Level 30
Beiträge von Bubi
-
-
und s'isch nöd mal sini schnällscht rundi!
[media]http://www.youtube.com/watch?v=bQCOm1KCBT4[/media]
-
Evtl. falsches Bildformat beim TV gewählt?
-
ich möchte auf Englisch reden und kommunizieren können mehr nicht (und das kann ich bereits mehr als gut)
Dann spar dir doch das Geld und die Zeit für das First Diplom. Wenn bei dir im Arbeitszeugnis steht, dass du beruflich viel mit Englisch zu tun hattest, ist dies m.E. mehr wert als ein First Zertifikat, welches nur bescheinigt, dass du die Grundzüge der Sprache verstanden hast. -
Familienmitglieder wird nicht gezählt als Zeuge bei diesen Fall
weil die Aussage meiner Frau nicht zählt, wohl aber die des " Bekannten" des Unfallgegners?
Eigendlich zählen diese Personen nicht die im selben Auto sitzen.
Steht irgendwo geschrieben, dass Familienmitglieder oder Bekannte nicht als Zeugen taugen?
Ist es nicht viel mehr Sache der Richters, die einzelnen Zeugenaussagen auf Glaubwürdigkeit und Befangenheit zu untersuchen und dementsprechend zu gewichten?Klar "zählt" eine Person auf dem Beifahrersitz als Zeuge. Nur wird es halt erst bei Körperverletzungsdelikten langsam interessant, das Ganze in einem Verfahren zu überprüfen. Die Gerichte haben einfach keinen Bock darauf, solchen Pippifax wie überfahrene Sicherheitslinien, Nötigung im Strassenverkehr und dergleichen in einem Verfahren anhand von Zeugenaussagen zu überprüfen. Die haben Wichtigeres zu tun.
-
Mach doch trotz Aufwand gleich das Advanced. Das First ist so... naja... minimalistisch und IMO auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr sonderlich viel wert.
Just meine zwei Rappen. -
Wenn man Englisch kann, sollte das First ohne Kurs mit etwas privatem Engagement zu bestehen sein. Ist in etwa Gymnasium-Level.
Hat man beruflich viel mit Englisch zu tun, kann das Advanced auch ohne Kurs gehen. Hilfreich sind Kursunterlagen von Kollegen, damit man weiss, was die Examinatoren an der Prüfung verlangen.
Das Proficiency ist teils sogar für Muttersprachler ohne Kurs nicht machbar, da der Kurs wie bereits gesagt wurde genau auf die Prüfung zugeschnitten ist. Ohne diese Information musst du dich echt reinhängen, damit du das bestehen kannst. Mit Kurs haben in unserer Klasse (3 Monate in Australien) etwa 75% bestanden. Lohnt sich also schon.Schau mal hier rein für Prüfungsanmeldung und sonstige Infos: http://www.cambridgeesol-zurich.ch/
-
Ja, unbedingt Date sichere! Mac chans glaub scho, bin aber nöd 100 pro sicher. Kännsch suscht Google?
-
FAT32 formatieren, NTFS kann die PS3 nicht lesen.
-
bisch am abig au scho go schtudis umewinke?
-
Min Doofchopf fahrt was mit ca. 420 kW/940 kg und schaffts trotzdäm nöd
-
Nochmals zurück zum B-Spec-Volltrottel:
Wie kriegt man die British Lightweights Serie hin?
Ich habe mittlerweile 2 +/- "gute" Fahrer, Level 15 und 14. Aber beide sind strohblöd.
Keiner kann überholen, bzw. nur dort wo es idiotensicher ist. Selbst lassen sie sich aber in den dümmsten Kurven überholen. Kampflinie = Fremdwort.
Wie soll man so einen engen Stadtkurs wie z.B. London gewinnen können? -
Eigernordwand: 1:16.814. Endlich!
Und der Lambo war wirklich easy, man muss einfach die Strecke auswendig lernen.Kleiner Tipp zum Eiger: TKS auf 1, damit das Heck nicht ganz so unruhig wird (mit dem pad ne Katastrophe). Der Schlüssel zum Erfolg war bei mir die Kurve vor dem Tunnel. Dort kann man schnell eine halbe Sekunde verlieren. Keinesfalls beim Hereinbremsen die Reifen zu stark beanspruchen. Dadurch kann man recht früh wieder Richtung Tunnel beschleunigen, ohne dass das Heck ausbricht. Dieses Plus an Geschwindigkeit hilft dann zusätzlich auf der langen Gerade durchs Tunnel.
-
omg... das enttüscht mi itz aber vo dir, dass das nid als joke erkannt hesch!
ich gang dänk grundsätzlich defo us, dass humor für en bolitsischt es fremdwort isch. -
bubi, meh wird ja dusse nid vor bundespolizei kontrolliert!
De Strafprozäss wird per 1.1.2011 i allne Kantön fereinheitlicht. Wänt di im Strafprozäss (wo jetzt de bund regled) uf en kantonale Erlass schtützisch (s'PolG zum Bischpil), d'StPO dä Igriff aber nöd erlaubt, häsch es Problem. Drum hani ergänzend na d'Beschtimmig ide StPO postet zu zeige, das s'PolG kein Igriff erlaubt, wo die neu StPO nöd au wür erlaube. Häd also nüt mit Bundespolizei z'tue. -
i würd mau e blick is PolG wärfe!
Bsp §21 aber o ab §35 wirds ume interessant!
für züri föllig korräkt. s'polg isch aber en kantonale erlass wo der uf bundesebeni nöd fill bringt.
drum ergänzend na de artikel us de stpo ch wo i zwei wuche in chraft tritt:ZitatArt. 215 (Polizeiliche Anhaltung)
Abs. 1 Die Polizei kann im Interesse der Aufklärung einer Straftat eine Person anhalten
und wenn nötig auf den Polizeiposten bringen, um:
a. ihre Identität festzustellen;
b. sie kurz zu befragen;
c. abzuklären, ob sie eine Straftat begangen hat;
d. abzuklären, ob nach ihr oder nach Gegenständen, die sich in ihrem Gewahrsam
befinden, gefahndet wird.
Abs. 2 Sie kann die angehaltene Person verpflichten:
a. ihre Personalien anzugeben;
b. Ausweispapiere vorzulegen;
c. mitgeführte Sachen vorzuzeigen;
d. Behältnisse oder Fahrzeuge zu öffnen. -
Han gra kei Zit für Details, aber under de alte StPO ZH häsch din Charre müese durchsueche la und ich glaub nöd, das sich mit de StPO CH da öppis änderet.
-
Hat jemand die World Tour komplett in Gold?
Hab Lizenzen und Spezialevents bis auf zwei in der World Tour:
Bei der Eigernordwand fehlen mir zwei Zehntel und ich weiss echt nicht mehr wo ich die finden soll. Dazu neigt diese italienische Scheisskarre auch extrem zum Übersteuern. Und mit dem Murcielago bei Nacht sieht man ja kaum mehr was. Zweiter geht, aber Erster? Ich schmeiss jetzt dann das pad an die Wand. -
scho krass! in istanbul isches 700 euro für beidi ouge! und die hei die modernere laser als ir schwiz und meh erfahrig!
au nöd i jedem fall. en kolleg isch optiker, eignigs gschäft und jahrelangi erfahrig. dä häd au scho lüt undersuecht, wo ide türggei sind go lasere. ergäbnis mangelhaft.ich hans for 5 jahr ide schwiz gmacht und bin immerna super zfride.
-
B-spec ist ja voll dämlich?! Seh nur ich das so? Ich reg mich dauern über den Penner.
+1