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Da sieht man mal, wie gerne hier "sachlich" Diskutiert wird! 
Meine bescheidene Meinung dazu:
Den "Raser" gesetzlich zum "Sport- oder Schnellfahrer" abzugrenzen dürfte nicht ganz einfach sein!
Wie will man das regeln? Darf einer, der sein Fahrzeug ab und zu auf der Rennstrecke bewegt und Fahrsicherheittrainings absolviert, sein Fahrzeug auf der Strassen dann "zügiger" oder "sportlicher" bewegen als ein Fahranfänger? 
In unseren Köpfen ist der Unterschied schnell gemacht aber das bringt dem Gesetzgeber nichts!
Ich persönlich find die Definition mit der "Doppelten Geschwindigkeit" gar nicht mal sooooo schlecht!
Irgendwo muss man ja anfangen... und es gibt für mich keine Entschuldigung dafür, wenn jemand mit 100 durchs Dorf brettert! Ebensowenig sehe ich ein, warum einer 240 Sachen auf der Autobahn brettern soll! Auch wenn dies vielleicht weniger gefährlich ist, als mit 100 durchs Dorf zu fahren, ist es doch jenseits von Gut und Böse! Ja ja... ich weiss... in Deutschland geht das ja auch! aber heisst das deswegen, dass es "gescheit" oder "ungefährlich" ist?
Das Argument "Nachts auf leerer Strasse" zieht meiner Meinung auch nicht wirklich! Man rechne mal den Anhalteweg (Reaktions- und Bremsweg) aus bei 240 km/h und dann stellt man das der Sichtweite (für die, die zu faul sind: knapp 400 meter Anhalteweg sind's ) gegenüber! 
Wer hingegen einen Sportwagen eine Passstrasse "raufprügelt" muss nicht zwingend ein Raser sein! Die meisten sind's wohl nicht! Auch nicht nach obengenannter Definition! Man hat da ja selten über 160 Sachen drauf! Aber brauchts das denn? Wie nennt man dann einen, der den Wagen viel zu schnell in die Kurve lenkt und in die Mauer fährt oder, noch schlimmer, den Abhang runterstürzt? Ein zu übereifriger "Sportfahrer"? Seht ihr den Punkt? 
Die Forderung nach Gefängnisstrafen kann ich nicht ernst nehmen! primär weil's in keinem Verhältnis steht zum StGB!
Beispiel Raserunfall:
Schwere Körperverletzung mit dem Auto herbeigeführt. In 99% nicht vorsätzlich, meistens grobfahrlässig (man musste damit rechnen, dass so etwas passiert) oder eventualvorsätzlich (billigend in Kauf genommen, DASS etwas passiert) soll Knast bedeuten?
Die gleiche Schädigung bei einem Menschen durch ein Messer herbeigeführt = bedingte Geldstrafe? 

Ich bin nicht GEGEN Gefängnisstrafen für Raser sondern FÜR Gefängnisstrafen bei StGB Tätern!! Wenn aber beim StGB so dermassen mild geurteilt wird, ist es irrsinnig, die SVG-Täter gleich alle wegzusperren!