Beiträge von Bubi

    Kacke, falsch geschaut bzw. das Packet liegt doch knapp drüber. Wird also deutlich teurer als 5.-. Falls jemand ne vertrauenswürdige Privatperson nördlich der Grenze kennt, wäre ich noch immer interessiert. :D

    Im Moment schauts nach Euroretour aus. Die sind sehr günstig (5 Euro für ein dickes Packet) und PEZZO hat damit offenbar auch schon gute Erfahrungen gemacht.


    Danke für die Infos <thumbsup>

    Synology = <thumbsup>
    Kostet halt wie bereits schon erwähnt wurde etwas mehr, kann dafür aber so ziemlich alles was man sich von einem NAS wünscht. Bei mir ist seit ca. fünf Jahren eine DS106 und seit etwa einem Jahr eine DS211j im Einsatz. Probleme hatte ich mit beiden bisher keine. Und als Sony mit einer neuen Playstation-firmware einen Kompatibilitätskonflikt mit Synology-Produkten verursacht hat, wurde innert kürzester Zeit von Synology ein patch angeboten, der das Problem gelöst hat. Der Kundenservice ist also auch top!

    Wenn du schon eine Rechtsschutzversicherung hast, dann klär das doch direkt dort ab. Dann hast dus auch aus erster Hand, ob sies übernehmen und was dich und deine Familie erwarten würde.


    Falls es die Versicherung übernimmt, gut. Falls nicht, dann kannst du dich immer noch privat darum kümmern. Nur kostet ein Jurist/Anwalt mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Vielfaches von der Parkbusse.


    Mit dem Text hier, den Abklärungen mit der Versicherung, der Koordination mit der Familie und dem ganzen zeitlichen und nervlichen Stress und Aufwand der dabei entsteht, kommts aber letztlich so oder so aufs Gleiche heraus:


    Ich sehe aber nicht ein, warum du wegen einer Parkbusse so ein Theater machst.

    Die meisten Verträge können auch mündlich zustande kommen. Auch im vorliegenden Fall wurde ein gültiger Vertrag abgeschlossen. Das Problem bei mündlichen Verträgen ist die Beweiskraft. Will man sich einen Anspruch aus dem Vertrag ableiten, so muss man diesen (spätestens vor Gericht) auch beweisen können.


    Nur mal als Denkansatz ohne gross ins Detail zu gehen: Wenn ihr nur einen mündlichen Vertrag habt, wie kann der Garagist dann beweisen, dass du Teile bestellt hast und eine Getrieberevision in Auftrag gegeben hast?

    mein Bruder hat sich im Februar son Teil bestellt


    Ist dein Bruder ins Geldtöpfchen gefallen? :D
    Aber freu dich drauf das Teil das erste Mal starten zu hören. Gänsehaut, ohne Scheiss! Meine erste Frage war: Was habt ihr am Auspuff gemacht? Meine zweite Frage war (nachdem die Jungs von Ducati meinten, das sei alles ab Werk): Wie kann das legal sein? <sabberlappen>
    Zum Fahren ist sie ein Traum. Wendig wie ne 600er, Drehmoment wie Sau und das Neuste was die Motorradwelt an Elektronik zu bieten hat. Und eben, der Sound!
    Performancemässig lohnt sich der (50%ige!) Aufpreis gegenüber einer BMW S1000RR oder Kawasaki ZX10R zwar meiner Meinung nach nicht. Aber um das gehts beim Kauf einer Ducati wohl auch nicht. ;)

    1200er Rennmaschine ja. Aber ich fahre seit 9 Jahren ne 600er und habe auch immer wieder mal ne 1000er unterm Hintern. Kommt also darauf an wie du "gross" definierst. Warum fragst du? Wegen der Anfängertauglichkeit? Das wäre ein klares Nein. Obwohl sie sehr angenehm und vergleichsweise einfach zu fahren ist.

    Hatte heute die Gelegenheit die neue Ducati 1199 Panigale S zu testen. Wer schon immer mal wissen wollte, wie es sich anfühlt ein bike mit 1.2 PS pro Kilogramm zu fahren, welches wie um die Wette brüllende Löwen, Grizzlybären und Tiger klingt, sollte unbedingt dasselbe tun.



    [media]http://www.youtube.com/watch?v=ObSxRUN8LSc[/media]

    Die Dinger kosten je nachdem wo man sie kauft ca. 2 Euro und sind unbenutzt ca. 2 Jahre haltbar. Die Messwerte sollen aber ziemlich ungenau sein.


    Ist nicht gerade viel Geld, die Busse ist mit 11 Euro aber auch nicht hoch. Den Sinn dahinter kann ich aber auch nicht wirklich erkennen. Als ob man durch die Mitführungspflicht eines solchem Tests die Sicherheit auf den Strassen erhöhen könnte. <rotaeye>

    Ist jetzt zwar way off topic, aber weshalb wird nicht gegen Mike Shiva, die Fitness- und Abnehmwundermittel, die Pseudogameshows und anderen Ramsch im TV und in Zeitschriften konsequent vorgegangen? Weils eben nicht ganz so einfach ist und schlau gewählte Formulierungen den entscheidenden Unterschied machen können.


    Letztendlich unterschreibst du einen Vertrag und was dort drin bzw. in den dazugehörigen AGBs steht gilt. Was dich zur Unterschrift bewogen hat, ist nur beschränkt relevant. Ansonsten hätten ein paar Finanz- und Versicherungsunternehmen grössere Probleme mit den Strafverfolgungsbehörden (falls ihnen ihre Versprechungen nachgewiesen werden könnten natürlich).


    Auf der AXA homepagesteht:

    Zitat

    Der Crash Recorder speichert nicht permanent Daten, sondern hält nur 20 Sekunden vor und 10 Sekunden nach einem Unfall fest.


    Das stimmt so schon mal sicher nicht, denn der Recorder muss permanent Daten speichern, um die relevanten 30 Sekunden aufzeichnen zu können. Ausser die AXA hat ne Zeitmaschine wie sie Tee beschrieben hat erfunden.

    Abgesehen davon haben wir in der Schweiz ein Datenschutzgesetz, welches die Erstrellung solcher Profile verbietet und wenn eine Versicherung dennoch Versichertenprofile erstellen sollte, würde eine Kürzung im Schadenfall aufgrund solcher Daten vor Gericht nicht Stand halten.


    Die Daten des Crash-Recorders sind (ohne GPS) keine besonders schützenswerten Personendaten gemäss Datenschutzgesetz und führen auch nicht direkt zu einem Persönlichkeitsprofil. Der Schutz des DSG ist also von Anfang an begrenzt und fällt mit dem Einbau des Recorders durch Einwilligung sowieso weg.


    -Wo steht, dass die Daten gelöscht werden? Auf der AXA homepage steht auf jeden Fall nichts davon. Und heutzutage gibt es Speicherkarten mit 32GB Speicherplatz, die gerade mal so gross sind wie ein Fingernagel.
    -Besteht ein Anspruch auf Verwertung der Daten? Nur dann hat man ein Recht darauf, dass die Daten auch zum Nachteil der Versicherung verwendet werden.


    Sicher, es steht jedem frei sowas einzubauen oder nicht. Nur bin ich ohne genauere Angaben sehr skeptisch. Hat jemand ausführliche Vertragsbestimmungen zu den Crash-Recordern, die er hier reinstellen oder mir schicken kann?

    Im vorliegenden Fall hätte die Versicherung für den Schaden des Fahrzeugs aufkommen müssen, nun muss sie es nicht. Die Daten des Crash-Recorders wurden somit auch in diesem Fall nicht aus humanitären Gründen verwendet, sondern um der Versicherung Geld zu sparen. Dass sie das Gerät dazu verwendet, die Schuld des Versicherten bzw. die Schuld eines Dritten zu beweisen ist offensichtlich und logisch. Fragwürdig ist jedoch, ob die Versicherung die aufgezeichneten Daten auch zu Gunsten des Versicherungsnehmers verwendet, wenn dabei Mehrkosten entstehen würden. Besteht in den Vertragsbedingungen ein Anspruch, dass die Daten zur Klärung verwendet werden? Das Zitat

    Zitat

    Das ist der schweizweit erste Fall, bei dem ein Crash-Recorder die Unschuld einer Autolenkerin abschliessend beweisen konnte


    zeigt für mich, für wen die Rechnung letztendlich aufgeht.

    Deine Daten wo du wohnst und unter welcher Nummer man dich erreichen kann sind genauso privat wie deine täglichen Einkäufe, wann und wo du in die Ferien gehst, unter welchen Krankheiten du leidest und welche Pornoseiten du regelmässig besuchst. Genauso geht es niemanden etwas an, wann, wohin und auf welche Art und Weise du Auto fährst.


    Sammelt jemand Daten über dich oder, schlimmer noch, erstellt Datenprofile, dann kannst du sicher sein, dass sie in den wenigsten Fällen zu deinem Vorteil verwendet werden. Aus diesem Grund geht es auch nicht darum, ob man etwas zu verbergen hat oder nicht, sondern darum, möglichst wenig seiner persönlichen Daten preiszugeben.


    Versicherungen sind keine non-profit-Organisationen und schon gar nicht die Heilsarmee. Die ganze Sache muss also letztendlich zu einem Plus in der Rechnung führen. Wer sich dessen bewusst ist, verzichtet dankend auf die paar Franken Prämienvorteil im Jahr und spart bei einem Schaden dafür unter Umständen zehntausende von Franken. Wer sich keinen Crashrecorder einbauen lassen will hat folglich nicht etwas zu verbergen, sondern betrachtet nüchtern das Aufwand/Ertragsverhältnis.

    Als Versicherung würde ich einfach sagen, dass das Verhalten nicht mehr grobfahrlässig sondern vorsätzlich war. Mal schauen wie viel eure super Grobfahrlässigkeitsklausel dann noch wert ist.


    Das Argument "wer für Datenschutz ist, hat was zu verbergen" ist auch lustig. Privatsphäre ist ja schliesslich unnötiger Luxus. Stellt eure privaten Daten doch alle auf facebook, myspace oder wo auch immer online. Mal schauen wie lange ihr das toll findet.


    civicek4jdm, soll ich deine Adresse und Handynummer hier reinschreiben? Hab sie problemlos im Internet gefunden und du hast ja auch nichts zu verbergen...