Beiträge von Bubi

    Art. 71 Abs. 1 VRV


    Zitat

    Führer von Motorfahrzeugen und Fahrrädern sowie Mitfahrende dürfen keine Fahrzeuge und Gegenstände stossen, ziehen oder schleppen. Untersagt ist auch das Ziehen von Skifahrern, Sportschlitten u. dgl. sowie das Führen von Tieren. Erwachsene Radfahrer dürfen jedoch mit der gebotenen Vorsicht einen Hund an der Leine führen.


    Auf privatem Gelände kannst du grds. machen was du willst. Aber wenn du nicht ne Skipiste oder dergleichen besitzt macht ein Schneemobil in der Schweiz keinen Sinn.

    Ich habe sämtliche Arbeiten von der Rikli Sportgarage machen lassen. Kann dir somit nicht weiterhelfen, sorry.


    EDIT: frag sonst mal bei civic_vti_type_s nach, der kann alles wenns um so Sachen geht. ;)

    Viel Spass beim beantragen der ganzen Sache. Ist bei Honda sehr schwierig und in deinem Fall wohl beinahe unmöglich.


    Beim EK4 wars bei mir damals keine allzugrosse Sache. Formulare beantragen, ausfüllen, eintragen, Widerstand bei der Kontrolllampe reinmachen und gut ist. Zur Sicherheit vorher noch bei der Versicherung nachfragen, obs für sie relevant ist.

    Standfester 800 PS Skyline in der Schweiz für unter 50'000.-, welcher in einer Polizeikontrolle nicht negativ auffällt und durch die MFK gemogelt werden kann? Zum auf der Autobahn "rumgäseln" und andere Verkehrsteilnehmer "Staub fressen lassen"?


    Nette Illusion, aber ich wage mal zu behaupten, dass du früher auf den Boden der Realität kommen wirst als dir lieb ist.

    Also genau genommen sind die gesetzlichen Grenzwerte für Motorräder und Autos bzgl. Lautstärke fast identisch.
    Und wer das Gefühl hat, man könne mit nem 100 dB Motorrad an ner Polizeikontrolle einfach so vorbeifahren, naja, der soll das halt denken wenns ihn glücklich macht. :rolleyes:

    Es kann m.E. sicher vom Bürger verlangt werden, dass sich dieser zuvor selber darum bemüht herauszufinden, ob die gewünschte Änderung am Fahrzeug legal ist oder nicht. Falls dir die Anlage als legal auf öffentlichen Strassen für dein Fahrzeug verkauft wurde, dann hast du entsprechende Möglichkeiten, dich an den Verkäufer weger der falschen Zusicherung zu wenden. Deswegen die Polizei zu kritisieren verfehlt das Ziel IMO doch ein wenig.

    ach so, für sowas werdet ihr angestellt? legale auspuff nachmessen, um festzustellen das sie evtl einen halben db zu laut sind? da würde ich mir irgendwie ganz leicht doof vorkommen, sorry .


    Also erstens ist eine zu laute Anlage nicht legal, zweitens fällt ein halbes Dezibel in die Messtoleranz und drittens sind Polizisten für einen weit grösseren Tätigkeitsbereich angestellt als Abgasanlagen zu kontrollieren.


    Wie viel Mittel die Polizei einsetzt bzw. wie engagiert sie solchen Fällen entgegentretet kann man hier mal offen lassen. Wer sich aber eine zu laute Auspuffanlage unters Auto schraubt, muss anschliessend sicher nicht der Polizei die Schuld dafür geben...

    Meines Erachtens ist das grösste Problem an der Raserdebatte, dass die Medien ein Feindbild kreiert haben, welches in der Realität so nicht existiert.


    Das Wort "Raser" wurde von der Presse in den letzten Jahren für mehr oder weniger alle Fälle verwendet, welche mit Geschwindigkeiten über dem gesetzliche erlaubten Limit, bzw. über dem OBV-Limit zu tun hatten. Die Gesellschaft wurde (über-) sensibilisiert, Politik und Justiz mussten damit umgehen und waren überfordert. Problematisch dabei war (und ist), dass keine Legaldefinition des Wortes "Raser" existiert. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Verkehrspsychologie (und nicht zuletzt eben die Medien) haben alle eine andere Definition des Rasers.


    Es ist sehr einfach sich profilieren zu wollen und harte, weit reichende Massnahmen gegen Raser zu fordern. Allerdings können die wenigsten Initianten solcher Forderungen auch eine vernünftige Definition des Begriffes "Raser" abgeben. Es wird, wie schon so oft in der Politik, generell "das Böse" beklagt und zu bekämpfen versucht, ohne den konkreten Missstand genau (und fair) umschreiben zu können. Und die (bundes)gerichtliche Verwässerung der Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz hat in diesem Zusammenhang auch nicht unbedingt zur Klärung der Situation beigetragen.


    Auffällig ist, dass vor allem an Fahrphysik interessierte und überduchschnittlich gut ausgebildete Motorfahrzeugführer eine weit reichende Definition des Raserbegriffes zu bekämpfen versuchen. Diese Personen, welche meist regelmässig Fortbildungskurse oder seriöse Rennstreckentrainings besuchen, sind aufgrund ihrer Kenntnis der Fahrphysik und der Vernunft, eine Situation einschätzen zu können eben auch weniger gefährlich als Fahrzeugführer, welche auf öffentlichen Strassen einen Rauschzustand ausleben wollen. Es kann nicht sein, dass diese gleichgestellt werden mit Fahrzeugführern, die meist Junglenker ohne Erfahrung sind und mit der Physik ihrer oftmals viel zu starken Fahrzeuge schlichtweg überfordert sind. Die Notwendigkeit einer Differenzierung drängt sich somit mehr als auf.


    So oder so, dies soll keineswegs ein Freibrief für überhöhte Geschwindigkeit sein. Allerdings setzt genau hier die kritische Frage an: wie grenzt man den Raser vom Schnellfahrer ab? Ein Bild einer Radar- oder Laseranlage ist eine Momentaufnahme. Ob kurzzeitig bei übersichtlichen Bedingungen überholt wurde oder hirnlos gerast wurde, kann dadurch nicht ermittelt werden. Eine rein geschwindigkeitsbezogene Abgrenzung wird folglich den Umständen im Einzelfall nicht gerecht und ist rechtsstaatlich höchst bedenklich.


    Meines Erachtens ist es von grösster Wichtigkeit, dass eine Raserdefinition geschaffen und verwendet wird, welche den Umständen im Einzelfall gerecht werden kann. Die Schuld eines Verkehrsteilnehmers kann nur dann geklärt werden, wenn sämtliche Faktoren berücksichtigt werden.


    Die Politik ist gefordert, sich nicht durch die Medien instrumentalisieren zu lassen und aus Profilierungsgeilheit möglichst schnell eine realitätsfremde Lösung zu erarbeiten. Die Polizei ist gefordert, das Vertrauen der Verkehrsteilnehmer zurückzugewinnen, indem an sicherheitstechnisch relevanten Orten relegmässig kontrolliert wird, dafür aber auf verhältnismässig ungefährliche (und dafür budgetintensive) Orte verzichtet wird. Und die Gesellschaft ist gefordert, nicht jeden medialen hype zu glauben, rationale Gelassenheit an den Tag zu legen und nicht bei jeder Gesetzesübertretung härtere Strafen zu verlangen.


    Leben und leben lassen. Sonst können wir gleich wieder anfangen Steine zu schmeissen.

    fall im usland --> schwiizer medie händ kanonefueter --> s'raserproblem wird ufeschtilisiert --> d'gsellschaft finds es rieseproblem --> politiker wänd sich profiliere --> gsetzgebig wird apasst

    Zitat

    Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.


    http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/a34.html


    Zitat

    Ein Fahrzeug gilt als nicht vorschriftsgemäss, [... ] wenn:
    Es wird [...] mit Busse bestraft, wer:


    http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/a219.html


    Theoretisch könnte die Polizei einen auch dann verzeigen, wenn mit den Änderungen auf öffentlichen Strassen gefahren wird, obwohl bereits ein Termin bei der MFK vereinbart wurde. Normalerweise zeigt sich aber die Polizei so realitätsnah, dass mit Beiblättern und Terminbestätigung keine Busse zu erwarten ist.

    Mein Auto hat die Schallmessung wie erwartet NICHT bestanden obwohl der Magnaflow zulässig ist (schlechter Witz?).


    Das Eine hat nichts mit dem Anderen zu tun. Aggro hats schon erwähnt: Zulässig heisst nur, dass der Auspuff auf das entsprechende Fahrzeug zugelassen ist. Legal heisst, dass er sämtliche Vorschriften, also u.a. auch die Maximallautstärke, erfüllt.


    Würde man diese beiden Begriffe nicht trennen, hätte das zur Folge, dass eine eingetragene (und somit zugelassene) Auspuffanlage nicht beanstanden werden könnte, wenn sie zu laut ist. Und wie wir ja alle wissen werden Endschalldämpfer mit der Zeit sowieso lauter, manchmal auch mit ein wenig Hilfe des Eigentümers.


    Das hat also schon alles seinen Sinn so wies ist. ;)

    und wie wär's, wenn dir statt ime internet - outo - forum drüber z'motze mau würdet am polizeichef e mäudig mache, wo er söu blitze wiu's dert so gfährlech isch? wär doch mau was... :rolleyes:


    Han nächscht Wuche en Termin bim Ueli Zoelly, wirds em säge winer sin Job söl mache. :D

    Art. 54 Abs.1 SVG


    Zitat

    Stellt die Polizei Fahrzeuge im Verkehr fest, die nicht zugelassen sind, oder deren Zustand oder Ladung den Verkehr gefährden, oder die vermeidbaren Lärm erzeugen, so verhindert sie die Weiterfahrt. Sie kann den Fahrzeugausweis abnehmen und nötigenfalls das Fahrzeug sicherstellen.

    In meiner Region gabs mal ne Geschwindigkeitsmessung vor ner Schule. Als der gesamte Verkehr des Dorfes wegen ner Baustelle durch diese 30er Zone geleitet wurde. Während den Schulferien.

    Wenn du was Dringendes suchst: Einfach die threadid des alten links kopieren und dann im neuen Format einfügen.


    Z.B. EK4 Modelle:


    Alter link: http://www.hondaholics.ch/blac…ad.php?threadid=5033&sid= --> wird nicht gefunden.
    Link zu diesem Thread:http://www.hondaholics.ch/inde…page=Thread&threadID=6619 --> aktueller Syntax.


    Also gelangst du über den link http://www.hondaholics.ch/inde…page=Thread&threadID=5033 zum alten link.


    Was nicht heisst, dass die Admins das nicht mal fixen könnten. :whistling:

    Mal wieder ein gutes Beispiel weshalb die Welt ein viel besserer und friedlicherer Ort wäre, wenn man endlich sämtliche Religionen verbieten würde.


    http://www.20min.ch/news/ausla…-fuer-Rinder-aus-22125990


    Zitat

    Das indonesische Landwirtschaftsministerium verteidigte hingegen die Methoden als notwendig nach islamischem Recht. Die Regierung müsse zum Schutz der Verbraucher sicherstellen, dass die Tiere nach muslimischen Vorschriften und Reinheitsgeboten («Halal») geschlachtet würden


    Achtung, das Video ist nichts für schwache Nerven!