Beiträge von Bubi

    Gibts meines Wissens nicht. Die ABS-Bremsanlage ist völlig anders konzipiert als die herkömmliche CBR-Bremse. Man könnte sämtliche Komponenten tauschen, dürfte aber nur schon wegen der MFK kaum in einem vernünftigen Preis-Leistungs-Verhältnis liegen.
    Wo liegt denn dein beabsichtigtes Einsatzgebiet der RR? Hauptsächlich Rennstrecke, Schönwetter-Wochenendspielzeug oder Alltagsmaschine?


    @Renato: Die Renn-ABS moderner Sportler sind verdammt gut. Und wer mit seinem bike auch im Alltag unterwegs ist, möchte nach der ersten Fahrt im Regen nicht mehr darauf verzichten. Ich bin auch Purist und komme ganz gut ohne ABS auf der RR klar. Sobald es diese Helferchen aber auch abschaltbar gibt, würde ich sofort zugreifen.

    Klingt für mich jetzt etwas hoch angesetzt.
    Lenkgeometrie ist zwar schnell mal 250.-, jedoch sollten die Federn in einer Stunde gewechselt werden können. Und ich kenne keinen Mech, der 250.- pro Stunde Arbeit verlangt.
    Frag mal die Rikli Sportgarage in Wangen a.A. wie viel der Wechsel inkl. Lenkgeometrie dort kostet. Ich wage zu behaupten, dass es dort günstiger kommt.


    EDIT: Inkl. Federn wäre natürlich ganz was anderes.

    Jungs kommt mal runter. Wer mit 19 seine Karre schrottet, erträgt nach 2 Tagen noch keine besserwisserischen Kommentare. Ich finde seine Reaktion auch übertrieben, kann sie aber ansatzweise verstehen. Wenn er was falsch gemacht hat, werden ihn die zuständigen Behörden entsprechend bestrafen. Dafür ist das HHBB nicht da.

    was macht ihr auch immer für ein theater um die polizei? politiker, berufsmilitär, wc-putzer bei mc donalds.. es wird überall arschlöcher geben.. und wer sich von der polizei schikaniert fühlt sollte vielleicht mal in seinem betrieb schauen oder in den betrieben von bekannten. auch da gibt es ganz sicher ein arsch der leute schikaniert, meint er sei der geilste, seine macht missbraucht.


    Mit dem kleinen aber relevanten Unterschied, dass ein Polizist das staatliche Gewaltmonopol ausübt, ein WC-Putzer bei McDonald's dir hingegen höchstens mit Unfreundlichkeit begegnen kann. Aus diesem Grund finde ich es eine berechtigte Forderung, dass die Arschloch-Quote bei der Polizei so tief wie möglich gehalten wird.


    Ansonsten stimme ich dir aber voll und ganz zu. Die Polizei erfüllt eine schwierige Aufgabe und wird dafür sicher nicht überdurchschnittlich gut bezahlt.

    Du kaufst auch kein neues Auto mit Tachostand 0km Stand und der Motor hat schon 50'000km auf dem Buckel.


    BMW hatte in den USA mal eine etwas seltsame Neuwagen-Politik. Bei Schäden an ungebrauchten Fahrzeugen, die unter 3% der Fahrzeugkosten lagen, verkaufte sie BMW als Neuwagen, obwohl sie schon einmal repariert wurden.


    Als es jedoch zum Prozess kam, bezahlte BMW $ 2 Mio. punitive damages. So viel würde ich von der Sunrise aber nicht erwarten. :D

    Ich dachte das mit den 50 Metern gilt nur für die hintere Nebelschlussleuchte? Dürfend die vorderen Nebelscheinwerfer nicht auch bei starkem Regen, Schnee oder Nachts auf kurvigen Strecken eingesetzt werden auch wenn die Sichtweite mehr als 50 Meter beträgt?


    Der Beat hat schon Recht:


    Zitat

    Art. 32 Abs. 2 VRV
    Nebellichter und Nebelschlusslichter dürfen nur verwendet werden, wenn die Sichtweite wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens weniger als 50 m beträgt.


    Das steht so seit Mitte 2007 im Gesetz.


    Nur hätte ich jetzt gesagt, dass bei starkem Regen die Sicht schnell mal unter 50m fällt, bei Nebel sowieso.


    Der Knackpunkt ist meines Erachtens, wie scharf man auf 50m noch sehen muss. Bei starkem Regen sieht man nämlich schnell mal nicht mehr genügend detailliert auf 50m. Wenn man zur Erfüllung der Sichtweite nur Umrisse auf 50m erkennen muss, dann sind Nebellampen wirklich unnütz hoch 10, weil man sie ja eh nie einschalten darf. Der Art. 31 Abs. 2 lit. b VRV könnte man dann aber auch gleich aus dem Gesetz streichen. Der Gesetzgeber muss sich also (hoffentlich) etwas dabei überlegt haben.


    Rein theoretisch würde ich deshalb sagen, dass Aufgrund des Verhältnisses von Art. 31 und Art. 32 VRV die Nebellampen bei schlechter Witterung eingeschaltet werden dürfen, so lange die Sicht auf 50m ausreichend schlecht ist, dass man entgegenkommende Fahrzeuge nicht übermässig blendet. Gerichtsurteile bzgl. dem Verhältnis von Art. 31 und Art. 32 VRV gibt es meines Wissens keine, weshalb die Ahndung schlussendlich Ermessenssache der Polizei ist.

    betrug ist nur relevant, wenn man strafrechtlich gegen den shop vorgehen will und dann müsste man denen arglist beim verkauf nachweisen können.


    vorliegend gehts wohl hauptsächlich um zivilrechtliche ansprüche (vertragsauflösung), was kein grosses problem darstellen sollte. ab in den shop und druck machen, kann mir nicht vorstellen, dass die sich stur stellen. vor allem auch wegen der datenschutz-panne.


    zur sicheheit liest du aber besser noch die agbs des kaufvertrages durch, damit keine unnötigen überraschungen auf dich zukommen.

    Das Cassis de Dijon Prinzip klingt zwar toll, schwächt den Schweizermarkt aber ungemein gegenüber der EU. Einmal mehr haben es die Linken Politkräfte geschafft uns einen Schritt näher an einen EU-Beitritt zu bringen.


    <rofl>


    Beim Cassis-de-Dijon-Prinzip geht es um die Liberalisierung des Warenverkehrs, den Abbau von Handelshemmnissen, der Ermöglichung von Parallelimporten und der Schaffung von Preiswettbewerb. Was hat denn das bitteschön konkret mit einem EU-Beitritt zu tun?


    SVP-Stammtischparolen... :rolleyes:


    Die Frage des Threadstarters hat Fabian bereits korrekt beantwortet.