viele user schreiben, es könne eh nichts passieren, weil die polizei zu zweit sein müsse, es aussage gegen aussage steht und der grundsatz "in dubio pro reo" gilt.
das stimmt so nicht. der grundsatz "in dubio pro reo" wird meist falsch verstanden. auch "aussage gegen aussage" kann zu einer verurteilung führen. wenn das gericht zwei aussagen hat, die eine glaubhaft ist und die andere nicht, steht es zwar aussage gegen aussage, aber die eine aussage wird stärker gewichtet. sagt ein verfahrensbeteiligter völlig unglaubhaft aus, wird seiner aussage sogar gar kein gewicht mehr zugemessen.
kann das gericht die schuld objektiv beweisen (radarfotos, videoaufnahmen, etc.), kommt es sicher zu einer verurteilung. sind keine klaren beweise vorhanden und der beschuldigte wird durch eine glaubhafte aussage belastet, sagt selber aber unglaubhaft aus, kommt es auch zu einer verurteilung. nur wenn keine klaren beweise vorhanden sind, die aussage des beschuldigten glaubhaft ist und daruch zweifel an dessen schuld bestehen, kommt der grundsatz in dubio pro reo zur anwendung.