Beiträge von Bubi

    Es muss keine Kurve sein um die Kontrolle einigermassen stark zu vermindern. Eine leichte Neigung nach links oder rechts und voilà: Scheisse, hätte ich jetzt doch auf 120km/h gehen sollen.


    Also wenn dich eine leichte Neigung auf der Autobahn aus dem Konzept bringt, dann halte dich bitte vom Strassenverkehr fern!


    Orte an denen man 150 oder mehr fahren könnte kenne ich nicht all zu viele.


    Dann hast du noch nicht besonders viel von der Schweiz gesehen. Tacho 140 geht jedenfalls problemlos (und ist für zügige Fahrer fast schon Standard), zudem sind engere Kurven gut beschildert.

    Ihr mögt vielleicht euren Fahrzeuges mächtig sein. Aber andere Fahrer, die sich dann mit 150 verschätzen würden und dann weiss ich was für eine Kurve mit 150 reissen


    Schon mal was vom Selbsterhaltungstrieb des Menschen gehört? Wer sich bei 150kmh überfordert fühlt, fährt i.d.R. einfach langsamer. Passiert ja heute schon zu genüge, leider auch immer wieder auf der linken Spur. Und sonst kannst du ja gleich 80 kmh auf Autobahnen, 60 ausserorts und 30 innerorts fordern, damit sich auch jeder unaufmerksame Langsamdenker auf unseren Strassen wohl fühlt.


    Unsere Autobahnen wären baulich betrachtet mit einigen Ausnahmen problemlos für höhere Geschwindigkeiten geeignet. Zudem ist die Schweiz in Sachen Warnschildern bzgl. engen Kurven und dergleichen weltweit führend

    Ich möchte euch nicht den Optimismus nehmen, aber Jerry hat schon recht. Eine Petition ist i.d.R. nicht besonders wirksam, die Behörden müssen nämlich lediglich das Volksbegehren zur Kenntnis nehmen, nicht aber darauf eingehen. Besser geeignet wäre deshalb eine Volksinitiative.


    Trotzdem: Ich werde sie auch unterzeichnen. Es kostet ja nur 1min Zeit und die Hoffnung stirbt zuletzt...

    scho heftig, aber me als 4x so tüür wi de normal (wo scho e grobi rageete isch).
    und ich bezwiifle schwär, das die 500ps uf 550kg fom v8 suuber uf de bode bracht wärde chönd.
    naja, mal abwarte was top gear dezue seit... :D

    ich möchte da nicht noch mehr Schaden anrichten


    In diesem Zusammenhang musst du dir (zumindest rechtlich betrachtet) keine Sorgen machen.
    Die erste Hilfe hat absolute Priorität. Bis die Ambulanz eintrifft, vergehen etliche Minuten, die über Leben und Tod entscheiden können. Alle Verkehrsteilnehmer haben einen Nothelferkurs absolviert (und diesen zwischendurch hoffentlich auch wiederholt), damit sie in einem solchen Fall grundlegende Hilfe leisten können (oder eben müssen).
    Es kann vom Bürger jedoch nicht erwartet werden, dass er umfassendes medizinisches Wissen über mögliche Verletzungen hat. Genauso kann dem Verunfallten nicht zugemutet werden, auf qualifizierte Hilfe warten zu müssen.
    Folglich kannst du jemandem bei der Herzmassage Rippen brechen (was wohl auch passiert wenn man richtig drückt) oder, wie Civic EK4 schon gesagt hat, jemanden bei der Hilfeleistung lähmen, ohne rechtliche Folgen zu befürchten.


    In den USA wäre ich aber auch vorsichtiger...

    Zitat

    Andreas Hofmann, Bern - 22:49 | 03.09.2010
    Extrem schockierend- aber ein gutes Beispiel, was ein Raser ist, und die Folgen! Genau für solche Menschen soll man die Gesetze radikal ändern: Gefängnis, Auto verschrotten, lebenslagenr Fahrausweisentzug, Schadenersatz- eifnfach dasvolle Programm! Und wegen Drogen resp. Alkohol: Es gibt bei uns ja tatsächlich Politiker, die Drogen bagatellisieren oder gar legal machen wollen- ein Witz! Dann soll ein solcher Politiker dann zu den Hinterbliebenen, wenn sowas passiert ist...!


    Danke Euch beiden!


    Mit Natur habe ich gar kein Problem, im Gegenteil. Genau aus diesem Grund gehe ich nach Kanada. Die Schönheit der Natur geniessen, Lachs mit blossen Händen fischen, mit Bären wrestlen, etc. ;)
    Whistler und Duffey Lake kann man prima kombinieren. Anschliessend gehen wir wohl nach Bella Coola (ca. 1000km von Vancouver). Fällt Euch da gerade noch was ein, was man auf dem Weg dort hin sehen muss?
    Wie viele Tage sollte man sich für Vancouver selbst einplanen?

    Im Oktober verbringe ich 3 Wochen in British Columbia.


    Da im Forum schon ein paar Leute in Kanada bzw. in BC waren, dachte ich mir, ich könnte hier ein paar Ideen sammeln, was man dort alles sehen und machen sollte. Geplant ist noch nicht viel, lediglich Hin- und Rückflug (Vancouver) sind fix. Das Ganze läuft wohl auf Abenteuerferien mit einem Campervan hinaus.


    Vielen Dank für Eure Anregungen!

    Was zumindest schon mal beweisen würde, dass er zum Zeitpunkt der SMS deinem Mitbewohner Geld geschuldet hat. Bei entsprechender Würdigung des Gerichts würde dies die Beweislast umkehren, d.h. der Schuldner müsste dann beweisen, dass er die Schuld mittlerweile beglichen hat.


    Das Problem bezüglich der Höhe des Betrags ist damit noch nicht gelöst. Wenn sich dein Mitbewohner jedoch auf Zeugen (dich?) berufen kann, welche die Höhe der Schuld belegen können und der Schuldner vor Gericht dazu noch einen schlechten Eindruck macht (die Parteibefragung ist nicht zu unterschätzen), könnte auf dem Rechtsweg zumindest ein Teilerfolg erzielt werden.


    Probieren kann mans, mit etwas Glück einigen sich die Parteien bereits vor dem Friedensrichter auf eine akzeptable Summe.

    nur weil Du bzw. anscheinend auch der Bubi mehr Gesetzestexte gelesen habt als sonst jemand hier, heisst das noch lange nicht dass alle anderen dumme Stammtischschwätzer sind (so wie Du das gerne darstellst)


    mir händ nöd me gsetzestext gläse, mer händ nume en gsunde mänscheferschtand und chönd dä zwüschedure mit de aktuelle rächtslag belege. <devil>


    lug pädu, ich bin im grundsatz ja ähnlich igschtellt wi du. nume isch im öffentliche diskurs nöd nume d'meinig, sonder au d'form wimer si präsentiert usschlaggebend. und zwüschedure gönd di junge rössli halt scho mit dir dure. drum muesch di au nöd wundere, wänt in schtammtisch-egge gschtellt wirsch.

    Sind SMS rechtskräftig?


    Im Zivilverfahren musst du das Gericht von deinem Rechtsanspruch überzeugen. Das Gericht würdigt die dafür vorgelegten Beweise nach freier Überzeugung (§ 148 ZPO ZH).


    Die zulässigen Beweismittel sind Parteibefragung, Zeugenbefragung, Gutachten von Sachverständigen, Urkunden und Augenschein. Diese Liste ist grundsätzlich abschliessend (numerus clausus der Beweismittel). Digitale Dokumente (SMS, emails, etc.) können jedoch entweder dem Urkunden- oder Augenscheinbeweis zugeordnet werden.


    Folglich stellt sich weniger die Frage nach der Zulassung als Beweismittel, sondern mehr nach der Beweiskraft (die Frage, wie sehr sich das Gericht vom entsprechenden Beweismittel beeinflussen lassen darf).


    Sind digitale Beweismittel auf nicht überschreibbaren Datenträgern gespeichert, mit einer digitalen Signatur versehen und weisen sie weitere Sicherheitsmassnahmen auf (Protokollierung, etc.), so steigt ihr Wert im Zivilprozess.


    Auf deinen Fall bezogen: SMS sind grundsätzlich als Beweis zugelassen (kleiner Exkurs: hatte kürzlich eine Gerichtsverhandlung, in welcher u.a. E-Mails Beweismittel waren). Ob dein SMS als Beweis ausreicht (dies meinst du wahrscheinlich mit rechtskräftig, oder?), hängt davon ab, was genau drin steht und in welcher Form es gespeichert ist. Wenn es in "Originalform" im Posteingang liegt und darin steht, dass der Typ dir Geld schulde, hast du vor Gericht sicher schon mal eine gute Grundlage zu beweisen, dass er dir Geld schuldet. Falls aber nichts über die Höhe des geschuldeten Betrags steht, musst du diesen andersweitig beweisen.

    bist du dir 100 pro sicher dass innerorts rechtsüberholen ist ?


    Art. 8 Abs. 3 VRV

    Zitat

    Beim Fahren in parallelen Kolonnen sowie innerorts auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung ist das Rechtsvorbeifahren an andern Fahrzeugen gestattet, sofern diese nicht halten, um Fussgängern oder Benützern von fahrzeugähnlichen Geräten den Vortritt zu lassen. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist jedoch untersagt.


    Ziff. 314. 2. OBV

    Zitat

    Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen innerorts (Art. 8 Abs. 3 VRV) 140.-

    aber ist es auch seit 1968 ein schweres Verkehrdelikt das mit derartigen Strafen auferlegt wird?
    wohl kaum, das wurde höchstwahrscheinlich im 2005 mit der Verschärfung der Administrativmassnahmen beschlossen


    Eine schwere Verkehrsregelverletzung war es schon 1969 (siehe BGE 95 IV 84).
    Die gesetzliche Abstufung von leicht/mittelschwer/schwer gibt es zwar im SVG erst seit 2005, dies entspricht aber lediglich einer gesetzlichen Verankerung einer bereits bestehenden Praxis. Ausweise wurden (logischerweise) bereits vor 2005 wegen schweren Verkehrsregelverletzungen entzogen (vgl. BGE 126 IV 192).