Das kann durchaus sein, dass für die Zulassung irgendeine europäische Richtlinie übernommen wird. Weiss jemand in welcher Richtlinie das Obligatorium für die 3. Bremsleuchte steht, den genauen Wortlaut bzw. die Textstelle? Wikipedia meint ECE-R48 (was eigentlich auch Sinn mache würde), dort drin kann ich auf den ersten Blick aber nichts bzgl. dritter Bremsleuchte finden.
Was mich dabei allerdings etwas stört ist das bestehende Landesrecht, welches das dritte Bremslicht nach wie vor explizit als fakultativ bezeichnet. Ohne die genaue Regelung der ECE-Richtlinie zu kennen würde ich jetzt spontan darauf entscheiden, dass Fahrzeuge wohl ab einem bestimmten Jahr für die Zulassung ein drittes Bremslicht haben müssen, dies in der Schweiz aufgrund der oben zitierten Textstelle im schweizerischen Landesrecht danach aber wieder entfernt werden darf. Angabe aber ohne Gewähr!