das recht OR besagt dass man bei "ohne garantie und gesätzliche gewägrleistung" das auch nicht zu gut hat.
nichtssagend wird diese klausel aber bei arglistiger täuschung. zb. unfallwagen dem man es nicht ansieht.
in meinem fall sehe ich doch auch eine arglistige täuschung, da das auto fahrbar gemacht worden ist durch den tausch der baterie gegen eine volle.
ich konnte dadurch nciht erkennen dass der alternator defekt war.
ipso facto eine arglistige täuschung.
gegebenfalls hatt die androhung vom rechtschutz auch schon genützt. er hatt schon div. angebote gemacht.
habe das auto zu ihm bringen lassen und wir werden hoffentlich eine vernünftige lösung finden.
ich werde berichten.
aber wass ich ganz sicher nicht machen werde ist einfach hinzunehemen ohne alles probiert zu haben.