Zitat
Original von poolk
EDIT!!!: Das was tegster über internationale genemigungen gesagt hat, kann mir das jemand bestätigen?
Das EWG in jedem fall zulässig ist?
Gruss Micha
Für Dich Micha, nochmals gaanz laangsam zum mitschreiben.
Wenn Du irgendwo etwas kaufst, seien es Felgen, nen ESD etc., dass mit einem CH-Beiblatt geliefert wird, dann hat es auf diesen Beiblättern ne Bestätigung drauf, dass dieses Teil genau für Deinen Wagentyp, unter der internationalen Richtlinie EWG# so und so, geeignet ist.
Im Klartext will heissen: Teile die für Deinen Wagentyp ausgelegt und mit einer EWG Bescheinigung ausgestattet sind müssen nicht bei der MFK vorgeführt und eingetragen werden. Es ist aber zwingend notwendig, die Beiblätter stets im Auto mitzuführen. Im allerschlimmsten Fall kann es Dir passieren, dass bei einem ausgebrannten ESD bei der periodischen MFK-Prüfung, der Endschalldämpfer trotz der EWG#, nicht mehr durch den Lärmtest kommt.
MfG