Beiträge von Bubi

    Du hast meine Frage nicht beantwortet. Wo steht hier von vorsätzlicher Körperverletzung?


    Absatz 1 für dich übersetzt:


    1.) Wer Verkehrsregeln besonders krass missachtet, geht laut Initiative das hohe Risiko ein, andere schwer zu verletzen oder zu töten.
    2.) Wer rast, missachtet die Verkehrsregeln in jedem Fall besonders krass.
    3.) Sobald die definierten Geschwindigkeiten erreicht sind, rast man.


    --> Wer die definierten Geschwindigkeiten erreicht, geht das hohe Risiko ein, jemanden schwer zu verletzen oder zu töten.


    Übersetzt in die Terminologie des Strafgesetzbuches: Wer die definierten Geschwindigkeiten erreicht, nimmt das hohe Risiko in Kauf, jemanden schwer zu verletzen oder zu töten. Was bedeutet, dass der Eventualvorsatz erfüllt ist.


    Und DU fändest es nicht okay. Selbst im 30er und 50er nicht.


    Sagt wer? Nochmals lesen bitte...

    Es geht nicht darum, ob ihr unsicher fährt oder niemanden vorsätzlich schaden wollt. Es geht darum, dass man da vorsätzlich die Geschwindigkeit um das Doppelte (oder ausserorts und auf AB, fast das Doppelte) übertritt.
    [...]
    Aber wer eine solche Geschwindigkeitsübertretung macht, handelt vorsätzlich. Er ist sich das vollends bewusst, dass er massiv das angegebene Tempo überschreitet.


    OMG, du häsch jetzt aber scho rein gar nüt fo däre Initiative ferschtande!


    Das mer bi däne Tempi en Forsatz bezüglich Gschwindigkeitsüberträttig häd isch da ine jedem klar, aber d'Initiative konschtruiert usnahmslos i jedem Fall en Forsatz bezüglich Körperferletzig/Tötig. Und das isch schlichtwäg nöch de Realität entschprächend.


    Unser System für Normalsterbliche ist streng genug. Die Gesetze für solche Raser aber eben noch nicht.


    Zum Glück wird (fersuechti) Körperferletzung und Tötig dank däre Initiative ändlich i eusi Rächtsordnig igfüert. Hurra!


    Das da ine niemert was gäg d'Regelig bzgl. 30er und 50er Zone häd isch au keis Gheimnis. Aber entweder underschribsch bide Initiative fürs Gsamtpaket oder gar nöd. Und in Anbetracht fode unverhältnismässige Pauschalisierig isch die Initiative unhaltbar.


    Tuen zersch mal läse, dänn tänke und dänn schribe. Di meischte Pünkt fo dir sind nämli bereits behandlet worde.

    Zitat

    3 Fahrzeuge von Raserinnen und Rasern werden eingezogen. Der Erlös aus der Verwertung des Fahrzeugs fällt an den Staat und dient insbesondere der Unterstützung von Verkehrsopfern. Vorbehalten bleiben schutzwürdige Interessen Dritter.

    deswegen ständig auf anderes auszuweichen, nur um sich der wahrheit nicht stellen zu müssen, ist ziemlich unreif!


    Wer sich um die Kohärenz und somit Glaubwürdigkeit einer Rechtsordnung sorgt ist unreif?


    Tomcat hats schon angesprochen: diese Initiative tritt das bestehende Strafrecht so dermassen mit Füssen, dass ich nicht weiss ob ich lachen oder heulen soll. Was mit der Initiative gefordert wird, kann mit der bestehenden Rechtslage heute schon durchgesetzt werden. Klar gabs in der Vergangenheit Einzelfälle, in welchen eine zu milde Strafe verhängt wurde (und die werden jetzt von den Initianten und den Medien natürlich zum Stimmenfang genüsslich breitgetreten - so funktioniert Politik). Deshalb aber gleich durchdrehen und überregulieren?


    Fakt ist, dass mit der Annahme dieser Initiative der Beurteilungsspielraum eines Richters dermassen beschränkt wird, dass die sonst schon strengen Vorgaben zur Urteilsfindung (siehe Topic Führerausweisentzug) unverhältnissmässig erweitert werden. Dies hat nichts mehr mit rationaler Einzelfallgerechtigkeit zu tun, sondern mit einer emotionalen, neurotischen Hetzjagt. Unsere Richter machen grundsätzlich einen guten Job und urteilen garantiert besser als populistische Politiker.


    Klar gibts Fälle, in welchen Tempoexzesse bei den genannten Geschwindigkeiten höchst gefährlich sind. Und klar kann sich der Durchschnittsbürger mit seinem 100PS Diesel schlecht Fälle vorstellen, welche eben nicht zwingend höchst gefährlich sind. Deshalb aber gleich pauschalisieren? Im Sinne von: "Weil ich mir keine ungefährlichen Fälle vorstellen kann, sind zwingend alle kriminell"? Diese Tellerrand-Scheuklappen-Bünzli-Mentalität hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun.


    Wer das Glück hat, zwischendurch mit sehr potenten Fahrzeugen unterwegs zu sein weiss, dass man so dermassen schnell die genannten Geschwindigkeiten erreichen kann. Ohne jemanden zu gefährden. Ohne jemanden töten oder verletzen zu wollen. Hinzu kommt, dass der gepflegte Schnellfahrer ja nicht durchschnittlich mit diesen Geschwindigkeiten unterwegs ist, sondern sie im Regelfall nur kurz als peak erreicht. Wenn man dann Pecht hat genau in dem Moment geblitzt zu werden, ist man laut Initiative nicht nur mind. 1 Jahr im Knast (wobei das Urteil bis 2 Jahre bedingt sein kann, alles darüber ist zwingend!), sondern auch noch 2 Jahre den Ausweis los und den 250'000.- teuren Sportwagen ebenfalls. Echt gerecht!


    Und all diejenigen, die den "Geist der Initiative" toll finden und darauf vertrauen, dass das Parlament dann doch eine zufriedenstellende, entschärfte Lösung erarbeiten wird: Euer Vertrauen ins Parlament in Ehren, aber Verträge unterschreibt ihr doch auch wegen des Textes und nicht aufgrund des Geistes und was man daraus machen könnte, nicht? Wer diese Initiative unterstützt, gibt zu verstehen, dass er das hier will:


    200 anstatt erlaubten 120 ist für meinen Geschmach etwas über dem etwas aus deiner Aussage, oder nicht?


    Klar ists drüber, rechtfertigt aber nicht die Massnahmen, welche die Initiative in einem solchen Fall vorsieht.


    Aber bei dieser übersetzten Geschwindigkeit geht man das Risiko grob fahrlässig ein.


    Nicht zwingend in jedem Fall. Nicht mal annähernd. Genau hier pauschalisiert die Initiative aber extrem. Und du sagt am Ende deines posts selber, dass Rechtsordnung und Rechtsprechung bzw. die Bestrafung so ausgestaltet sein soll, dass der Einzelfall beurteilt wird. <rotaeye>


    Ich habe nur mal einen kurzen Beitrag der Initiative gelesen und weiss nicht, wie fix die Strafen wirklich geplant sind.


    Text der Verfassungsänderung.


    Wer diese Initiative annimmt:
    -Kriminalisiert ohne Ausnahme jeden, der ausserorts kurzzeitig mit 140kmh überholt
    -Kriminalisiert ohne Ausnahme jeden, der sein sportliches Fahrzeug bei übersichtlichen Bedingungen und ohne Verkehr kurzzeitig durch die ersten zwei, drei Gänge beschleunigt
    -Kriminalisiert ohne Ausnahme jeden, der auf einer leeren Autobahn kurz auf 200 drückt


    Wer diese Initiative annimmt:
    -Befürwortet die ausnahmslose Haftstrafe von mind. 1 Jahr in den oben genannten Fällen
    -Befürwortet den ausnahmslosen Führerausweisentzug von mind. 2 Jahren in den oben genannten Fällen
    -Befürwortet die ausnahmslose Einziehung von Fahrzeugen in den oben genannten Fällen


    Und kriegt von mir so richtig fett aufs Maul. Das gibt dann ja nur ne lächerliche Busse plus bedingte Geldstrafe. <devil>

    unsere Super-Politiker springen bereitwillig auf solche Sachen auf, weil sie sonst eh keine Sympathiepunkte sammeln können


    Bestes Beispiel: Daniel Jositsch. Und genau der sollte es als Strafrechtsprofessor eigentlich besser wissen.


    Aber Profilierungsgeilheit in der Politik schlägt Sachverstand nun mal leider oft um Längen...

    Soviel Verhältnismässigkeit muss ein gericht aufbringen können.


    Die Verhältnismässigkeitsprüfung fällt bei der Annahme der Initiative komplett weg. Tempo erreicht = Tatbestand erfüllt. Punkt.



    Aber jemand der mit 200 statt 120 fährt, der gehört von der Strasse.
    Sowas passiert einem nicht einfach so. [...]
    Man nimmt es in Kauf.


    Der Vorsatz muss sich hier aber auf die Körperverletzung/Tötung beziehen und nicht auf die Geschwindigkeitsübertretung.


    Mein Gott, wer mal ein wenig zu schnell fährt, will doch nicht in jedem Fall seine Mitmenschen töten. <rotaeye>

    Gut, aber sind wir mal ehrlich, wer mit diesen Geschwindigkeiten auf CH Strassen unterwegs ist, der gehört wirklich weggesperrt.



    Wenn man für 140kmh ausserorts oder 200kmh auf der Autobahn weggesperrt gehört, dann für 1000 andere Verhaltensweisen, welche gegenwärtig nicht annähernd so hart bestraft werden, ebenfalls. Willst du, dass sich unser Staat in eine solche Richtung entwickelt? Bürger wegen dem kleinsten Regelverstoss gleich einsperren? Hast du dich schon mal mit der Rechtssprechung von konkreten Körperverletzungsdelikten befasst und mitbekommen, wie viel es für eine Haftstrafe braucht? Und jetzt willst du die Bevölkerung wegen einem abstrakten Gefährdungsdelikt hinter Gitter bringen?


    Gemäss der Initiative von Roadcross braucht es bei den genannten Geschwindigkeiten weder eine konkrete Gefährdung noch Vorsatz. Die versuchte vorsätzliche Verletzung oder Tötung wird schlichtweg angenommen, ohne die Möglichgkeit eines Befreiungsbeweises. Dazu kommt noch der zwingende Ausweisentzug von 2 Jahren bei Ersttätern.


    Wenn das in deinen Augen gerecht und verhältnismässig ist, dann lies mal 1984 von George Orwell.

    Am besten klärst du das direkt bei den Versicherungen ab. Dann hast du verbindliche Informationen aus erster Hand.


    Grundsätzlich darfst du von einer Rechtsschutzversicherung aber keine Wunder erwarten. Es sind schliesslich gewinnorientierte Gesellschaften, welche nicht bei jedem kleinen und aussichtslosen Fall einen riesen Aufwand betreiben wollen.

    erstens das und zweitens ist ladendiebstahl auch für halbwegs intelligente anfänger einfach machbar. wenn man mal eine weile als ladendetektiv gearbeitet hat und mitkriegt, wo überall sicherheitslücken bestehen, weiss man schnell, weshalb so wenig ladendiebstähle aufgedeckt werden.