Beiträge von Meiertier

    Eben, ich würde mein Auto zum Kamikaze geben. Der kennt sicher 1000 Tricks :-D Und wahrscheinlich würde er sogar noch etwas finden was man legal eintragen könnte <thumbsup>


    OT: Lies gerade deinen Thread über deinen EP3. Ist wirklich <sabberlappen>

    Naja, ich muss zugeben, das ich da nicht besonders viel Ahnung habe. Ich glaube ich werde mal Kamikaze besuchen <mean>


    Hab mal gehört, das man mit dem 200 Zeller Kat Probleme mit der hinteren Lamdasonde kriegt. Ist das bei dir auch so? Bei ihm leuchtet die ganze Zeit die Motorenleuchte, seit er den 200 Zeller drin hat. <thumbsdown>

    Habe im Internet ein geiles Angebot entdeckt. (Aus meiner Sicht)


    Die Firma Streetstylez verkauft einen Fächerkrümmer mit 200 Zeller Kat. Hier ist der Link Ist der Preis von 999 € gerechtfertigt? Habe leider keine Ahnung :-D
    Hat von euch zufälligerweise diesen Fächerkrümmer mondiert?
    Gem. Link sollte es mit einer Invidiaanlage bis zu 230 PS geben, sind das nicht ein bisschen viel??? In der Schweiz eintragen kann ich sehr wahrscheinlich vergessen, oder? :-D


    Dank und Gruss
    Meiertier

    Meine Glaskugel sagt mir, dass du entweder keine Antwort bekommst, oder nur eine sehr kurze mit dem Verweis auf Art. 34 VTS. :D


    Ich glaube du musst deine Glaskugel reparieren ;)


    Unten ist das Mail vom STVA Frauenfeld:


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    Von: Dominik Meier [mailto:meierdominik233@hotmail.com]
    Gesendet: Mittwoch, 31. August 2011 15:48
    An: Faxeingang 258 Strassenverkehrsamt TG
    Betreff: Abänderung Motorhaube



    Sehr geehrte Damen und Herren.

    Ich habe eine Frage bezüglich einer Änderung an der Motorhaube. Ist es erlaubt, diese mit Unterlegsscheiben ca. 1 bis 2 cm anzuheben, damit ich eine bessere Kühlung des Motors bekomme. Darf das Fahrzeug ohne Kontrolle in den Strassenverkehr eingefügt werden oder muss dies zuerst durch die MFK abgenommen/kontrolliert werden? Auf welchen gesetzlichen Grundlagen wird dies entschieden?

    Vielen Dank für eine Antwort

    Freundliche Grüsse
    Dominik Meier


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    Sehr geehrter Herr Meier
    Grundsätzlich sind Aenderungen an der Motorhaube prüfungspflichtig / nicht mehr erlaubt.
    Je nach Jahrgang des Fahrzeuges sind folgende Normen nachzuweisen:

    1. Allenfals Einhaltung der Geräuschnormen ( Vorbeifahrtslärmmessung / bei DTC oder Facts )
    2. Keine zusätzliche Gefährung von Fussgängern ( Frontaufprallschutznorm / Prüfprotokoll DTC oder Facts )
    3. Keine zusätzlichen Kanten etc.

    Motorhauben haben heutzutage auch Fangsicherungen montiert damit sie bei einem Unfall nicht nach hinten in die Windschutzscheibe verschoben werden.
    Funktioniert diese Sicherung noch, wenn Sie die Motorhaube anheben ?

    Um genauere Angaben machen zu können, müssten wir von Ihnen die Fahrzeugmarke / Typ und 1. In Verkehrssetzung wissen.
    Die gesetzlichen Grundlagen sind in der VTS vorhanden. Nachzulesen in http://www.astra.admin.ch .
    Die Prüstellen DTC oder Facts haben eigene Hompages. Prüfprotokolle für Vorbeifahrtslärmmessungen und Frontaufprall / Fussgängerschutz sind mit grossen Kosten verbunden.

    Freundliche Grüsse
    Roland Früh

    _______________________________________

    Strassenverkehrsamt des Kantons Thurgau
    Roland Früh
    Verkehrsexperte
    Kreuzlingerstrasse 36
    8580 Amriswil

    Telefon: +41 71 414 07 82 (Direkt)
    Telefon: +41 71 414 07 86 (Zentrale)
    Telefax: +41 71 414 07 85

    E-Mail: roland.früh@stva.tg.ch
    Homepage: http://www.stva.tg.ch
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    Von: Dominik Meier [mailto:meierdominik233@hotmail.com]
    Gesendet: Mittwoch, 31. August 2011 15:48
    An: Faxeingang 258 Strassenverkehrsamt TG
    Betreff: Abänderung Motorhaube



    Sehr geehrte Damen und Herren.

    Ich habe eine Frage bezüglich einer Änderung an der Motorhaube. Ist es erlaubt diese mit Unterlegsscheiben ca. 1 bis 2 cm anzuheben, damit ich eine bessere Kühlung des Motors bekomme. Darf das Fahrzeug ohne Kontrolle in den Strassenverkehr eingefügt werden oder muss dies zuerst durch die MFK abgenommen/kontrolliert werden? Auf welchen gesetzlichen Grundlagen wird dies entschieden?

    Vielen Dank für eine Antwort

    Freundliche Grüsse
    Dominik Meier

    Ich werde mal dem STVA Frauenfeld eine Mail schreiben, und fragen was die dazu meinen :-D
    Sobald ich eine Antwort habe, werde ich diese hier veröffentlichen


    Gruss
    Meiertier