So 60 - 70 km/h liegen laut Bundesgericht drin: BGE 91 IV 115
Es ist BGE 93 IV 115.
Für die dies nicht lesen wollen: Laut BGer ist es nötig, sinnvoll und zumutbar, ständig aufgrund der Verhältnisse (Verkehr, installierte Lichtanlagen, Mittelstreifenbepflanzung) zwischen Abblend- und Fernlicht zu wechseln. Mit Hindernissen wie Tieren und Stühlen auf der Fahrbahn muss gerechnet werden, sodass innerhalb der Sichtweite angehalten werden kann.
Und wer jetzt denkt, dieser BGE sei 40 Jahre alt und längst überholt: In BGE 126 IV 91, also vor 9 Jahren, wurde er bestätigt:
Zitat
Gegen diese Rechtsprechung wird gelegentlich der Vorwurf erhoben, sie trage der üblichen Fahrweise und den tatsächlichen Verhältnissen auf den Autobahnen keine Rechnung und sei überdies nicht praktikabel. Dem Einwand steht jedoch die klare und eindeutige gesetzliche Regelung entgegen, die, wie gesagt, der Verkehrssicherheit und dem Schutz von Menschenleben dient.
Also, nachts auf Autobahnen ab sofort nur noch 60 km/h fahren, ansonsten kommt man bei einem Unfall evtl. wegen fahrlässiger Tötung dran. Oder wenn nichts passiert (und ein übermotivierter Cop nen schlechten Tag hat) wegen versuchter vorsätzlicher Tötung.
Fazit: Man nimmt besser die öffentlichen Verkehrsmittel. Ach nein, ganz vergessen, die sollen ja jetzt für Pendler viel teurer werden.