deswegen ständig auf anderes auszuweichen, nur um sich der wahrheit nicht stellen zu müssen, ist ziemlich unreif!
Wer sich um die Kohärenz und somit Glaubwürdigkeit einer Rechtsordnung sorgt ist unreif?
Tomcat hats schon angesprochen: diese Initiative tritt das bestehende Strafrecht so dermassen mit Füssen, dass ich nicht weiss ob ich lachen oder heulen soll. Was mit der Initiative gefordert wird, kann mit der bestehenden Rechtslage heute schon durchgesetzt werden. Klar gabs in der Vergangenheit Einzelfälle, in welchen eine zu milde Strafe verhängt wurde (und die werden jetzt von den Initianten und den Medien natürlich zum Stimmenfang genüsslich breitgetreten - so funktioniert Politik). Deshalb aber gleich durchdrehen und überregulieren?
Fakt ist, dass mit der Annahme dieser Initiative der Beurteilungsspielraum eines Richters dermassen beschränkt wird, dass die sonst schon strengen Vorgaben zur Urteilsfindung (siehe Topic Führerausweisentzug) unverhältnissmässig erweitert werden. Dies hat nichts mehr mit rationaler Einzelfallgerechtigkeit zu tun, sondern mit einer emotionalen, neurotischen Hetzjagt. Unsere Richter machen grundsätzlich einen guten Job und urteilen garantiert besser als populistische Politiker.
Klar gibts Fälle, in welchen Tempoexzesse bei den genannten Geschwindigkeiten höchst gefährlich sind. Und klar kann sich der Durchschnittsbürger mit seinem 100PS Diesel schlecht Fälle vorstellen, welche eben nicht zwingend höchst gefährlich sind. Deshalb aber gleich pauschalisieren? Im Sinne von: "Weil ich mir keine ungefährlichen Fälle vorstellen kann, sind zwingend alle kriminell"? Diese Tellerrand-Scheuklappen-Bünzli-Mentalität hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun.
Wer das Glück hat, zwischendurch mit sehr potenten Fahrzeugen unterwegs zu sein weiss, dass man so dermassen schnell die genannten Geschwindigkeiten erreichen kann. Ohne jemanden zu gefährden. Ohne jemanden töten oder verletzen zu wollen. Hinzu kommt, dass der gepflegte Schnellfahrer ja nicht durchschnittlich mit diesen Geschwindigkeiten unterwegs ist, sondern sie im Regelfall nur kurz als peak erreicht. Wenn man dann Pecht hat genau in dem Moment geblitzt zu werden, ist man laut Initiative nicht nur mind. 1 Jahr im Knast (wobei das Urteil bis 2 Jahre bedingt sein kann, alles darüber ist zwingend!), sondern auch noch 2 Jahre den Ausweis los und den 250'000.- teuren Sportwagen ebenfalls. Echt gerecht!
Und all diejenigen, die den "Geist der Initiative" toll finden und darauf vertrauen, dass das Parlament dann doch eine zufriedenstellende, entschärfte Lösung erarbeiten wird: Euer Vertrauen ins Parlament in Ehren, aber Verträge unterschreibt ihr doch auch wegen des Textes und nicht aufgrund des Geistes und was man daraus machen könnte, nicht? Wer diese Initiative unterstützt, gibt zu verstehen, dass er das hier will:
Zitat
Eidgenössische Volksinitiative "Schutz vor Rasern"
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 123c Schutz vor Raserinnen und Rasern:
1 Wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen, wird als Raserin oder Raser mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft. In jedem Fall gilt als besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Überschreitung um mindestens 40 km/h bei 30 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit, um mindestens 50 km/h innerorts, um mindestens 60 km/h ausserorts und um mindestens 80 km/h auf Autobahnen.
2 Verursacht die Raserin oder der Raser den Tod oder die schwere Körperverletzung anderer Menschen, so wird sie oder er entsprechend höher bestraft.
3 Fahrzeuge von Raserinnen und Rasern werden eingezogen. Der Erlös aus der Verwertung des Fahrzeugs fällt an den Staat und dient insbesondere der Unterstützung von Verkehrsopfern. Vorbehalten bleiben schutzwürdige Interessen Dritter.
4 Die Führerausweise von Raserinnen und Rasern werden entzogen:
a. bei Ersttaten: für mindestens 2 Jahre;
b. bei Wiederholungstaten: für immer; das Gesetz kann vorsehen, dass der Ausweis ausnahmsweise wieder erteilt werden kann, jedoch frühestens nach 10 Jahren.
5 Wurde einer Raserin oder einem Raser der Führerausweis entzogen, so kann der Ausweis erst nach positiver verkehrspsychologischer Beurteilung wieder erteilt werden. Das Gesetz kann für die Wiedererteilung weitere Voraussetzungen vorsehen oder bestimmen, dass die Wiedererteilung mit Auflagen verbunden wird.
6 Besteht der dringende Verdacht, dass ein Raserdelikt begangen wurde, so wird der Führerausweis vorsorglich bis zum rechtskräftigen Entscheid entzogen.
Alles anzeigen