Beiträge von Bubi

    Oder findest du es in Ordnung jedem soviele Chancen einzugestehen bis etwas tragisches passiert???


    Typisches Politikerstatement... <rofl>

    Ob man jetzt ne Sehschärfe von 0.79 oder 0.81 hat, entscheidet garantiert nicht, ob es zu einem Unfall kommt oder nicht.


    :rolleyes:


    Wer sagt, dass der Entzug gerechtfertigt war? Dass der Kumpel von unusual unbelehrbar ist? Dass er bestraft werden muss, damit er es lernt?
    Ich weiss auch nicht, ob es so ist oder nicht, aber solange ich die Einzelheiten nicht kenne, halte ich mich lieber mit Werturteilen zurück, als dass ich immer gleich rumschreien und mit dem Finger auf andere zeigen muss.


    Schon mal daran gedacht, dass es evtl. nicht immer an unfähigen, kriminellen und unbelehrbaren Menschen liegt, sondern an einem staatlichen schwarz/weiss-Denken und teilweise im Einzelfall übers Ziel hinausschiessende Regulierungen? Dass der denkende Mensch im Alltag eben doch meistens mündig genug ist, den Graubereich dazwischen einzuschätzen und entsprechend zu handeln? Dass es manchmal für alle Parteien die bessere Lösung ist, Gesetze nicht exakt zu befolgen? Und dass ein solcher Einzelfall dann eben nicht die volle Härte des Gesetzes rechtfertigt?


    Entspannt euch doch einfach mal. Ich wette, dass ich auch euch wegen zig sinnlosen Banalitäten anzeigen könnte, wenn ich einmal einen Tag an eurer Seite verbringen würde. ;)

    Ich versteh allerdings nicht wie jemand das Risiko eingehen kann wenn er schon verwarnt wurde, auch auf kurzen Strecken kann viel passieren. Dabei muss man ja nicht mal Schuld sein und trägt am Ende doch ne mitschuld nur weil man etwas "vergessen" hat...
    Wenn ihm also der Scheck nicht genommen wird ist das in meinen Augen Kategorie Kuscheljustiz...


    Und ich verstehe nicht wie ein vernünftiger, gebildeter, erwachsener Mensch sich so blind auf Regeln und Gesetze verlassen und diese auch vehement verteidigen kann wie du. Der Mensch ist kein Roboter und Gesetzetexte sind für den Durchschnittsbürger im konkreten Einzelfall selten die ideale Handlungsgrundlage.


    Immer gleich herumzuschreien, dass ein Verstoss gegen unsere Rechtsordnung vehement bekämpft werden muss und alles andere Kuscheljustiz ist, macht sich vielleicht unter Parteikollegen und beim Stimmenfang gut, aber im Alltag führt ein gesunder Menschenverstand öfters zu befriedigerenden Ergebnissen als die sture Befolgung von Gesetzen, Richtlinien und sonstigen Paragraphen.


    Ob man jetzt ne Sehschärfe von 0.79 oder 0.81 hat, entscheidet garantiert nicht, ob es zu einem Unfall kommt oder nicht. Da sind andere Faktoren viel bedeutsamer. Und somit ist es auch nicht zwingend Kuscheljustiz, wenn jemand mit einer Sehschärfe knapp unter der Grenze ohne Brille erwischt wird und der Ausweis nicht entzogen wird.

    also so klar ists schon nicht. je nach stärke des sehfehlers und den umständen im einzelfall kann man mit einem blauen auge (busse, kein entzug) davonkommen. wer einen sehr schwachen sehfehler hat und auf dem land mal kurz 500m zum dorfladen ohne brille fährt, hat einen ausweisentzug in meinen augen auch nicht verdient. und eine brille kann man auch mal vergessen, vor allem wenn die korrektur sehr gering ist.


    in der vorliegenden konstellation würde es mich aber erstaunen, wenn der kumpel von unusual nur mit einer busse davon kommen würde. den ausweis auf probe gibt es meines wissens erst ab jahrgang 1987. und wer mit 23 schon einen ausweisentzug hinter sich hatte, den ausweis auf probe hat, wegen fahren ohne sehhilfe bereits verwarnt wurde und jetzt wieder ohne brille erwischt wurde, der muss schon auf einen sehr gut gelaunten, menschenfreundlichen richter treffen, um nochmals mit einem blauen auge davonzukommen.


    EDIT: Hier noch die Gesetzesbestimmungen. Wenn ich nicht etwas übersehen habe wird der Ausweis definitiv annuliert.

    Zitat

    Art. 35a VZV (Annullierung)
    Abs. 1 Begeht der Inhaber des Führerausweises auf Probe eine zweite Widerhandlung, die zum Entzug des Führerausweises der Kategorien und Unterkategorien führt, wird der Ausweis annulliert. Dies gilt auch, wenn der Ausweis inzwischen unbefristet erteilt wurde.


    Und selbst wenn es der Richter nur als eine leichte Widerhandlung wertet: Der Ausweis ist weg.

    Zitat

    Art. 16a SVG (Verwarnung oder Führerausweisentzug nach einer leichten Widerhandlung)
    Abs. 2 Nach einer leichten Widerhandlung wird der Lernfahr- oder Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen, wenn in den vorangegangenen zwei Jahren der Ausweis entzogen war oder eine andere Administrativmassnahme verfügt wurde.

    Bei mir sind Eibach Federn drin. 35mm wenn ich mich nicht täusche. Gemäss Fahrzeugausweis Abstand Radmitte-Kotflügel vorne 300mm, hinten 320mm. Mit 16'' Felgen bin ich mit der Optik zufrieden. Und tiefer will ich auch nicht, im Alltag habe ich so schon teilweise Probleme, dass der Mittelschalldämpfer am Boden streift.

    In dem Fall könntes du auch die Eltern verzeigen wenn du ein Kind überfährst da sie ja ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben :thumbdown:


    Die Tatsache, dass man ein Kind überfährt, begründet noch keine automatische Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht.


    Falls die Verletzung einer elterlichen Aufsichtspflicht aber dazu geführt hat, dass das Kind einen Schaden anrichtet, werden die Eltern schadenersatzpflichtig. Grundsätzlich, so hart es klingt, auch in deinem Beispiel. In der Praxis reicht es i.d.R. aber bereits, dass man die Kinder auf die Gefahren im Strassenverkehr hinweist, um diese Pflicht zu erfüllen und sich somit von der Schadenersatzpflicht zu befreien.


    Gleich verhält es sich mit der Tierhalterhaftung. Der Tierhalter ist zwar grundsätzlich für sein Tier haftbar, kann aber einen Befreiungsbeweis antreten. Hat der Tierhalter seine Aufsichtspflicht gegenüber dem Tier erfüllt, so haftet er nicht für Schäden, welche das Tier anrichtet.


    Um zu El Toros Fall zurückzukommen: Der Tierhalter kann wohl genauso wenig für den Unfall wie El Toro. Hauskatzen haben grundsätzlich das Recht frei in der Natur herumzulaufen (egal ob privater oder öffentlicher Grund). Ebenso können sie kaum dazu erzogen werden, Strassen bzw. Autos/Motorräder/Fahrräder/etc. zu meiden. Wenn nicht gerade irgendeine seltene Konstellation vorliegt, dürfte der Befreiungsbeweis des Katzenbesitzers ziemlich einfach anzutreten sein.


    Lange Rede kurzer Sinn: Bevor ich beim Katzenbesitzer anklopfen würde, würde ich eher den Fahrzeughalter um einen finanziellen Beitrag beten.

    Naja, Orcas Ansatz ist schon nicht grundsätzlich falsch.


    Aber: Voliegend haben wir 2 Sachschäden (sorry für den Katzenbesitzer, aber auch das ist ein Sachschaden). Und man kann sich darüber streiten, welche Sache nun welche Sache beschädigt hat.


    Falls man den Katzenbesitzer wegen Sachbeschädigung zur Kostenübernahme bewegen will oder in der schärferen Variante auf Schadenersatz verklagt, kann man sich fast sicher sein, dass dieser ne Gegenklage, auch wegen Sachbeschädigung, einreicht. Kann man sich vor dem Friedensrichter nicht einigen, kommts zur ordentlichen Verhandlung. Und diese wäre mir zu riskant bzgl. Aufwand-Ertrag.


    Somit ja, probieren kann mans. Aber je nachdem wie wütend der Katzenbesitzer wegen dem Verlust seiner Katze ist, könnte es in einem Verfahren enden, dessen Ausgang unsicher und u.U. teurer als der Selbstbehalt ist.


    Falls man mit dem Katzenbesitzer reden will und dieser ne Privathaftpflicht hat, welche den Schaden (Selbstbehalt und Bonusverlust) übernehmen würde, würde ich dem Katzenbesitzer vorschlagen, dass El Toro und der Fahrzeugbesitzer je die Hälfte des Selbstbehaltes der Privathaftpflicht übernehmen und dem Katzenbesitzer noch ne Flasche Wein vorbeibringen. So hätten alle Parteien ne akzeptable Lösung.

    Hast du ne Privathaftpflichtversicherung?


    Diese übernimmt evtl. Selbstbehalt und Bonusverlust deines Kollegen.
    Zwar hat auch eine Privathaftpflicht einen Selbstbehalt, dieser ist i.d.R. aber deutlich tiefer als der einer Kasko-Versicherung.


    Und vielleicht kannst du ja deinen Kollegen dazu ermutigen, diesen Selbstbehalt zu übernehmen. Je nachdem, ob es dein oder sein Kollege war, den du abgeholt hast und ob er dich darum gebeten hat, diesen abzuholen, könnte man diesen Anspruch auch rechtlich begründen.


    Unter Kollegen würde ich aber rechtliche Ansprüche vermeiden und das Ganze im Gespräch regeln. <holy>

    Die Kasko-Versicherung bezieht sich i.d.R. auf das versicherte Fahrzeug, unabhängig davon, wer dieses geführt hat. Und Fremdlenker müssen normalerweise nur dann extra versichert werden, wenn diese das versicherte Fahrzeug regelmässig gebrauchen. Bei deiner Konstellation würde ich mir keine Sorgen machen.
    Zur Sicherheit wirfst du am besten noch einen Blick in die Versicherungspolice deines Kollegen oder rufst kurz bei der Versicherung an.

    Wenn in der Versicherungspolice nur Kollisionen mit Wildtieren versichert sind, müsste die Versicherung bei Kollisionen mit Haustieren nicht zahlen. Wenn sie dies trotzdem macht, dann nur aus Kulanz. Ich wage aber zu behaupten, dass alle Fahrzeugversicherungen die Terminologie "Kollision mit Tieren" verwenden.


    Und ob es zur Anzeige kommt, hängt vom Einzelfall bzw. den betroffenen Personen ab. Anzeigen kann man nämlich alles und jeden, genauso wie betreiben. Ob die Anzeige jeweils Sinn macht, ist aber eine ganz andere Frage. Und wenn El Toro SVG-konform unterwegs war, muss er sich nicht fürchten, falls er eben doch angezeigt wird.

    Qualitativ sind sie meiner Erfahrung nach schon nicht ganz auf OEM Honda Niveau. Meine Derendinger Scheiben hatten sich mit schärferen Bremsbelägen verformt und neigten zu Rillenbildung, andere user hier drin hatten das Problem mit den selben Bremsbelägen in Kombination mit OEM Honda Scheiben nicht.


    Gemäss der Erfahrung eines Kollegen (Automech) hatte er aber nie Probleme mit Derendinger Scheiben, so lange die originalen Bremsbeläge verwendet wurden.

    OMG. El Toro wollte nen übersichtlichen thread und nach 12 Stunden ist schon wieder Hirndurchfall am Meter hier drin.


    1. Wer sagt, dass der Unfall innerorts passiert ist? Katzen kann man auch ausserorts überfahren. Und mit 80kmh geht schnell mal ne Stossstange kaputt. Wobei ne Katze auch mit 50kmh nen ordentlichen Schaden hinterlassen kann. Fahrt mal mit 50kmh in nen 5kg schweren Stein, kommt etwa auf das selbe heraus.
    2. Zu den Definitionen: Wild ist ein Begriff, der beim Jagen verwendet wird und beschränkt sich nur auf Tiere, welche für die Jagt relevant sind. Wildtiere sind alle wild in der Natur lebenden Tiere. Haustiere dagegen sind domestizierte Tiere. Versicherungen verwenden den Begriff "Kollision mit Tieren", womit sämtliche Tiere gemeint sind. Würden sie sich auf Wildtiere oder gar Wild beschränken, wären Katzen nicht erfasst.

    Ich bin müde und will ins Bett, deshalb nur ganz kurz:


    -Vollkasko wird den Schaden übernehmen (Kollision mit Tieren ist normalerweise schon durch die Teilkasko gedeckt).
    -Anzeige möglich (zivilrechtlich, ganz theoretisch auch strafrechtlich), aber wenn du gesetzeskonform unterwegs warst, musst du dir keine Sorgen machen.

    Die 1:12 Initiative kommt vors Volk


    Würden unsere ach so intelligenten, wohlwollenden und volksvertretenden Politiker mal aufhören den Staatsapparat mit solchem Dreck zu beschäftigen, hätten wir auch mehr Geld um wichtigere Projekte zu finanzieren. Aber so lange sich der Staat als Markt versteht und expandieren will, muss das Volk die Rechnung bezahlen. Ich glaube ich lanciere mal ne Volksinitiative "Für die Abschaffung der Politik auf Bundesebene".


    demfall isch dä power pure (ebefalls mit 2ct) din neue gummi


    Hab mich jetzt im Internet ein wenig schlau über den Power Pure gemacht. Klingt interessant. Kommt sicher in die engere Auswahl wenn der aktuelle Satz runter ist. <thumbsup>

    sollte man sich also ganz gut überlegen, ob man so nen Gummi auch wirklich ausfahren kann, ansonsten reicht auch ein normaler Sportpneu


    Bin ich auch der Meinung. Wenn man nicht völlig hirnrissig und lebensmüde unterwegs ist, reicht ein Strassenpneu für Strassenbetrieb locker, sogar mit Reserven. Ich hatte noch nie Probleme wegen mangelnder Haftung mit dem 2CT. Und meine Pneus haben keinen ungebrauchten Rand am äusseren Ende. <aetsch>

    der Unterschied vom normalen PP zum PP2ct ist rausgeschmissenes Geld.


    Nur weil dus nochmals schreibst wird es nicht wahrer. Kommt immer auf den Einsatzbereich an. Für mich macht der Aufpreis zum 2CT durchaus Sinn.


    Und da bei mir ein 2CT schon nur knapp 3000km hält, möchte ich den Schritt zu nem noch schärferen Pneu nicht wagen. Nur schon weil der grip für Strassenbetrieb mehr als ausreichend ist (zumindest mit der 600er) und er im Notfall auch auf der Strecke 2-3 Runden eingesetzt werden kann.

    Kommen diese Semi-Renn-Gummis annähernd auf die Laufleistung eines Strassenpneus wie den 2CT? Ich habe eben keinen Bock mir alle 1000km nen neuen Reifensatz aufzuziehen...