Also erwarte nie fehlerfreies Handeln eines (wenn auch zusätzlich geschulten) Menschen.
Eine überdurchschnittlich grosses Wissen darüber, wann welche Freiheitsrechte eingeschränkt werden dürfen, darf von Polizisten und Sicherheitsfachleuten sicher erwartet werden. Bedenklich sind v.a. diejenigen Fälle, in welchen die Staatsgewalt aufgrund mangelndem Wissen falsche Entscheide fällt und diese danach zu rechtfertigen versucht bzw. herunterspielt. Die Polizei gibt selten freiwillig einen Fehler zu.
Private Sicherheitsdienste sind in diesem Zusammenhang auch ein Paradebeispiel. Die werden zwar auch geschult, haben aber i.d.R. keine Ahnung von nichts, spielen sich trotzdem wie die grössten Hilfssherrifs auf und gehen dem Bürger auf die Nerven.
Ich finds einfach komisch dass immer eine perfekte Haltung erwartet wird aber zugleich soll auch bei jeder Gelegenheit ein Auge zugedrückt werden.
Und Ermessensurteile zu fällen, also zu entscheiden, ob es bei einer Übertretung im Einzelfall angemessen ist zu büssen, widerspricht dieser Anforderung auch nicht, im Gegenteil. Hätte der Gesetzgeber eine konsequente Durchsetzung gewünscht, hätte er der Exekutive keinen Ermessensspielraum gegeben. Wie oft und aus welchen Gründen die Polizei diesen Ermessensspielraum zugunsten des Bürgers ausnützt, wäre ein ganz anderes Thema, weshalb ich dies hier einfach einmal offen lasse.
solche Medienschaffende sind ja zum Glück auch nur Überbringer der Wahrheit
Vorliegend muss man auch gar nicht die (zwar grundsätzlich zutreffende) fehlende Objektivität von Medienschaffenden ins Spiel bringen. Die KaPo GR hat den Vorfall bestätigt. Wenn ein Journalist wegen mangelndem juristischem Wissen eines Polizisten ungerechtfertigterweise gefesselt und festgehalten wird und der Polizeisprecher den Vorfall mit einem angeblichen Hinweis auf den Persönlichkeitsschutz Dritter rechtfertigen will, kann man mediale Fehlberichterstattung oder vom Opfer verdrehte Tatsachen weitgehend ausschliessen. Hätte sich der englische Journalist auffällig verhalten, hätte die Polizei dies entsprechend als Rechtfertigungsgrund verwendet. Wenn ihnen keine bessere Rechtfertigung bzw. Ausrede als der besagte Persönlichkeitsschutz einfällt, dürfte die Sache weitgehend klar bzw. nicht von den Medien verdreht sein.