Beiträge von Bubi

    Diesen Umkehrschluss finde ich heikel. Rechtsvorbeifahren ist nicht grundsätzlich erlaubt, wenn die Abstände gleich gross sind. Es ist nur garantiert nicht erlaubt, wenn die Kolonnen nicht gleichförmig parallel sind.


    Ebenso hat die Polizei in solchen Fällen keinen Ermessensspielraum mehr (hat Jones bereits erläutert), weshalb sie theoretisch zu einer Verzeigung gezwungen ist.


    Studiert man die bundesgerichtliche Rechtssprechung, so fällt auf, dass Lausanne immer einen Grund findet, weshalb das Verhalten des Rechtsvorbeifahrenden unzulässig war. Deshalb empfehle ich, nur in langsam rollenden Stausituationen rechts vorbeizufahren. Dort (und nur dort!) treffen die Kriterien "dichter Verkehr", "längeres Nebeneinanderfahren" und "gleichförmig parallele Kolonnen" nämlich ganz klar zu. In den übrigen Fällen befindet man sich in einem Graubereich und muss mit Ausweisentzug rechnen, auch wenn einem der gesunde Menschenverstand ein anderes Verhalten suggeriert.


    By the way: Das Blockieren der linken Spur auf der Autobahn kostet maximal CHF 60.- (Ziffer 314.1 OBV) und liegt im Ermessensspielraum der Polizei. Das Rechtsvorbeifahren an so einem Idioten bedeutet minimal 3 Monate Ausweisentzug und muss von der Polizei geahndet werden. The system works!

    Ich hoffe das verschafft endgültig Klarheit:


    1.) Nach Art. 35 Abs. 1 SVG ist links zu überholen, woraus ein Verbot des Rechtsüberholens folgt.


    2.) Auch Rechtsvorbeifahren gilt grundsätzlich als Rechtsüberholen (BGE 115 IV 244 E. 2, 114 IV 55 E. 1 mit Hinweisen).


    3.) Rechtsvorbeifahren ist auch dann unzulässig, wenn der Führer die Fahrt vorübergehend verlangsamen muss, um dieses zu vermeiden (BGE 94 IV 124 E. 2).


    4.) Der Fahrzeugführer darf nur in folgenden Fällen rechts an andern Fahrzeugen vorbeifahren:
    a. beim Fahren in parallelen Kolonnen;
    b. auf Einspurstrecken, sofern für die einzelnen Fahrstreifen unterschiedliche Fahrziele signalisiert sind;
    c. auf dem Beschleunigungsstreifen von Einfahrten bis zum Ende der Doppellinien-Markierung;
    d. auf dem Verzögerungsstreifen von Ausfahrten.
    (Art. 36 Abs. 5 VRV, Sonderregeln für Autobahnen und Autostrassen)


    4.1.) Lediglich das Rechtsvorbeifahren an anderen Fahrzeugen in parallelen Kolonnen ist gestattet. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist gemäss Art. 8 Abs. 3 Satz 2 VRV ausdrücklich untersagt (BGE 126 IV 192 E. 2).


    4.2.) Nach der Rechtsprechung kann von einem "Fahren in parallelen Kolonnen" auf Autobahnen nur gesprochen werden, wenn auf den Fahrspuren der entsprechenden Richtung dichter Verkehr herrscht. In Anlehnung an die deutsche Praxis nimmt das Bundesgericht an, Kolonnenverkehr sei "bei längerem Nebeneinanderfahren von mehreren sich in gleicher Richtung bewegenden Fahrzeugreihen" zu bejahen (BGE 115 IV 244 E. 3a mit Hinweis auf die deutsche Lehre; ebenso BGE 124 IV 219 E. 3a S. 222).


    4.3.) Sind die Abstände auf der rechten Spur doppelt so gross wie auf der linken, kann nicht von gleichförmig parallel fortbewegenden Fahrzeugreihen in Sinne von Art. 36 Abs. 5 lit. a VRV ausgegangen werden (BGE 6S.71/2005).


    Fazit: Ausser bei richtungsgetrennten Einspurstrecken oder im langsam rollenden Stau ist auf Autobahnen grundsätzlich abzubremsen auf der rechten Spur. Ansonsten drohen 3 Monate Ausweisentzug.
    IMO ein praxisferner Schreibtischentscheid aus Lausanne, welcher die Realität auf den Strassen unzureichend zu beurteilen vermag. Und die Polizei dazu zwingt, in der Regel harmlose Situationen als grobe Verletzungen der Verkehrsregeln mit ernsthafter Gefährdung Dritter zu ahnden.

    Beim System mitmachen, reich und mächtig werden, den Laden übernehmen oder ne Insel kaufen --> voilà


    mag ja sein dass ich bei den Gesetzen was durcheinander bringe aber zeig mir doch mal einen der sich da wirklich durchblickt



    <cool2>:D

    man kann wegen Sachen angeklagt werden die "hätten passieren können, wenn...." - Stichwort: Eventualvorsatz
    Findet Ihr das jetzt auch noch zum Lachen?


    Ja, aber nur weil du Eventualvorsatz und Versuch durcheinander bringst <devil>


    Ansonsten sehe ich deinen Punkt. Wir leben zwar in einer freiheitlichen, fortschrittlichen Demokratie, diese ist aber nicht im Geringsten frei von Manipulation, Lobbyismus und wachsender staatlicher Kontrolle. Ein freiheitsliebendes Alphatier, welches lieber selber denkt als Werturteile vorgesetzt zu bekommen, hat unter diesen Umständen auch in der Schweiz schnell Grund zur Aufregung...

    Falls sie nach Art. 90 Abs. 2 SVG (grobe Verletzung der Verkehrsregeln, ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer) gebüsst wird, ist Art. 16c SVG einschlägig:


    Art. 16c Abs. 1 lit. a SVG

    Zitat

    Eine schwere Widerhandlung begeht, wer durch grobe Verletzung von Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt


    Art. 16c Abs. 2 lit. a SVG

    Zitat

    Nach einer schweren Widerhandlung wird der Lernfahr- oder Führerausweis entzogen für mindestens drei Monate


    Ich erspar mir einen Kommentar...


    EDIT: Habe den dazugehörigen Bundesgerichtsentscheid noch gefunden: BGE 126 IV 192

    Zitat

    Mittlerweile – einen Monat später – hat die Kantonspolizei auf den Beschwerdebrief von Chico Koch reagiert: «Man möchte festhalten, dass der betroffene Mitarbeiter die Katze nicht absichtlich überfahren hat.»


    Nee echt? Verleiht ihm einen Medaille <thumbsup>

    Auszug aus Art. 71 Abs. 4 VTS:


    "Scheiben, die für die Sicht des Führers oder der Führerin nötig sind, müssen eine klare, verzerrungsfreie Durchsicht gestatten, witterungsfest sein und auch nach längerem Gebrauch mindestens 70 Prozent Licht durchlassen."


    Front- und Seitenscheiben sind für die Sicht des Führers nötig, weshalb diese höchstens zu 30% geönt sein dürfen. Dabei ist zu beachten, dass die meisten Scheiben schon ab Werk eine 15-30% Eigentönung haben.


    da inne stosst me bi de meischte a die gliche gränze wie in real life! :S


    das isch d'asicht fode mehrheit, das mues dämfall richtig si, das isch demokratie <holy>


    EDIT Jones: hani na nie müese, willi au nöd. aber wi gseit, mis mitgfühl für dummheit halted sich in gränze. ich glaub mir machts weniger sonen depp uf de windschutzschiibe z'ha als anderne...


    Also wenn Du mit dem Auto auf der Kreuzung einen Velofahrer totfährst, weil der bei Rot reingefahren ist, dann macht Dir das nichts aus?


    Hast du Mitleid mit Sextouristen, die sich durch Thailand bumsen, auf Gummis aber verzichten und dann zu Hause über Aids heulen? Hast du Mitleid mit Wintersportlern, die trotz Markierung neben der Piste fahren und dann von einer Lawine verschüttet werden? Hast du Mitleid mit leichtgläubigen Menschen, die Wildfremden für deren fiktive, an Krebs erkrankte Cousine in Afrika zehntausende von Franken schenken?


    Genauso wenig habe ich Mitleid mit Leuten, die einen klaren Warnhinweis (zum Schutz ihrer unterlegenen Position!) missachten und sich dadurch verletzen. Wer bei rot eine Strasse überquert weiss, welche Gefahr auf einen zukommen kann und sollte dementsprechende vorsichtig sein.


    Aber klar ist mir lieber wenn der von mir überfahrene Typ noch lebt. Dann kann er mir wenigstens eine neue Front bezahlen.



    Bei einem Unfall mit einem Velofahrer bist Du als Motorfahrzeuglenker erst einmal per Definition schuld. Wieviele Prozent des Schadens allenfalls doch der Velofahrer übernehmen muss, weil er grob gegen die Verkehrsregeln verstossen hat, rechnen Dir dann die Experten vor...
    Übrigens ist da noch die Frage, ob Du dann überhaupt Zeugen hast, die gesehen haben, dass der Velofahrer bei Rot gefahren ist. Eher findet sich jemand, der zwar den Unfall gar nicht gesehen hat, es aber angesichts deines sportlichen/getunten Wagens für seine Bürgerpflicht hält, der Polizei zu sagen, dass Du viel zu schnell warst.


    Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen, das solltest du als Jura-Student eigentlich wissen. Eine Grosskontrolle von Radfahrern bzw. die allgemeine polizeiliche Hetzjagd gegen den Durchschnittsbürger wird diese Problematik aber definitiv nicht lösen.



    Der Velofahrer macht dann rasch Privatkonkurs...


    Mir kommen die Tränen!



    Wir rühmen uns unserer direkten Demokratie und wissen alle, wie das Gesetzgebungsverfahren läuft und wie wir (noch-nicht-Schweizer mal ausgenommen :whistling: ) es beeinflussen können. Wenn man denkt man habe keine Chance gegen ein Gesetz, dann meist, weil sicher die Mehrheit damit einverstanden ist. Auch wenn's einem selber nicht passt. Das ist Demokratie. Und dass geltende Gesetze unter dieser Vorgabe auch alle durchgesetzt werden, ist wichtig. Das ist Rechtsstaat.


    Das klingt ja wie ein Erstsemester-Student, der gerade die erste Lektion Staatsrecht reingewürgt bekam. Ist in der Theorie ja schon richtig, aber...


    velofahrer als unfallverursacher hei innerhalb vo eim jahr in ZH um 26% zuegno! findsch no guet? :D


    findi hüere güet! di chönd meischtens kei fahrerflucht me begah, somit chan s'delikt eher ufklärt wärde :D


    nei ärnschthaft, solang nüt passiert ischs en witz de mündig bürger mit so tüpflischisser-buessene z'erzieh fersueche. wär fahrt scho andersch velo ide schtadt nume wel ihr mal wider bitz budget für sonen grossisatz brucht händ und de eint oder ander en izahligsschii becho häd?
    und wi du gseit häsch: wänn was passiert, ischs was anders. wänn en velofahrer tumm gnueg isch bi rot drüber z'radle und sich debi de grind aschlat isch er sälber en michi und söl au dracho. aber s'isch wi i fillne anderne bereiche: machts sinn drum grad präventiv mal uf all los z'ga, nume wels paar wenigi idiote git wo ohni hirn us de geburtsfabrik gla worde sind? imo = gsunde mänscheferschtand > stur jedes gsetz z'befolge.


    und würed ihr doch nume mal so engagiert, überkorräkt und schnäll schaffe wäns drum gat em bürger z'hälfe...


    (und ja, ich känne mehreri stapos und kapos us züri, die sind privat ganz ok ;) )

    für en chline unchoschtebiitrag chumi suscht mal zu euem ferein und gib e nachhilfschtund in sache gsunde mänscheferschtand <wave>


    EDIT: als chlini grundregle: alles wo im stbg schtat isch eher wichtig, alles wo nume im ordnigsbuesseferfahre chan erlediget wärde eher unwichtig ;)

    ok, ich formuliers mal neu: chönd er nöd generell ufhöre em chline durchschnittsbürger wäg lapalie uf de sack z'ga? dänn händer bide gröbere delikt wos d'polizei brucht au kän grund me zum über personalmangel hüüle <holy><devil>