Liege ich also richtig, dass mein Type R (1. Inverkehrssetzung Nov 2016) mit einer Remus-Klappenanlage auch bei geschlossener Klappe illegal wäre?
Ich glaube, es hat sich erledigt:
"Grosser Wermutstropfen aus Sicht der Lärmgeplagten: Die Verordnung gilt für neue Automodelle, die ab dem 1. Juli 2016 zugelassen werden. Bereits in Verkehr gesetzte Autos und noch angebotene «alte» Modelle dürfen weiterhin die Lärmgrenzwerte verletzen."
Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch/sc…erwuenscht/story/24345451