Beiträge von Bubi

    legt ihm die Impferklärung vor - die soll er unterschreiben - mal sehen was passiert....
    http://www.aegis.ch/neu/downlo…che_impfbescheinigung.pdf


    wenn kein arzt dieser welt eine solche erklärung unterschreibt, bedeutet dies nicht automatisch, dass der fehler beim impfstoff liegt. vielleicht liegt es auch an der erklärung. was dort drin steht kann von einem vernünftigen menschen schlichtweg nicht unterzeichnet werden. des weiteren habe ich ernsthafte zweifel, ob so eine erklärung im erstfall überhaupt justiziabel wäre.

    Jaja, die bösen Killergames <sleeping>


    Zitat

    «Ein Verstoss gegen diese universellen Rechte muss auch in den Spielen Konsequenzen haben», fordert Trial-Sprecherin Elisabeth Baumgartner. «Wenn etwa ein Zivilist erschossen wird, könnte ein Rotkreuz-Mitarbeiter auftauchen und den Spieler informieren, dass er gegen internationales Recht verstossen hat.» Die Folge: Punkteabzug oder Abbruch der Mission.


    Und die meint das auch noch ernst <rofl>


    Das Beste ist aber ein Verschreiber des Autors


    Zitat

    Killergame-Befürworter und Juso-Präsident Cédric Wermuth


    Soso, der Cédric spielt also auch gerne mal Revolverheld <hurray>


    EDIT: Hab gerade gemerkt, dass es gar kein Verschreiber war. Die Jungsozialisten stellen sich in diesem Punkt wirklich gegen ihre Mutterpartei <thumbsup>

    Jeder war dabei und jeder weiss es besser, ob der Schusswaffeneinsatz gerechtfertigt war <sabberlappen>


    Fakt ist laut Medienmitteilung nur diese Tatsache:


    Zitat

    Ungeachtet der Aufforderung, das Messer wegzulegen, geht er auf den nächsten Polizisten zu.


    In welchem Tempo ging er auf den Polizisten zu? Schritttempo? Rannte er auf ihn zu? War er ruhig? Drohte er mit dem Einsatz seines Messers? Und so weiter und so fort.


    Fakt ist ebenfalls, dass Polizisten die Dienstwaffe nur im Notfall einsetzen dürfen. Anhand des Zitates oben und dem Umstand, dass sich die Szene draussen abspielte (und der Polizist somit vor der notwendigen Schussabgabe auch ein paar Schritte zur Seite oder zurück hätte machen können), sind Zweifel am der Notwendigkeit durchaus berechtigt. Aber wie gesagt, ohne nähere Angaben sind sämtliche Spekulationen völlig überflüssig.

    die Gefahr ein Hindernis wegen Abblendlicht zu übersehen ist weitaus höher als die "Blendung" des Gegenverkehrs


    Und aus praktischer Sicht ist diese Vorgehensweise auch viel sinnvoller. Bei Sach- und/oder Personenschaden wegen dem Abblendlicht nicht angepasster Geschwindigkeit auf der eigenen Spur kommt man dran, beim Blenden des Gegenverkehrs nicht. Denn auch wenns den Gegenverkehr stört, identifiziert wirst du nie im Leben und musst somit auch keine Konsequenzen befürchten.


    Anders schauts wohl wieder aus, wenn du zu spät auf das Abblendlicht wechselst und jemanden auf der eigenen Spur irritierst, sodass dieser Fahrzeugführer einen Unfall verursacht (weil er unfähig war seinen Rückspiegel in den Blendschutz-Modus umzuklappen...). Ist jedoch lediglich eine Spekulation, ich konnte keine Rechtssprechung bzgl. einer solchen Kostellation finden. Tomcat, weisst du was?

    So 60 - 70 km/h liegen laut Bundesgericht drin: BGE 91 IV 115


    Es ist BGE 93 IV 115. <devil>


    Für die dies nicht lesen wollen: Laut BGer ist es nötig, sinnvoll und zumutbar, ständig aufgrund der Verhältnisse (Verkehr, installierte Lichtanlagen, Mittelstreifenbepflanzung) zwischen Abblend- und Fernlicht zu wechseln. Mit Hindernissen wie Tieren und Stühlen auf der Fahrbahn muss gerechnet werden, sodass innerhalb der Sichtweite angehalten werden kann.


    Und wer jetzt denkt, dieser BGE sei 40 Jahre alt und längst überholt: In BGE 126 IV 91, also vor 9 Jahren, wurde er bestätigt:


    Zitat

    Gegen diese Rechtsprechung wird gelegentlich der Vorwurf erhoben, sie trage der üblichen Fahrweise und den tatsächlichen Verhältnissen auf den Autobahnen keine Rechnung und sei überdies nicht praktikabel. Dem Einwand steht jedoch die klare und eindeutige gesetzliche Regelung entgegen, die, wie gesagt, der Verkehrssicherheit und dem Schutz von Menschenleben dient.


    Also, nachts auf Autobahnen ab sofort nur noch 60 km/h fahren, ansonsten kommt man bei einem Unfall evtl. wegen fahrlässiger Tötung dran. Oder wenn nichts passiert (und ein übermotivierter Cop nen schlechten Tag hat) wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. <holy>


    Fazit: Man nimmt besser die öffentlichen Verkehrsmittel. Ach nein, ganz vergessen, die sollen ja jetzt für Pendler viel teurer werden. <rofl>


    Zitat

    Von Kuscheljustiz konnte in diesem Fall sicher nicht mehr die Rede sein. So hat das Bezirksgericht Zürich am Mittwoch einen heute erst 21-jährigen Kosovo-Albaner aus Horgen wegen versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfacher Körperverletzung, Angriffs sowie Raufhandels zu einer hohen und unbedingten Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Im Sinne der Staatsanwaltschaft, welche diese strenge, aber durchaus verdiente Sanktion gefordert hatte.


    Ich habs jetzt nicht ausgerechnet, aber über den Daumen geschätzt kommt der Typ im ersten link mit viereinhalb Jahren trotzdem gut davon. Die jeweiligen Delikte stehen z.T. in echter Realkonkurrenz (fünf verschiedene Opfer, verschiedene betroffene Rechtsgüter) und der mögliche Strafrahmen wurde somit nicht mal im Ansatz ausgenutzt.
    Anyway, immerhin kein Freispruch bzw. bedingte Freiheitsstrafe <sabberlappen>

    Ich sehe da keinen Widerspruch bei Bubi. Ich denke die Kiffer sind die letzten, welche sich in öffentlichen Räumen einen reinziehen :D


    War ne gute Pointe, Flo. Aber ich konsumiere trotz meinem Avatar weder Nikotin noch Drogen ;)