Beiträge von Bubi

    Schuldzuweisungen an Behörden oder dergleichen sind unerwünscht.


    Der Rest ist aber interessant. Welche Komponenten sollten beim Zustand / Art des Fahrzeugs eurer Meinung nach eine Rolle spielen? Das Gewicht (leichteres Fahrzeug --> weniger Aufprallenergie)? Andere Faktoren? Sollten besondere Eigenschaften des Fahrers (z.B. regelmässige Fahrsicherheitstrainings) auch berücksichtigt werden? Wenn ja welche und wie sind sie zu gewichten?


    Hier muss aber noch ganz klar vermerkt werden, dass die Berücksichtigung diese Faktoren nicht auf Gesetzesstufe, sondern erst in einem Gerichtsverfahren erfolgen kann. Dies hätte zur Folge, dass die Bewertung des Sachverhaltes eher weg vom Gesetzgeber hin zum Richter verschoben würde und somit ein gewisses Vertrauen in die Judikative eine elementare Voraussetzung darstellt. Habt ihr dieses Vertrauen?

    Freut mich dass hier drin fleissig diskutiert wird. Da wir aber etwas abdriften würde ich gerne noch ein paar inputs geben:


    Geschwindigkeit und Verkehrssicherheit hängen direkt zusammen. Bei höheren Geschwindigkeiten sinkt die Fehlertoleranz, Bremswege werden länger, die kinetische Energie ist höher, Unfallwahrscheindlichkeit und -schwere steigen. Zudem werden die bestehenden Geschwindigkeitslimiten vom Volk gererell gut akzeptiert. Hier dürfte keine Änderung zu erwarten sein.


    Dass das Raserproblem ein Medienproblem ist, kann durchaus argumentiert werden. Die Fachwelt ist sich auch weitgehend einig, dass Raser eine sehr kleine Hochrisikogruppe sind, welche nur einen Teil der gesamten Geschwindigkeitsproblematik ausmachen. Allerdings, gerade weil die Gesellschaft nun sensibilisiert oder gar manupuliert wurde, ist es m.E. wichtig, dass das Thema sauber diskutiert und die Öffentlichkeit beruhigt wird. Gesetzesänderungen und -verschärfungen treffen alle, somit sollte man das Thema Raser behandeln, auch wenn man zum Schluss kommt, dass das Problem nur ein sehr kleines ist.


    Es lässt sich darüber streiten, ob der Raserbegriff als Legaldefinition ins Gesetz gehört. Dass die Polizei und Staatsanwaltschaft Geschwindigkeiten als ersten Ansatz nimmt ist m.E. zwar nicht Verwerflich (sondern logisch und auch wichtig um interne Weisungen aufzubauen), allerdings sehe ich einer gesetzlich verankerten Geschwindigkeitslimite sehr skeptisch gegenüber. Es wurde angesprochen, dass man ausserorts auf einer Passstrasse oder dergleichen zu schnell sein kann, ohne jemanden direkt zu gefährden. Sollte nicht die Drittgefährdung eine Komponente sein, welche bei der Gesamtbeurteilung berücksichtigt werden muss?


    In diesem Zusammenhang drängt sich das Beispiel der Motorradfahrer auf. Motorradfahrer sind sehr schnell im doppelten Geschwindigkeitsbereich (über Sinn und Unsinn brauchen wir gar nicht gross zu diskutieren), bzgl. Drittgefährdung sind sie aber viel weniger gefährlich als Motorfahrzeuglenker. Drängt sich in diesem Beispiel nicht eine Diffenrenzierung auf?


    Dies nur als Ansatz möglicher Unterscheidungen, welche gemacht werden müssen, um die Schuld des fehlbaren Lenkers zu beurteilen. Fixe und endgültige Limiten, ab denen eine gewisse Rechtsfolge eintritt, ist m.E. nicht mit dem Prinzip des Verschuldensstrafrechtes zu vereinbaren. Wie seht ihr das? Welche Komponenten sollten bei der Beurteilung einer (massiven) Geschwindigkeitsübertretung eine Rolle spielen?

    Wie definiert ihr einen Raser?
    Wie grenzt ihr den Raser vom Schnellfahrer ab?
    Welche Massnahmen gegen Raser findet ihr sinnvoll und warum?
    Welchen Massnahmen steht ihr skeptisch gegenüber und warum?


    Der Hintergrund zu diesem Fragenkatalog ist, dass ich der Automobil- und Motorradszene eine Plattform bieten möchte, ihre Meinungen, Anliegen und Lösungsansätze zu diesem Thema zu äussern. Das HHBB ist in meinen Augen dazu bestens geeignet, da wir eine breit durchmischte community sind, welche sich mehr in Richtung Technik und Fahrphysik orientiert und weniger sog. Fressbalken-Klientel beinhaltet. Da Tuner und Raser gerne als Synonym verwendet werden, dürfte es zudem auch im Interesse der Tuning-Szene sein, den Raser klar zu definieren und von der Strasse fernzuhalten.


    Ich hoffe, dass sich hier eine sachliche Diskussion etablieren kann. Schuldzuweisungen an Behörden oder dergleichen sind unerwünscht. Schlüssige Argumente und Lösungsansätze werde ich nach Möglichkeit in eine derzeit entstehende rechtswissenschaftliche Arbeit zum Thema Raser miteinfliessen lassen.


    Danke für eure Mitarbeit!

    OMG wie geil. Red Panther (oder Pahnter...), ein sehr guter Freund von Nitro, der bei ihm Filme schaut, sich extra hier anmeldet um ihn zu verteidigen, die selben Argumente (?) benützt, die selbe Rechtschreibeschwäche hat, von der gleichen IP und fast zeitgleich Beiträge schreibt und als Krönung eine E-Mail Adresse mit dem Geburtsdatum und dem Namen von Nitro hat?


    Entweder <rofl> oder ...


    Für mich war das das highlight hier. Besser kanns nicht werden, also werde ich mich an diesem thread nur noch passiv beteiligen. Danke Nitro, you made my day!

    Eine Scherzbehauptung ist bzgl. Anfangsverdacht und Verurteilungswahrscheinlichkeit doch noch etwas unproblematischer als eine Auflistung von illegalen Modifikationen bzw. Videomaterial von illegalem Verhalten. Aber Zoophilie ist in der Schweiz strafbar, wenn du willst können wir da schon etwas in die Wege leiten. Ich melde es mal Jones, der muss das von Amtes wegen verfolgen... :D


    EDIT: Und wenn du hier etwas über deine Karre öffentlich machst, dann musst du dann eher den Richter überzeugen, weshalb diese Schilderung nicht der Tatsache entsprach als dass die Cops dein Geschriebenes nochmals beweisen müssen. Gerade deshalb sollte man etwas vorsichtiger mit persönlichen Daten umgehen. Mir krümmen sich manchmal die Nackenhaare wenn ich mitlese was so auf facebook abgeht.

    Da versucht mans dem Nitro recht zu machen und schreibt wie von ihm gewünscht wieder was zum Thema. Als Reaktion kommt wiedermal ne nette PN. Ich verstehe die Welt nicht mehr.


    Komm Florian, schreib das Zeug doch wenigstens hier rein damit alle etwas zu lachen haben.

    Ehrlich gesagt auf Bubis antworten Sch...... ich.


    Also wenn das interesiert ob das legal oder illegal ist.


    Sorry fürs nochmals hervorkramen, aber ich bin zufälligerweise gerade auf eine interessante Aussage von Polizeioberkommissar Immanuel Noske aus Neuss gestossen. Vielleicht glaubt es Nitro1987 ja ihm.
    "In einigen Internetforen {...} stellen Tuningenthusiasten ihre Fahrzeuge vor. {...} Erschreckend ist allerdings, dass viele Fahrzeuge mit ihren amtlichen Kennzeichen präsentiert werden. Ein Ausdruck dieser Daten kann bereits die Sachverhaltsschilderung in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren sein."
    Polizei, Verkehr + Technik, 06/2007, S. 226

    im Movie wird nichts illegales Gezeit.


    Den zweiten Gang dürfte man beim EK4 legal nur auf Autostrassen und Autobahnen ausdrehen. Und dann gibt es noch ein Verbot vermeidbaren Lärm zu verursachen.


    Die Nummer ist übrigens erkennbar wenn man das Video im richtigen Moment stoppt. 4-5 Ziffern sicher, die 6. lässt sich erraten oder mit einer entsprechenden Datenbank problemlos ausfindig machen.


    Aber ja, Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor Strafe... :rolleyes:

    Das nicht sichere Aufbewahren einer Waffe gilt bei Privatpersonen als Übertretung und wird mit Busse bestraft (max. 10'000.-). In leichten Fällen kann von einer Bestrafung abgesehen werden (Art. 34 Abs. 1 lit. e und Art. 34 Abs. 2 WG i.V.m. Art. 106 Abs. 1 StGB).


    In Verbindung mit einem Delikt gegen Leib und Leben oder dergleichen könnte man aber durchaus argumentieren, dass das vorsätzliche unsichere Aufbewahren einer Waffe als Teilnahme an diesem Delikt gewertet werden kann. Und dies hätte dann einen signifikant höheren möglichen Strafrahmen zur Folge.


    Swyt hat schon recht wenn er eine saubere Lösung anstrebt. Selbst wenn die Waffe als Sportgerät verwendet wird, letztendlich ist es ein Tötungsinstrument welches nicht in falsche Hände geraten soll.

    Es ist und bleibt eine Waffe, da ich selbst weiss wie locker die meisten mit dem Stgw und der aufbewahrung umgehen nehme ich mich selbst in die Pflicht es "richtig" zu machen und anderen damit auch ein Beispiel dafür sein.


    <thumbsup>

    Art. 47 Abs. 1 WV


    Zitat

    Der Verschluss von Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen ist getrennt von der übrigen Waffe und unter Verschluss aufzubewahren.


    Vorbehalten sind Bestimmungen des Militärgesetzes. Diese dürften in deinem Fall aber unwichtig sein, da du die Waffe nun als Privatperson besitzt.

    Auf den ersten Blick würde ich sagen, dass Schneemobile als Raupenfahrzeuge in die Kategorie Ausnahmefahrzeuge fallen (Art. 26 Abs. 1 VTS). Für die Verwendung von Ausnahmefahrzeugen auf öffentlichen Strassen brauchst du eine schriftliche Bewilligung (Art. 78 Abs. 1 VRV).