also
alles über 3cm verbreiterung musst du eine neue fahrzeugbreite eintragen lassen.
deine haube; wen du ne haube machen wilst, darf sie nicht offen sein sonst musst du zur lärmmessung. ab 2009 darfst du nichts mehr an einer haube an um oder verschweissen, ausrede der gesetzgeber; durch eine schweissaction wird die haube stabiler oder deformiert sich anders, was im falle eines unfalles sich negativ auf nen fussganger auswirkt... darum auch keine geschweiste haubenverlängerung ala bösem blick mehr.
beim hutze auf oder anlaminieren, brauchst du ein gutachten, die die stabilität beglaubigt, je nach grösse brauchst du ein fangseil im falle eines abreissen (kein witz) und die kanten mussen gerundet sein.
seitliche einlässe nach hinten gerichtet kein problem. gegen vorne gerichtet nicht grösser als 8cm und ein gitter drin