Beiträge von Bubi

    Jemand fährt mit 250kmh innerorts mit 20cm Abstand an einer am Strassenrand spielenden Schulklasse vorbei. Ein Kind stolpert und fällt auf die Strasse. Vorsatz oder Fahrlässigkeit?

    Klar kann eine solche Racheaktion zu einem Mord ausarten, muss aber nicht. Grundsätzlich sehe ich doch einen eklatanten Unterschied zwischen jemandem, der den Vergewaltiger seiner Freundin erschiesst und jemandem, der seine Arbeitskollegin heimtückisch in eine Falle lockt und sie dann in Einzelteile zerstückelt, nur weil sie ihm bei seiner Karriereplanung im Weg stand.


    Zeig mir ein Urteil, in welchem ein Autolenker wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt wurde, der nicht mit übertrieben zu hoher Geschwindigkeit unterwegs war und sich in fahrtüchtigem Zustand befand. :rolleyes:

    wenn ich, wie in Deinem Beispiel. den Vergewaltiger meiner Frau erschiesse, dann fällt das wohl in die Kategorie Totschlag (emotional)


    Nein, nicht zwingend. Totschlag wird zurückhaltend angewendet und kann z.B. dann in Betracht gezogen werden, wenn du den Täter in flagranti erwischst, du spontan in den Schrank greifst, das Sturmgewehr rausholst und ihn erschiesst. Totschlag würde aber wohl eher verneint werden, wenn dir deine Frau von dem Geschehnis erzählt, du die Tat planst, vielleicht sogar erst noch eine Waffe organisieren müsstest und somit mit verhältnismässig klarem Kopf den Täter tötest.


    Und jetzt hör mal auf dich nur aufs Autofahren zu konzentrieren und die Abgrenzungsproblematik anhand von Raser-Fällen zu beurteilen. Ich habs oben bereits einmal erwähnt, dass dies ein umstrittener Sonderfall ist und nicht als anschauliches Anwendungsbeispiel herangezogen werden kann.

    Familie und gute Freunde interessieren sich wohl schon für die Beweggründe. Und selbst wenns dir jetzt angeblich egal ist, wie lange du im Bau sitzen würdest, deine Kinder hätten bestimmt ein Interesse daran ihren Vater bereits nach 5 anstelle 15 Jahren wieder zu Hause zu haben.

    für mich fehlt da nix zwischen 2 und 3
    blend mal den eingelernten Eventualvorsatz aus und sag mir was da dazwischen gehört


    Mit Eventualvorsatz hat unsere Abstufungsdiskussion auf Gesetzesstufe rein gar nichts zu tun. Du kannst jemanden absichtlich töten (Vorsätzliche Tötung) und du kannst jemanden besonders grausam und lebensverachtend regelrecht hinrichten (Mord). Dass hier differenziert wird, ist doch nahe liegend, nicht? Du wärst der Erste, der sich über die Ungerechtigkeit und den geringen gesunden Menschenverstand der Richter beklagen würde, wenn du den Vergewaltiger deiner Frau erschossen hättest und dann in den gleichen Topf wie Auftrags- und Ehrenmörder geworfen werden würdest.

    Einfacher gings auch mit Selbstjustiz, aber einfacher heisst eben nicht gerechter.


    Zu deiner Abstufung:
    1. Aus Versehen
    2. Emotional erregt
    3. Besonders grausam und verwerflich


    Da feht doch was zwischen 2. und 3., nicht?


    Nimm dir mal ne Halbestunde Zeit, lass deine Vorurteile weg (Raserfälle sind hier sowieso ein umstrittener Spezialfall) und denk in Ruhe darüber nach. Objektiv betrachtet ists nämlich nichts anderes als ein Grundgerüst für eine differenzierte Betrachtungsweise und somit eine wichtige Voraussetzung zur Einzelfallgerechtigkeit.

    Und die Alternative wäre? Jedes erdenkliche Szenario ins StGB schreiben?


    Art. 15687435972348545
    Abs. 363718
    lit. m
    Ziff. 326
    Wer sich um 09:13 bei dichter Bewölkung und leichtem Nieselregen in einem 63° Winkel von hinten anschleicht, einen männlichen Verwandten dritten Grades aus Langeweile mit einer 12.57cm langen, spitzen, einseitig geschliffenen Klinge zwischem dem vierten und fünften Halswirbel in den Hals sticht und ihm CHF 53.75 entwendet, wird mit 6 Jahren, 3 Monaten und 12 Tagen Freiheitsstrafe bestraft.


    Sehr sinnvoll! Und genau aus diesem Grund gibt es ein paar Menschen, welche sich jahrelang mit solchen Themen beschäftigen und für die das ganze Gummizeugs wie du es nennst auch Sinn macht.

    Hirn einschalten und StGB lesen, dann machts auch Sinn:


    Zitat

    Art. 112 StGB (Mord)
    Handelt der Täter besonders skrupellos, sind namentlich sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich, so ist die Strafe lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.


    "Normaler" Kopfschuss = vorsätzliche Tötung
    Tötung mit stundenlanger, grausamer Folter um die Familienehre wieder herzustellen = Mord

    Art. 1 SVG (Geltungsbereich)


    Zitat


    Abs. 1 Dieses Gesetz ordnet den Verkehr auf den öffentlichen Strassen sowie die Haftung und die Versicherung für Schäden, die durch Motorfahrzeuge oder Fahrräder verursacht werden.


    Abs. 2 Die Verkehrsregeln (Art. 26–57) gelten für die Führer von Motorfahrzeugen und die Radfahrer auf allen dem öffentlichen Verkehr dienenden Strassen, für die übrigen Strassenbenützer nur auf den für Motorfahrzeuge oder Fahrräder ganz oder beschränkt offenen Strassen.


    Erschte Artikel im Gsetz :rolleyes:

    das hani nid gseh! aber i bliebe derbi! i bi dr meinig, dass die hindere zwe eifach schwein gha hei im urteil bzw. dass meh's ihne nid het chönne bewiese! ;)


    Ich hab das Urteil noch etwa so im Kopf:


    Gemäss Gericht gab es zwar grobe Verkehrsregelverletzungen ausserorts (Überholvorgang trotz Kuppen und Kurven in der Dunkelheit), beim Unfall waren die beiden Unbeteiligten jedoch wohl mit etwa 55-60 kmh und ausreichendem Abstand unterwegs. Also keinesfalls nur mit 3 Wagenlängen wie es die Staatsanwaltschaft behauptet hat. Und somit waren sie zum Zeitpunkt des Unfalls (!) auch nicht in ein Rennen verwickelt.


    Btw: verurteilt wurden die beiden ja schon, einfach nicht wegen vorsätzlicher Tötung.

    @ pädu: 20min online hatte live aus der Gerichtsverhandlung Bericht erstattet. Den Text haben sie mittlerweile wieder gelöscht.


    @ Jones: Mir gings mehr darum, dass jeder hier drin die 3 hängen wollte, ohne die Umstände des Falles zu kennen und ohne die Umstände des Falles berücksichtigen zu wollen. Das Mittelalter lässt grüssen. In der live-Berichterstattung waren zudem die Ursachen für die berechtigten Zweifel des Richters an einem Rennen ersichtlich.

    Urteil im Schönenwerd-Prozess


    Mangelhafte Anklageschrift des Staatsanwaltes, unglaubwürdige Polizistenaussage, Rennen nicht bewiesen, innerorts keine überhöhte Geschwindigkeit der beiden Unbeteiligten, mangelhaftes Gutachten zur Rolle der Opfer am Unfall, keine Mittäterschaft, zwei Freisprüche.


    Aber für die meisten hier drin war der Fall ja eh klar und die Angeklagten sollten erschossen werden. Way to go, HHBB!

    Habe seit gut 3 Jahren einen NAS-Server bei mir zu Hause im Einsatz: DS106 von Synology, Funktionalität und Kundenservice sind top!
    Musik, Videos, Fotos, backups und dergleichen können dadurch zentral gelagert werden und sind jederzeit von überall abrufbar. Musik an der workstation oder ins Schlafzimmer via Internetradio-Box per WLAN, Filme ins Wohnzimmer via Playstation 3 per WLAN auf den Fernseher und dergleichen sind kein Problem. Zudem verbraucht ein NAS-Server merklich weniger Strom, als wenn man einen Desktop-PC 24h laufen lässt.

    Du meinst wohl Geld per 13.10.2010 überwiesen, oder?


    Ohne jetzt gross rechtlich zu werden, folgendes:
    -hat er dir einen Liefertermin zugesichert?
    -steht bezüglich Liefertermin und Rücktrittsmöglichkeiten etwas Spezielles in den ABG?
    -grundsätzlich gibt es die Möglichkeit eines Rücktritts (siehe OR 97 ff., v.a. OR 102 ff.).


    Ich würde so vorgehen:
    -Laden anrufen und den Chef verlangen. Liefertermin abmachen und am besten schriftlich bestätigen lassen.
    -falls der Liefertermin inakzeptabel ist, freundlich nach einer Rücktrittsmöglichkeit fragen.
    -erst dann rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Falls es wirklich soweit kommt, musst du dich aber darauf vorbereiten, dass die Rückabwicklung ähnlich lang dauern kann wie die Lieferung...


    Wenns ernst wird, kannst du mir eine PN schreiben. Hätte aber frühstens anfangs November Zeit, mir den Fall genauer anzuschauen.

    news us em schönenwerd-prozäss


    Zitat

    Gemäss Recherchen [...] soll einer der beiden am vergangenen Donnerstag - also in der Woche, in der er vor Gericht stand - in ein illegales Autorennen involviert gewesen sein. Die im Innerortsbereich von der Polizei festgestellte Geschwindigkeit lag «deutlich über 100 km/h» [...] Der zweite angeklagte Todesraser sei wegen Fahrens ohne Führerschein gar inhaftiert worden.


    omg! OMG! O*M*G!
    agchlagt wäg forsätzlicher tötig und dänn ide wuche fom grichtsferfahre mit über 100kmh innerorts underwägs. <rofl>
    falls das würkli schtimmt, sötted die type nöd wäg forsätzlicher tötig, sondern wäg tödlicher dummheit ferurteilt wärde...