Beiträge von Bubi

    viele user schreiben, es könne eh nichts passieren, weil die polizei zu zweit sein müsse, es aussage gegen aussage steht und der grundsatz "in dubio pro reo" gilt.


    das stimmt so nicht. der grundsatz "in dubio pro reo" wird meist falsch verstanden. auch "aussage gegen aussage" kann zu einer verurteilung führen. wenn das gericht zwei aussagen hat, die eine glaubhaft ist und die andere nicht, steht es zwar aussage gegen aussage, aber die eine aussage wird stärker gewichtet. sagt ein verfahrensbeteiligter völlig unglaubhaft aus, wird seiner aussage sogar gar kein gewicht mehr zugemessen.


    kann das gericht die schuld objektiv beweisen (radarfotos, videoaufnahmen, etc.), kommt es sicher zu einer verurteilung. sind keine klaren beweise vorhanden und der beschuldigte wird durch eine glaubhafte aussage belastet, sagt selber aber unglaubhaft aus, kommt es auch zu einer verurteilung. nur wenn keine klaren beweise vorhanden sind, die aussage des beschuldigten glaubhaft ist und daruch zweifel an dessen schuld bestehen, kommt der grundsatz in dubio pro reo zur anwendung.

    Der will auf die Überholspur beim beschleunigen ;)


    <rofl>


    Zieht das Auto beim Bremsen auch?


    Ich glaube nein, aber ich werde mich bei der nächsten Fahrt darauf konzentrieren. Man merkt es auch beim Beschleunigen nur schwach. So wenig, dass man meint, man bilde es sich nur ein, wenn man sich dann aber darauf achtet, zieht die Karre wirklich ganz leicht nach links.


    Also am besten auf den Lift und prüfen, ob irgendwas zu viel Spiel hat oder die Gummis tot sind?!


    Danke <thumbsup>

    Meine Kiste zieht neuerdings beim Beschleunigen ganz leicht nach links. Wenn ich vom Gas gehe, fährt sie wieder geradeaus.


    Google bringt die verschiedensten Fehlerquellen, z.B. Spur/Querlenker/Buchsen prüfen. Was meinen die Schrauber hier? Hat jemand das Problem auch schon gehabt?

    Im Occasionshandel hat sich der Ausdruck "ab Platz" als Garantieausschlussklausel eingebürgert. Es ist jedoch kein Rechtsbegriff, weshalb man nichts Einheitliches daraus ableiten könnte, das in jedem Fall verbindlich ist. Präziser wäre eine Formulierung wie beispielsweise "wie gesehen und probegefahren, ohne Garantie", ungültig ist die Formulierung "ab Platz" deshalb aber nicht.


    Wenn Verkäufer und Käufer anderer Meinung sind, was beim Verkauf für Zusicherungen und Gewährleistungsansprüche vereinbart wurden (und keine einvernehmliche Lösung gefunden wird), kommt der Fall vor den Richter. Dieser versucht den wahren Willen der Parteien bei Vertragsschluss zu ermitteln. Erster Anknüpfungspunkt ist der Wortlaut des Vertrags. Und hier kommt dann der Ausdruck "ab Platz" wieder ins Spiel.


    Die Argumentation, dass "ab Platz" für dich "ohne MFK" bedeutet hat, könnte heikel werden. Denn auch ohne die Formulierung "ab Platz" wäre der Verkauf ohne MFK gewesen. Nimmt man hinzu, dass der Occasionsverkauf unter Privaten in der Regel ohne Garantie erfolgt, dann kann man auch fragen, weshalb du die Zusicherungen, welche du genannt hast, nicht explizit im Vertrag drin haben wolltest.


    Lange Rede kurzer Sinn: Lass mal deine Rechtsschutzversicherung machen. Wenn was für dich rausspringt: freu dich. Wenn nicht, dann weisst du für den nächsten Autokauf, dass alle Zusicherungen des Verkäufers schriftlich in den Vertrag gehören.


    Und klar kann man Emotionen nicht abstellen. Sowas scheisst an. Aber wenn es um Verhandlungen und Streitigkeiten geht, sind Emotionen schlichtweg nur hinderlich. Eine rationale und kalkulierte Vorgehensweise bringt dich viel eher ans Ziel. Oder bewahrt dich davor, den Schaden noch zu vergrössern. Ich habe schon einige Fälle miterlebt, bei denen sinnlos viel Geld zum Fenster hinaus geworfen wurde, nur weil Parteien nicht einsehen konnten, dass es keinen Sinn (mehr) macht, die Sache weiter zu verfolgen...

    Lass deine Emotionen besser mal aus dem Spiel. Was hast du davon, es jemandem zeigen zu wollen, wenn du im Härtefall am Ende nicht nur die Reparatur, sondern auch noch die Gerichtskosten und den Anwalt der Gegenseite bezahlen musst? Mal ganz abgesehen von der Zeit und den Nerven, die du aufwenden musstest...


    Wenn sich im netten Gespräch mit dem Verkäufer nichts machen lässt, dann stehen deine Chancen nun mal schlecht. Da hilft auch der grösste Groll nichts.


    und zwar zählt "ab Platz" nicht.


    Wie kommst du denn darauf? <rotaeye>

    Falls du Beweise hast, dass der Mangel dem Verkäufer und/oder dem Vermittler bekannt war, hast du vor Gericht keine schlechten Karten.


    Hast du keine Beweise, jedoch eine Rechtsschutzversicherung, dann sollen die sich drum kümmern. Kostet dich ja nichts. Ist die Gegenpartei aber einigermassen rechtskundig und nicht kulant, würde ich mir keine grossen Hoffungen machen.


    Hast du weder Beweise noch eine Rechtsschutzversicherung, dann lass es sein. Kostet dich nur Zeit, Geld und Nerven. Und der Aufwand lohnt sich bei solch einem geringen Betrag nicht einmal im Ansatz.

    Ich habe seit 4 Jahren nen 32er Samsung und komme damit super klar. War damals in Sachen Preis/Leistung die beste Option. Geringer input lag und spielt nahezu alle Formate ab USB stick. Hatte in diesen 4 Jahren nie Probleme damit. Keine toten Pixel und sieht noch aus wie neu. Massen crap in billiger Qualität kann ich von daher nicht bestätigen. Da ich nicht mehr bezahlen will als nötig, tendiere ich wieder zu einem Samsung. Für konstruktive Vorschläge bin ich aber gerne offen!

    Die Preise der TVs purzeln mal wieder im Weihnachtsgeschäft. Morgen kommt z.B. der Samsung UE55F6340 für 699.- als Tagesaktion. Und auch sonst gibts für unter 1000.- mittlerweile ganz vernünftige Geräte.


    Der 55er von morgen ist mir aber leider zu gross fürs Wohnzimmer. Aber mal wieder nen neuen TV, warum nicht? Ist ja schliesslich bald Weihnachten... :D


    Grösse: 46 Zoll, Einsatzbereich: Games, Filme ab NAS (--> WLAN und DNLA nice to have) und ab und zu ein bisschen Sport am TV.


    Zu was raten die Experten hier? Momentan tendiere ich zum Samsung UE46F7080. Der input lag (minimal 45ms) stört mich aber doch ein wenig...

    Ich habe seit 10 Jahren ne 600er RR. Nettes Spielzeug. Schwachpunkte gibts keine nennenswerten. Ausser dass 600er generell kein Drehmoment haben und anders gefahren werden müssen als Superbikes. Um was gehts denn konkret? RA ist die Version mit ABS. Gibts erst seit ein paar Jahren. Die ersten Jahrgänge sind ohne ABS, dann wars mal ne Option und mittlerweile ists glaube ich Serie.

    Habs nochmals kurz angeschaut. Dazu muss ich sagen dass EU-Recht nicht gerade mein favorisiertes und bestes Rechtsgebiet ist. Wird sind ja nicht einmal Teil von Europa... :whistling:
    Here goes:


    Die ECE Regelung Nr. 48 verlangt in Ziff. 6.7.2.:

    Zitat

    Zwei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2 und eine der Kategorie S3 oder S4 bei allen Fahrzeugklassen.


    Mit S3 wird wohl die zusätzliche Bremsleuchte gmeint sein. Konkret definiert kann ich den Begriff S3 aber nicht finden.


    In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (Schweizer Landesrecht) wird die ECE Richtlinie Nr. 48 als auch für die Schweiz geltend bezeichnet (Art. 3a Abs. 1 i.V.m. Anhang 2).


    Daraus folgt, dass auch Fahrzeuge in der Schweiz zur Zulassung eine "Einrichtung der Kategorie S3" (wohl drittes Bremslicht) haben müssen. Die erste ECE Richtlinie Nr. 48 wurde 1997 im Amtsblatt publiziert, d.h. das Obligatorium galt wohl frühstens für Neuwagen ab 1998.


    Durch die Vermischung von Landesrecht und EU-Recht komme ich aber zu keinem klaren Fazit. Die VTS nennt die dritte Bremsleuchte in Art. 110 fakultativ, bezeichnet sie aber durch den Verweis auf die ECE Richtlinie gleichzeitig als obligatorisch für die Zulassung. Entweder ist die dritte Bremsleuchte auch in der Schweiz für alle Fahrzeuge ab Baujahr 1998 ausnahmslos obligatorisch (und die Bundesbehörden waren zu faul/dumm den Text in der VTS zu ändern um Klarheit zu schaffen), oder es ist wirklich so gemeint, dass man zur Zulassung von Neuwagen die dritte Bremsleuchte braucht, diese dann aber in der Schweiz wieder demontiert werden darf.


    Hier scheinen ja durchaus einige ihre Fahrzeuge mit Baujahr >1998 ohne dritte Bremsleuchte durch die MFK gebracht zu haben, oder?