Ziemlich sicher das Dateisystem der HD. Wohl FAT32. Dieses erlaubt eine max. Dateigrösse von 4GB.
Einzige Lösung: Mit NTFS formatieren. Löscht aber alle Daten auf der HD.
Beiträge von Bubi
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Wenn es dazu kommt, dass die Polizei den Auspuff kontrolliert, dann ist man sicher schlecht bedient, wenn man den Silencer nicht montiert hat. Die Notwendigkeit bei gewissen Anlagen einen solchen Silencer zu montieren hat sich mittlerweile auch bei der Polizei herumgesprochen.
Ob man aber überhaupt kontrolliert wird, hängt von verschiedensten Faktoren ab. Wer eine extrem laute Anlage an seine Karre schraubt und/oder sich wie ein Vollidiot im öffentlichen Strassenverkehr aufführt, der wird logischerweise öfters in den Genuss einer Kontrolle kommen als jemand, der eine nur geringfügig zu laute Anlage fährt und einen defensiven Fahrstil pflegt.
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Gute Neuigkeiten: Entgegen meiner Befürchtung ist das Bundesgericht der Auffassung, dass das Nichtbeherrschen des Fahrzeuges nicht automatisch eine grobe Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz darstellt. Je nach den konkreten Umständen (v.a. Drittgefährdung und Verschulden) ist die Widerhandlung leicht, mittelschwer oder schwer. Liegt keine Drittgefährdung vor, so ist von einer Massnahme grundsätzlich abzusehen (BGE 1C_235/2007 vom 29. November 2007).
Falls sich der Fall gemäss deiner Schilderung zugetragen hat, würde ich es als leichte Widerhandlung einstufen:
ZitatArt. 16a SVG (Verwarnung oder Führerausweisentzug nach einer leichten Widerhandlung)
Abs. 1 Eine leichte Widerhandlung begeht, wer:
a. durch Verletzung von Verkehrsregeln eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft und ihn dabei nur ein leichtes Verschulden trifft;
b. in angetrunkenem Zustand, jedoch nicht mit einer qualifizierten Blutalkoholkonzentration (Art. 55 Abs. 6) ein Motorfahrzeug lenkt und dabei keine anderen Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften begeht.Abs. 2 Nach einer leichten Widerhandlung wird der Lernfahr- oder Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen, wenn in den vorangegangenen zwei Jahren der Ausweis entzogen war oder eine andere Administrativmassnahme verfügt wurde.
Abs. 3 Die fehlbare Person wird verwarnt, wenn in den vorangegangenen zwei Jahren der Ausweis nicht entzogen war und keine andere Administrativmassnahme verfügt wurde.
Abs. 4 In besonders leichten Fällen wird auf jegliche Massnahme verzichtet.
macht das also kein Unterscheid, ob 20cm oder 20m?
Sicher. Je gefährlicher die Fahrweise, desto höher die Strafe.Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass es gemäss Abs. 4 ein besonders leichter Fall ist und entsprechend auf eine Massnahme verzichtet werden soll (einfach schön brav Einsicht und Reue zeigen). Mit einem leichten Fall und einer Verwarnung (Abs. 3) könntest du wohl auch noch leben. Falls der Polizist dich aus irgendwelchen Gründen wegen einer mittelschweren oder gar schweren Widerhandlung verzeigen will, kannst du immer noch die mangelnden Beweise ins Spiel bringen.
Also, so aus erfahrung kann ich behaupten das Dein Chef einen Breif schreiben kann und den Ausweisentzug von 6 auf 3 Monate von 3 auf einen Monat runter schrauben kann. Ist bei uns in der Werkstatt so.
Bei der Bemessung der Entzugsdauer müssen die Umstände des fehlbaren Lenkers berücksichtigt werden. Die Mindestentzugsdauer darf aber auch dann nicht unterschritten werden. Somit ja, das Schreiben des Chefs bzw. der Beruf (oder andere Umstände) können einen Einfluss haben, falls die Entzugsdauer höher als die gesetzliche Minimaldauer ist. Hier dürfte aber (falls überhaupt) kaum mit mehr als der Minimalentzugsdauer zu rechnen sein. Somit wird der Beruf bzw. ein Schreiben des Chefs kaum einen Einfluss haben. -
Ist halt so ne Lotterie. Wenn man sagt "ja, ich bin sehr kurz auf dem Hinterrad gefahren", dann gibt man theoretisch das Nichtbeherrschen des Fahrzeuges zu. Auch wenn das Vorderrad nur 2m lang 2cm ab Boden war.
Kannst ja mal mit dem Polizisten darüber reden. Evtl. ist er cool drauf und will dir einfach ein Bisschen ins Gewissen reden. Wenn er Druck macht und den unfreundlichen Sheriff raushängen will, dann kannst ja auch du ein wenig bestimmter werden und ihn nach konkreten Beweisen fragen.
Falls es zu einer Verurteilung wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeuges kommt, dann würde ich mit ein paar Hundertern und 3 Monaten rechnen.
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1. Kaum. Normalerweise sind nur Fälle gedeckt, die nach Abschluss der Police eintreten.
2. Ohne Beweise kann er dir nichts anhängen bzw. kannst du es (mit guten Chancen) anfechten. Auf jeden Fall kein Schuldbekenntnis bzw. Strafbefehl unterzeichnen!
3. Automech bringt wenig bis nichts. Busse und Ausweisentzug je nachdem was sie dir genau vorwerfen. -
Ich will dir jetzt nicht den Spass verderben, aber Silencer-fan oder nicht, letztendlich darf die Anlage einen gewissen Schallpegel nicht übersteigen. Somit kannst du eine leise Anlage ohne Silencer kaufen oder eine laute mit Silencer. Läuft letztendlich auf das Selbe hinaus. Oder man bewegt sich bewusst im illegalen Bereich, diese Option besteht natürlich auch.
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Deine Vergleichsbeispiele sind Strassen, welche z.T. für Rennen und Rallys benützt werden. DIe Nordschleife ist eine Rennstrecke, welche z.T. für Touristenfahrten freigegeben wird.
Man kann es natürlich mit einem guten Anwalt versuchen, solche Klauseln in der von dir genannten Sichtweise zu verstehen. Das Geld würde ich mir je nach der konkreten Klausel im Versicherungsvertrag aber besser für den Schaden sparen. Im hier genannten Fall dürfe es schwer werden, die legendäre Nordschleife nicht als Rennstrecke zu definieren.
Weiter hat das Bundesgericht vor knapp 10 Jahren mal entschieden, dass auch Schäden im Rahmen von Fahrsicherheitskursen nicht gedeckt sind, wenn die Klausel sämtliche Rennstreckenfahrten von der Deckung ausschliesst (BGE 5C.53/2002 vom 6. Juni 2002). Wenn also nicht einmal Sicherheitstrainings auf Rennstrecken i.d.R. gedeckt sind (ausser diese sind explizit in der Klausel als Ausnahme erwähnt), dann dürften Touristenfahrten kaum gedeckt sein.
Lange Rede kurzer Sinn: Am besten ruft man bei seiner Versicherung kurz an und fragt, wie sie das sehen bzw. wie sie ihre Klauseln verstehen. Ist die Meldung positiv, steht aber nicht explizit im Vertrag, dann die Information unbedingt schriftlich bestätigen lassen.
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Mal wieder ein bisschen alte threads beleben.
Normalerweise fahre ich Rennrad, aber irgendwie locken mich je länger desto mehr auch Bergtouren mit dem Mountainbike. Deshalb gibts jetzt ein anständiges fully. Die Frage ist nur, ob ich das dasjährige Modell mit einer Rock Shox Recon Gold Air (120mm) oder das Vorjahresmodell mit einer Recon 335 SL Air (130mm) kaufen soll. Das letztjährige Modell ist bis auf die angesprochene Gabel sozusagen baugleich (und gleich schwer), dafür 20% günstiger. Zudem sind IMO 10mm mehr Reserven bei etwas härterer Gangart nicht zu verachten, weshalb ich zum 2010er tendiere.
Hat hier jemand Ahnung von MTBs und kann mir sagen, ob die Recon Gold den Aufpreis entgegen meiner Annahme aus irgendwelchen Gründen trotzdem Wert wäre?
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Kannst du die Klausel bitte hier im Wortlaut mal reinstellen? Normalerweise gilt die Versicherungsdeckung auf Rennstrecken maximal für Fahrsicherheitstrainings. Als Versicherung würde ich alles was darüber hinausgeht aus Kosten/Risikogründen auch nicht versichern lassen.
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Um welches Modell handelt es sich genau? Wenn du die Türe auseinandergenommen hast und dir sicher bist, dass es nur dieser Draht ist, dann kannst du dieses Ersatzteil wohl günstig bei einer Autoverwertung beziehen.
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Ich würde morgen gerne ausschlafen und dann Crysis 2 weiterzocken. Aber nein, ich muss schon um 9:30 aufstehen und in die Massage. Schöne Scheisse.
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Rost an den Radläufen und den Seitenschwellern sind Klassiker. Ansonsten ist der EK4 bei normaler Pflege ein sehr zuverlässiges Auto. Verschleissteile wird man bei 150'000+km bei jedem Auto immer mal wieder ersetzen müssen, auch beim EK4. Aber konkrete Schwachstellen kommen mir gerade keine in den Sinn. Ein guter Freund hat seinen EK4 mit ca. 180'000km gekauft und mit 215'000km wegen dem Studium wieder verkauft, ohne nennenswerte Probleme damit gehabt zu haben. Meiner hat bald 170'000km auf der Uhr (habe ihn seit gut 40'000km) und hat nie wirkliche Probleme gemacht. Zündverteiler, Kupplung, Federn, Thermostat, Auspuff und Bremsen musste ich zwar im Laufe der Zeit wechseln, das geht für mich aber unter normaler Verschleiss. Und bei härterer Gangart ist der Verschleiss halt höher.
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Restaurant Frohsinn
Dort hatte ich letztes Jahr auch mal Pferd vom heissen Stein. Sehr lecker! -
Ich hab zwar keinen Abschluss in Physik, Architektur oder als Sprengmeister, aber ich finde es schon ein wenig merkwürdig, dass zwei von Flugzeugen getroffene Hochhäuser und ein nur von Trümmern (!) getroffenes Hochhaus wie bei einer kontrollierten Sprengung nach ein paar Stunden im freien Fall in sich zusammenstürzen können. Meines Wissens war das sogar der einzige solche Fall in der Geschichte des Hochhausbaus überhaupt. Zudem sehen ein paar der Pfeiler für meinen Geschmack etwas zu sehr "abgeschnitten" aus...
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Auf den ersten Blick würde ich sagen, dass nur das Gerät eingezogen und eine Busse verhängt wird. Für einen Ausweisentzug wegem dem Mitführen eines solchen Gerätes ist meines Erachtens keine gesetzliche Grundlage vorhanden. Ich habe aber gerade keine Zeit, dieses Thema ausführlicher anzusehen. Angabe also ohne Gewähr.
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Die Busse ist ziemlich sicher in jedem Kanton höher als 200.-. Und wenns ganz dumm läuft kann man zu Fuss nach Hause gehen und das Fahrzeug wird beschlagnahmt. Ob dieses Risiko in einem gesunden Verhältnis zu dem steht, was man mit einem (zu) lauten Auspuff erreichen will, muss jeder für sich selbst entscheiden. Nur darf man im Nachhinein dann nicht heulen wenn man erwischt wird.
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Sonst heisst es halt zeigen gehen
+ Busse bezahlen. -
Je nachdem was in deiner EG-Bescheinigung steht, musst du den Silencer drin haben oder nicht
Hatten wir zwar schon ein paar Mal, aber ich möchts in diesem Zusammenhang trotzdem nochmals gesagt haben: Wenn die Anlage zu laut ist, dann hilft es auch nicht, dass auf irgendeinem Papier draufsteht, dass kein Silencer verbaut sein muss. Zu laut ist zu laut, Papier hin oder her. -
Ähm, die Busse war 300.-. Wer sowas unbedingt ans Bundesgericht weiterziehen muss, hat die 4000.- Gerichtsgebühr auch verdient...
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han au ghöre säge das d'Mondlandig imne Studio dreit worde esch?????
[media]http://www.youtube.com/watch?v=q5cdNpRQ6ZM[/media]Für ein ausführliches statement zu 9/11 habe ich gerade keine Zeit, aber die offizielle Version hat genauso viele Lücken wie die zahlreichen Verschwörungstheorien. Jeder, der behauptet die volle Wahrheit zu kennen, erzählt garantiert nicht die volle Wahrheit.
Aber es klingt schon ein wenig merkwürdig, dass ein paar Kameltreiber mit Teppichmessern ein paar Flugzeuge überfallen, diese nach ein paar Flugstunden (mit Kleinflugzeugen) zielgenau in verschiedenste (z.T. vor Kurzem sehr gut versicherte) Objekte reinsemmeln lassen, die US-Luftabwehr nichts davon mitkriegt, drei Türme anschliessend nach kürzester Zeit und wie bei einer kontrollierten Sprengung einstürzen (obwohl nur zwei von Flugzeugen getroffen worden sind), keine Videoaufnahmen veröffentlicht wurden, die den (sehr zweifelhaften) Einschlag ins Pentagon beweisen könnten, Pässe der angeblichen Terroristen das Inferno unbeschadet überstehen und sich ein paar von diesen danach sehr lebendig zu Wort melden.