ja, ich werde das nochmals anschauen. wenn ich das gewindefahrwerk auf der gleichen Höhe wie das original-fahrwerk eintragen könnte würde ich es machen. selbst wenn es hart auf hart kommt würde ich nichts verlieren und einfach mit der selben höhe wie jetzt rumfahren. aber dass ich sogar 2cm höher gehen muss mit dem Gewindefahrwerk um legal zu sein, mich ein bisschen an...
kann die polizei verlangen dass du das Gewindefahrwerk ausbaust, wenn sie dich erwischen mit zu tiefer einstellung, und das das problem mit der höhe so extrem ist wie bei mir? die können sich ja selber ausrechnen, dass das Fahrwerk nach der Kontrolle sofort wieder runtergeschraubt wird....
@ santi: bist du sicher? es heisst doch immer der geprüfte Verstellbereich angegeben, und der ist immer tiefer als original. wenn + 2.0 cm nicht in diesem Bereich ist, müsste man das wieder extra prüfen lassen für die eintragung?