Da gibt es kein hin und her!! Sie sind alleine schuld an dem Tod des Opfers!!!
Mich regt es auf wenn da manche meinen man sollte noch Gründe suchen welche die Täter entlasten!!
Ein Gerichtsverfahren ist keine exakte Wissenschaft wie Mathematik. Es stellt lediglich einen Versuch dar, ein Geschehen der Vergangenheit zu rekonstruieren. Dieses Geschehen kann mittels eindeutigen Beweisen, eventuell Gutachten und Zeugen (wobei diese schon mit Vorsicht zu geniessen sind) einigermassen nachgezeichnet werden, ist aber nur in den seltesten Fällen mit den exakten, selbst erlebten Vorkommnissen deckungsgleich.
Falls du einmal selbst auf der Anklagebank sitzst, wirst du auch Gründe vorbringen, die zu deiner Entlastung führen könnten. Und würdest dich noch mehr aufregen als jetzt, wenn eine Beweislücke zu deinem Nachteil verwendet wird. Erst recht, wenn es um vorsätzliche Tötung geht.
Klar ist in diesem Verfahren erst, dass ein Unfall stattgefunden hat und dass dabei ein Fahrzeug mit massiv überhöhter Geschwindigkeit beteiligt war. Unklar sind die Umstände, so z.B. ob wirklich ein Rennen stattgefunden hat. Und erst wenn einem mutmasslichen Täter ein Delikt nachgewiesen werden kann, ist er schuldig.
gut, aber dann müsste jeder Schwerverbrecher ausländischer Abstammung ausgeschafft werden, nicht nur Raser
Schwerverbrecher werden i.d.R. ausgeschafft. Lies mal Art. 62 ff. AuG. Wird ein Ausländer zu einer längerjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, kann er ausgeschafft werden. Ich z.B. war kürzlich an einem Prozess beteiligt, in welchem der ausländische Täter zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der geht nach der Haft nach Hause.