonmal bei deinem HONDA-Händler nachgefragt.
Der kann dir am besten den Preis bekannt geben