Beiträge von Bubi
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Hatte nach der Polizeikontrolle mit der MFK Stelle gesprochen, die den Civic im Februar angeschaut hat. Die finden auch, dass die Teile zulässig sind. Der Händler, den ich gefragt habe, sieht es genau so.
Warte den Strafbefehl ab. Besorge aber trotzdem schon mal alles, was mir helfen kann.
So wie du die Lage schilderst, würde ich mir keine allzu grossen Sorgen machen, selbst wenn ein Strafbefehl kommen sollte. Wichtig ist dann einfach, rechtzeitig Einsprache zu erheben. Deine Beweise kannst du in der anschliessenden Untersuchung dem Stadtrichter-/Statthalteramt präsentieren. Viel Erfolg!
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Und das ich die Polizei angeblich belogen habe?
Hast du die Busse (Strafbefehl) schon erhalten? Falls ja, wegen was wurdest du gebüsst?Und nochmals: Will die Polizei bzw. das Stadtrichter-/Statthalteramt dich büssen, müssen die Behörden in einem Gerichtsverfahren glaubhaft machen, dass du dich falsch verhalten hast, nicht du, dass du dich richtig verhalten hast.
Was aber auch beachtet werden muss, ist, dass gewisse Teile bei der ersten Inverkehrsetzung des Fahrzeugs legal gewesen sind, sich die Rechtslage in der Zwischenzeit aber geändert hat. Der Fahrzeughalter ist für den korrekten Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich (das hatten wir schon mal hier im Zusammenhang mit Abgasanlagen), weshalb es heikel sein kann sich darauf zu stützen, dass das bestimmte Teil bei der letzten MFK nicht beanstandet wurde.
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Ich fand den Tesla Roadster schon vor 4 Jahren sehr interessant (siehe hier) und das hat sich seither nicht geändert, im Gegenteil. Hätte ich das Geld, käme der Tesla S sicher als potentieller Nachfolger für meinen Civic in Frage.
Ein Massenprodukt, welches auf der Ausbeutung erschöpflicher Rohstoffe und wirtschaftlichen/politischen Abhängigkeiten von Ländern basiert, von welchen man eigentlich nicht abhängig sein will, hat nun mal keine nachhaltige Zukunft. Das kann man nicht schönreden.
Klar, auch Elektroautos haben ihre Nachteile. Aber wird in den nächsten Jahr(zehnt)en ähnlich viel Zeit und Geld in die Forschung investiert wie in die Entwicklung des Otto-Motors, können die negativen Aspekte des Elektroautos wohl weitgehend reduziert werden. Hier ist die Öl-Lobby einfach noch zu stark.
Ich für meinen Teil freue mich auf eine Zukunft, in der man sein Auto gratis mit Sonnenenergie auftanken kann, bis auf die Verschleissteile nahezu keine Betriebskosten anfallen und die Emissionen ökologisch vertretbar sind.
[media]http://www.youtube.com/watch?v=b1iJJZfB7i0[/media]
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Ans Gericht ist die Anzeige halt gleich raus. Hoffe, dass das nicht lange dauert und die Kosten übernommen werden vom Verursacher. Sprich der Polizei.
Zuerst geht die Sache ans Stadtrichter-/Statthalteramt. Je nachdem folgt eine Busse (Strafbefehl) aufgrund der bisherigen Ermittlungen. Erfahrungsgemäss wird aber oft einfach gemäss Polizeirapport entschieden. Gegen diese allfällige Busse kannst du Einsprache erheben (Frist beachten!). Damit wird eine Voruntersuchung durch das Stadtrichter-/Statthalteramt eingeleitet.Nach der Untersuchung wird entweder das Strafverfahren eingestellt oder am Strafbefehl festgehalten. Wird daran festgehalten, gelangt das Stadtrichter-/Statthalteramt im ordentlichen Verfahren an das zuständige Bezirksgericht. Erst dort wird die Angelegenheit (meines Erachtens) ernsthaft geprüft. Bis du vor Gericht vorgeladen wirst, können schnell 1-2 Jahre vergehen.
Zeit um Beweise zu sammeln bis es "ernst" wird hast du also genug. Und letztlich muss das Stadtrichter-/Statthalteramt dem Gericht beweisen, dass du illegale Teile am Auto hast, nicht umgekehrt.
Kann das Gericht nicht davon ausgehen, dass die Teile illegal sind, wird der Strafbefehl aufgehoben und die Kosten des Verfahrens trägt das Stadtrichter-/Statthalteramt. Zudem bekommst du je nachdem eine Entschädigung zugesprochen.
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hüere geil
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schlecht sind sie nicht, aber überteuert. Die beats werden als das Nonplusultra angepriesen und jeder zweite läuft damit rum und denkt er hat ein mega-super-teil gekauft. aber man kriegt was gleichwertiges für nichtmal die hälfte des preises von all den altbekannten Herstellern. Für den preis eines Beats Kopfhörers kriegt man eben auch schon hochwertigers. da liegt mein Problem.
+1Sie sind nicht schlecht, aber für den Preis einfach nicht gut genug.
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beats kopfhörer sind reiner markenhype. klanglich ihr geld nicht mal im ansatz wert. wenn du einen klanglich hochwertigen, bequemen, ohrumschliessenden kopfhörer im preisbereich von ca. 150.- suchst, kann ich dir den hier bestens empfehlen. ist zwar ein studiokopfhörer und daher neutral, ich schraube aber lieber am EQ rum als dass ich mich vom kopfhörer bevormunden lasse, wie meine musik klingen soll.
http://www.beyerdynamic.de/shop/dt-990-pro.html
wenns etwas günstiger sein soll, hier einer der meiner meinung nach besten ohrumschliessenden kopfhörer für unter 60.-:
http://www.presonus.com/products/HD7
wenns nicht ganz so neutral sein soll, kann ich auch den hier empfehlen. praktisch ist bei dem, dass man ihn trotz ohrumschliessender bauweise zusammenfalten kann. ideal für unterwegs.
http://www.panasonic.com/au/co…dphones/rp-dj1210e-s.html
(ich habe alle drei, kann dir also aus erster hand eine empfehlung aussprechen, nicht nur vom hörensagen. wichtig ist aber, dass sie auf deinen kopf passen und dir klanglich das geben, was du suchst. also am besten probehören vor dem kauf!)
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jonnytram wars. macht er aber leider nicht mehr. habe ihn vor 1-2 jahren auch mal für was angefragt.
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Ist eine Anlage im Strassenverkehr zu laut, kann man grundsätzlich gebüsst werden. Egal, ob es sich dabei um eine homologierte Zubehöranlage, eine verschlissene Originalanlage oder eine Anlage mit einem Herstellermangel handelt. So schwierig zu verstehen?
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Demnach werden auch alle originalen Abgasanlagen mit der Zeit zu laut, sind ja genau so Verschleissteile
Ich kann mich nur wiederholen: Originalanlagen sind generell weniger laut und haben demnach mehr Luft nach oben. Anders ausgedrückt: Der Verschleiss ist weniger schnell grenzwertig und damit in der Regel unproblematisch. Kommt man mit einer Originalanlage in eine Kontrolle und die Lautstärke ist höher als erlaubt (Loch im Auspuff, Dämmmaterial ausgebrannt, sonstiger Defekt, was auch immer), kann man damit genauso gebüsst werden wie mit einer Sportanlage. Als Fahrzeughalter ist man für den korrekten Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich.Es geht hierbei sicherlich nicht darum, Ämter über den Kamm zu scheren [...] Sondern aufzuklären , was in der Praxis Sache ist.
Genau. Und wenn du schreibst, dass man als Fahrzeughalter nicht gebüsst werden könne, wenn die Anlage lauter sei als erlaubt, jedoch ein Prüfzeichen habe, dann stimmt das schlichtweg nicht. Da muss ich weder Polizist noch Beamter noch Bäcker/Konditor sein um das hier zu korrigieren.Noch ein weiteres Problem: Ein Tuning-Auspuff wird in der Regel auf Fahrzeugen im Originalzustand geprüft. Was nun, wenn der Fahrzeughalter noch weitere Teile, welche die Anlage lauter machen, verbaut hat? In einem solchen Fall hat man sogar schlechte Karten gegen den Hersteller der Anlage vorzugehen, selbst wenn die Anlage ziemlich neu ist.
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Amüsanter Äpfel- und Birnenvergleich.
Reifen sind Verschleissteile, ein Auspuff ist ein Verschleissteil. Weicht die Schalldämpfung im Ist-Zustand (Kontrolle) vom Soll-Zustand (Homologation) ab, ist die Auspuffanlage verschlissen und der Fahrzeughalter grundsätzlich dafür verantwortlich. Könnt ihr gut finden oder nicht, ist aber so.Und nur wegen einem Beispiel, von dem wir hier auch nur eine Seite kennen, gleich wieder alle Beamten und Ämter über einen Kamm scheren. Naja, wenns Spass macht...
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Und zudem darf der Kunde ruhig davon ausgehen dass die Abgasanlage so erbaut wurde, dass diese nicht nur zum Zeitpunkt vom Kauf , sondern auch nach Inbetriebsnahme Strassenkonform bleibt.
Und wer mit verschlissenen Reifen in eine Kontrolle kommt, kann die Schuld dem Reifenhersteller geben.Der Auspuff ist ein Verschleissteil. Wie lange ein Tuning-Auspuff die gesetzlichen Werte einhalten muss und inwiefern der Hersteller dafür haftet, ist eine Frage zwischen Fahrzeughalter und Auspuff-Hersteller, nicht aber zwischen Fahrzeughalter und Staat. Hier wieder gegen die Behörden zu wettern, obwohl diese nur das machen, was sie dürfen und müssen, ist banales Stammtischgequatsche.
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Die Invidia Abgasanlagen mit E - Prüfzeichen wurden vom Hersteller ohne Silancer geprüft, was besagt, dass bei einer richtigen , relevanten Lärmmässung die Lärmwerte auch eingehalten werden, Das gilt nicht nur für die EU sondern auch für die Schweiz ! Somit ist es dann auch erlaubt, ohne Silancer damit herum zu fahren.
Eine Abgasanlage, welche im Strassenverkehr einen höheren Wert erzielt als gesetzlich erlaubt ist, ist nun mal illegal. Dann kann und muss es die Behörden nicht interessieren, ob die Anlage im Neuzustand bei der Homologation die Grenzwerte eingehalten hat. Jeder technisch einigermassen versierte Autofan weiss, dass Anlagen über die Jahre lauter werden. Wenn man eine Anlage kauft, die knapp unter dem Grenzwert liegt, kann man somit davon ausgehen, dass sie innert kürzester Zeit illegal wird, Beiblatt hin oder her.Wenn die Invidia Abgasanlage im verlaufe der Jahre zu laut geworden ist ( was theoretisch geschehen kann ) , dann kannst Du nichts dafür. D.h. büssen kann Dich dafür niemand.
Wie kommst du darauf? Jeder Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug den geltenden Gesetzen entspricht. -
Mal wieder was zur Öffentlichkeit von Facebook:
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Aktion heute auf DeinDeal. Nur noch 3.5h!
EDIT: Wurde verlängert. Nochmals 24h!
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dieser Artikel macht mich noch fragwürdig
2 Artikel 336c Absätze 2 und 3 sind entsprechend anwendbar.
Art. 336d Abs. 2 OR bezieht sich auf Art. 336d Abs. 1 OR. Konkret bedeutet das, dass die Kündigung des Arbeitnehmers in einem Fall von Art. 336d Abs. 1 OR (Arbeitgeber oder Vorgesetzter im Militär/Zivilschutz/krank/verunfallt/schwanger/Hilfsaktion) gemäss Art. 336c Abs. 2 und 3 OR gehandhabt wird. Falls die Voraussetzungen von Art. 336d Abs. 1 OR in deinem Fall nicht zutreffen, kannst du Art. 336d Abs. 2 OR getrost vergessen.EDIT: Rechtschreibfehler korrigiert
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Art. 336c OR ist zwingend. Das heisst, dass auch nicht per Reglement/GAV/NAV (zuungunsten des Arbeitnehmers) davon abgewichen werden darf. Eine solche Bestimmung wäre nichtig.
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Art. 336c OR gilt nur für den Arbeitgeber. Die Kündigung zur Unzeit durch den Arbeitnehmer ist in Art. 336d OR geregelt.
Die Sperrfristen kommen also grundsätzlich nicht zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt (oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde).