Beiträge von Dani76

    Das Gericht übernimmt halt die Strassenverkehrsamt-Kosten nicht. Sowie auch meine Auslagen. Gerichtskosten oder Ähnliches muss ich nicht bezahlen.
    Die Rechnung beläuft sich auf CHF 56.-. Laut EDV war das eine Kontrolle. Aber im Fahrzeugschein ist sie nicht als solche eingetragen.


    Hier Scans der beiden Blätter vom Strassenverkehrsamt. Aber ohne Kopf- und Fusszeile etc. Es sind ja keine Auszüge aus dem öffentlichen Gesetzbuch. Daher kann ich sie nicht ganz ins Internet stellen.


    Seite 1
    Seite 2

    So, heute habe ich für die MFK eine Rechnung erhalten. Das, obschon die Prüfung nicht im Fahrzeugausweis vermerkt wurde. Zudem wurde das Verfahren eingestellt. Weshalb soll ich jetzt die MFK bezahlen?


    Habe ja schon ein Einschreiben machen müssen um Einspruch zu erheben. Dann rumtelefonieren, um zu einer Katalogskopie zu kommen. Zur MFK hin- und zurückfahren. Das waren auch Auslagen. Die werden aber laut Gericht nicht erstattet. Jetzt soll ich noch die sinnlose MFK bezahlen?

    Der eine Prüfer hat nachgefragt. Aber sie tragen es nicht ein. Dafür habe ich zwei A4-Seiten bekommen, um sie der nächsten Kontrolle zu zeigen, denen die Windabweiser nicht passen. Da steht bebildert drauf, was zugelassen ist und was nicht.
    Wie das mit den Kosten ist, sehe ich dann. Bezahlt habe ich noch nichts.

    Kraftstoffpumpe und Zündung schon kontrolliert?
    Wenn der Benzindruck zu niedrig ist, stottert er auch. Beim Fahren ist dann der Druck höher als im Stand. Deshalb kannst du bisher noch störungsfrei fahren. Kontrollier die Zündkerzen,
    Zündkabel inkl. den Steckern und halt den Zündverteiler.


    Ansonsten lies den Fehlerspeicher aus. Dann kannst du den Fehler eingrenzen. Hinterlegte Fehler können auch Folgefehler sein. Also nicht gleich das im Fehlerspeicher aufgelistete Bauteil ersetzen.

    Auf der Vorladung zur Fahrzeugprüfung ist unterhalb den Bemerkungen zum Polizeirapport keine Zeile "Terminverschiebung". Somit auch keine FID. Muss ich jetzt also die genannte Prüfstelle nehmen? Dort prüfen lassen, wo die Polizei ihre sehr guten Beziehungen hat, wie sie mir sagte? Dort, wo bestätigt wurde, dass ich den Civic angeblich noch nie mit Windabweisern vorgeführt hätte?


    Nachtrag:
    Die Polzei hier arbeitet wohl mit dieser Püfstelle eng zusammen. Daher der Termin bei denen. Konnte das mit jemandem von der Zulassung klären. Er veranlasst einen Termin im selben Zeitraum am Prüfort, wo die MFK das letzte Mal stattgefunden hat.

    Im Post 48 ist ein Bild von innen nach aussen gesehen. Da sieht man die Durchlässigkeit.


    Ja, habe fristgerecht und per Einschreiben Einsprache erhoben. Da wird wohl diese oder nächste Woche eine Antwort kommen.
    In Natura sieht man die Lichtdurchlässigkeit sehr gut. Darf sich gerne jeder davon überzeugen. Am Vorbeifahrenden Auto sieht man das evtl. nicht so gut. Der Innenraum ist auch in Dunkel gehalten. Alles in allem ist der Civic jetzt nicht so dermassen auffällig. Hab sogar noch die kleinen Felgen mit den Winterrifen drauf, weil er nicht soviel bewegt wird.

    Naja, im Strafbefehl selber, geht es um lackerte Windabweiser. Dass gar keine montiert werden dürfen, steht nicht. Auch der Hondahändler in der Nähe sagt, dass die zugelassen sind. Er verkauft die Autos auch so.


    Werde die jetzt nicht wegnehmen für die MFK. Die Kosten dafür, da die Windabweiser nicht lackiert sind, übernehme ich auch nicht. Hab danke dem Polizistwn schon einen Fahrzeugausweis, der schon bessere Zeiten hatte. Hätte er den nicht aus der Schutzhülle genommen und so lange dem Regen ausgesetzt und danach gefaltet, wäre er auch jetzt noch wie neu.

    Wenn die Teile aber wegen angeblicher Lackierung in schwarz nicht zugelassen sind? Dann trifft das ja nicht zu. Jetzt weiss ich halt nicht, ob sas Gericht wie die Polizei behauptet, die Teile seien nicht original.


    Wenn das Gericht mich zur Beurteilung zur MFK schickt, möchte ich die Prüfstelle frei wählen können.

    Somit müsste doch zu beweisen sein, dass meine Windabweiser von Honda sind.


    Hoffe, dass das Gericht ohne ein Gutachten glaubt, dass die nicht schwarz lackiert sind, wie im Strafbefehl aufgeführt.


    Honda Schweiz kann angeblich nichts machen. Merkwürdig, dass die die Echtheit nicht beatätigen können. Nicht mal dann, wenn sie das Fahrzeug im Haus haben, da sie keine Unterlagen mehr haben.

    Meiner hat von aussen sichtbar auch nur die Windabweier und den Heckspoler auf dem Kofferraumdeckel. Meiner ist 4-Türig und da passt der ganz gut. Na gut, der ESD fällt evtl. ein bisschen auf. Aber im Stand ist er ganz brav. Die Bremsen und das Fahrwerk fallen ja nicht sofort auf.


    Ist halt wichtig, dass er auf der Bahn klebt und in jeder Lage verzögerungsfrei bremst. Sicherheit geht immer vor.


    Komme aus dem Zürcheroberland. Melde dich einfach, wenn du Zeit hast. Dann können wir was abmachen.

    Klar. Die Damen und Herren der Justiz bemängeln ja meine Windabweiser. Jetzt müsste man halt wissen, wie die Fotos der Polizei sind. Ob man dort wirklich keine Lichtdurchlässigkeit erkennen kann.


    Wie deine sind, nimmt mich schon wunder. Die halten wirklich nur am Gummi? Und beim Reinigen musst du die festhalten, damit sie nicht rauskommen? Weiss halt nicht, wie weit entfernt du wohnst. Dann könnten wir etwas abmachen.