Die im Strafbefehl genannten Artikel sind ja sehr interessant. Doch keiner trifft auf dieses Fahrzeug zu.
wieso sollen die nicht passen? denkst du es gibt einen artikel der besagt: "an einem honda dürfen keine lackierten windabweiser montiert werden"!?!? 
nein... scherz beiseite...
du schreibst Art. 29 SVT. ich nehme an du meinst SVG!
Zitat
Der Führer hat sich zu vergewissern, dass Fahrzeug und Ladung in vorschriftsgemässem Zustand sind
passt doch!
dann schreibst du Art 71a/4 VTS
Zitat
Scheiben, die für die Sicht des Führers oder der Führerin nötig sind, müssen eine
klare, verzerrungsfreie Durchsicht gestatten, witterungsfest sein und auch nach
längerem Gebrauch mindestens 70 Prozent Licht durchlassen. An, vor oder hinter
diesen Scheiben dürfen keine Gegenstände angebracht werden, welche die Sicht des
Führers oder der Führerin beeinträchtigen und die Lichtdurchlässigkeit unter
70 Prozent vermindern. Ausgenommen sind Gegenstände, die gesetzlich vorgeschrieben
oder vorgesehen sind oder für den Einsatz im Ordnungsdienst vorübergehend
angebracht werden (z.B. Gitter), sowie Navigationsgeräte ausserhalb des
Sichtkreises nach Absatz 1.
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passt auch!
und dann noch Art. 57/1 VRV:
Zitat
Der Führer hat sich zu vergewissern, dass Fahrzeug und Ladung in vorschriftsgemässem
Zustand sind und das erforderliche Zubehör, wie das Pannensignal, vorhanden
ist. Namentlich nach Reparaturen und Waschen des Fahrzeugs muss er die
Bremsen prüfen.
passt ebenfalls!
im SVG 92 steht dann noch die Strafandrohung (Busse)
Zitat
Mit Busse wird bestraft, wer:
a. ein Fahrzeug führt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer
Aufmerksamkeit wissen kann, dass es den Vorschriften nicht
entspricht;
und auch der letzte Artikel ist korrekt:
Zitat
Art. 219
1 Ein Fahrzeug gilt als nicht vorschriftsgemäss, und Artikel 93 Ziffer 2 SVG ist
anwendbar, wenn:
a. dauernd, zeitweilig oder für bestimmte Fälle vorgeschriebene Teile fehlen
oder den Vorschriften nicht entsprechen;
die artikel sind also schon korrekt.
ob sie jeodch bei einem solchen windabweiser zum tragen kommen, ist eine andere frage. und selbst wenn... man kann auch mal ein auge zudrücken.
aber wie gesagt: sie müssen DIR die schuld beweisen. einspruch machen und abwarten... 