Beiträge von Bubi

    Das kann durchaus sein, dass für die Zulassung irgendeine europäische Richtlinie übernommen wird. Weiss jemand in welcher Richtlinie das Obligatorium für die 3. Bremsleuchte steht, den genauen Wortlaut bzw. die Textstelle? Wikipedia meint ECE-R48 (was eigentlich auch Sinn mache würde), dort drin kann ich auf den ersten Blick aber nichts bzgl. dritter Bremsleuchte finden.


    Was mich dabei allerdings etwas stört ist das bestehende Landesrecht, welches das dritte Bremslicht nach wie vor explizit als fakultativ bezeichnet. Ohne die genaue Regelung der ECE-Richtlinie zu kennen würde ich jetzt spontan darauf entscheiden, dass Fahrzeuge wohl ab einem bestimmten Jahr für die Zulassung ein drittes Bremslicht haben müssen, dies in der Schweiz aufgrund der oben zitierten Textstelle im schweizerischen Landesrecht danach aber wieder entfernt werden darf. Angabe aber ohne Gewähr!

    ich nehms nicht streng, ich sag nur wies ist. heutzutage gehen viele (meist junge) leute viel zu leichtfertig mit ihren persönlichen daten um. öffentliche facebookprofile, videos von illegalen taten auf youtube oder eben die auflistung von unerlaubten fahrzeugmodifikationen in foren. die behörden sind längst im 21. jahrhundert angekommen und nutzen solche freiwillige veröffentlichungen durchaus. im zusammenhang mit einem ähnlichen fall habe ich mal was aus einem einschlägigen polizeimagazin gepostet, siehe hier: http://www.hondaholics.ch/inde…&postID=352066#post352066


    du kannsts mir glauben oder nicht, aber wenn ein polizist solche aussagen liest (erst recht wenn du auf bewährung bist), dann wäre er sogar verpflichtet (!) der sache nachzugehen. mittels fahrzeugdatenbank kann deine adresse ermittelt werden und dann kriegst du besuch. hier drin wird ja immer gejammert dass die polizei nichts bessere zu tun hat als lausbubentunerbüeblis zu schickanieren. genau weil die polizei etwas besseres zu tun hat wirst du wohl keine probleme kriegen, einverstanden. falls sich aber mal ein junger polizeiaspirant oder ein tunerfeindlicher tüpflischisser-polizist profilieren will, dann wärst du im nachhinein froh hättest du solchen kram nicht öffentlich gemacht...


    aber eben, macht was ihr für richtig haltet... :whistling:

    [...]


    mit 22 findet man solche aussagen vielleicht cool, ich würds aber sein lassen. das forum ist öffentlich, also können auch behörden mitlesen. ich weiss ja nicht wie viele weisse ek4 in deinem 7000 seelen kaff herumfahren, aber mit einer entsprechenden datenbank kann deine identät wohl ziemlich einfach ermittelt werden. da hilft es auch nicht die nummer auf den geposteten bildern zu entfernen.


    nur mal als gedankenanstoss...


    EDIT: Zitat entfernt

    Die Konsequenzen hast du selbst schon erwähnt. Da liegt die ganze Palette von Anzeige, Strafverfahren mit Busse/Geldstrafe, Verstoss gegen Bewährungsauflagen, Administrativverfahren (Ausweisentzug) und (eher theoretisch) Regressforderungen der Versicherung bei einem Unfall drin. Wenn die Modifikation am Fahrzeug unsauber durchgeführt wird und daraus ein Unfall mit Personen- und/oder Sachschaden entsteht wirds nochmals deutlich unangenehmer.


    Die Wahrscheinlichkeit dass du erwischt wirst würde ich auch als klein einschätzen (ausser du verhältst dich eh schon auffällig im Strassenverkehr). Falls du aber erwischt wirst, dann sind die Konsequenzen ziemlich drastisch (vor allem vor Ablauf der Bewährungsfrist). Ob es sich lohnt dieses Risiko eingehen musst du selber abschätzen...


    EDIT: Auch ohne dass du 20% Mehrleistung erreichst ist es wohl eine Modifikation am Fahrzeug, welche vom Strassenverkehrsamt geprüft und abgenommen werden muss. Siehe hier: http://www.hondaholics.ch/inde…&postID=378130#post378130


    Wenn man angehalten wird mit nicht eingetragenen teilen, gibt dass doch eine Anzeige?? <amkopfkratz> Plus die 2 Wochen zum Vorzeigen


    Dann hattest du Glück bzw. der Polizist einen guten Tag (oder keine Ahnung). Mag sein dass zum Teil Kulanzfristen angewendet werden, aber laut Gesetz müssen Modifikationen vor der Weiterverwendung des Fahrzeugs geprüft und abgenommen werden. Wird man also mit (noch) illegalen Teilen auf der Strasse bei allem anderen als der Fahrt zur Prüfung erwischt, kann dies durchaus eine Anzeige zur Folge haben. Beiblatt hin oder her.

    Die Schweiz ist nicht mit Deutschland vergleichbar. Punkt.


    Gelten dort andere physikalische Kräfte? Fahren die Deutschen so viel besser/aufmerksamer Auto? Ist der Ausbaustandard der deutschen Autobahnen so viel höher?

    Wöchentlich haben wir x-News in den Medien wegen den Raserunfällen.


    Dass die meisten Medien nicht gerade objektiv und sachlich berichten ist auch kein Geheimnis.

    Wie wird dan hantieren definiert?
    Wie wird diese Strafe umgesetzt?


    Art. 3 Abs. 1 VRV präzisiert Art. 31 Abs. 1 SVG:

    Zitat

    Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. [...]


    Die Behörden haben dabei einen eher grossen Ermessensspielraum. Das kurze Betätigen einer Taste am Radio um die Lautstärke zu ändern oder den nächsten Titel abzuspielen wird in der Regel ohne Folgen bleiben, das Programmieren eines neuen Ziels im Navi oder die Abstimmung der Musikanlage währen der Fahrt werden ziemlich sicher verzeigt.


    Dabei landet man im ordentlichen Verfahren. In der Folge zahlt man ein paar Hunderter Busse, um die 200.- Spruchgebühren und je nach Schwere der Widerhandlung kommt noch Ausweisentzug hinzu.

    Grundsätzlich:
    Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt --> Ordnungsbusse von 100.- (Ziff. 311 OBV).
    Schreiben einer SMS am Steuer oder sonstige Ablenkung --> ordentliches Verfahren wegen Missachten der Vorsichtspflichten (Art. 31 Abs. 1 SVG), in der Regel Ausweisentzug.


    Bei einer deutlichen Gefährdung oder einem daraus resultierendem Unfall kann aber auch das Telefonieren am Steuer drastischere Folgen haben (Strafverfahren, Ausweisentzug, Leistungskürzung der Versicherung). Genauso kann eine Ablenkung am Steuer (Essen, am Radio/Navi hantieren, ...) in sehr leichten Fällen ohne Folgen bleiben.

    ITR Sättel sind meines Wissens beim EK4 nicht oder nur mit Aufwand eintragbar. Sollte aber eh keiner merken, nicht mal bei der MFK. Das selbe mit Ferodo (oder EBC) Bremsbelägen. Geschlitzte und gelochte EBC Scheiben sind eintragbar, ebenso Stahlflexleitungen (z.B. von Fischer). Mit diesem Gesamtpaket müsstest du auf der Strasse mit der Bremsperformance deines EK4s ganz zufrieden sein.

    BMW 1er M! <thumbsup>
    Kumpel hat den. Ich finde das Teil extrem sexy. IMO ein vernünftiges unvernünftiges Auto. Und die Fahrleistungen kennst du ja selbst schon. :D
    Wenn du nicht mehr Platz brauchst und ein gutes Angebot findest: looos!