Also entweder alles so sein lassen wie jetzt und legal umherfahren oder ändern und dabei die Rennleitung fürchten
Gesetze sind einfach nur zum
Also entweder alles so sein lassen wie jetzt und legal umherfahren oder ändern und dabei die Rennleitung fürchten
Gesetze sind einfach nur zum
Eben, ich würde mein Auto zum Kamikaze geben. Der kennt sicher 1000 Tricks Und wahrscheinlich würde er sogar noch etwas finden was man legal eintragen könnte
OT: Lies gerade deinen Thread über deinen EP3. Ist wirklich
Naja, ich muss zugeben, das ich da nicht besonders viel Ahnung habe. Ich glaube ich werde mal Kamikaze besuchen
Hab mal gehört, das man mit dem 200 Zeller Kat Probleme mit der hinteren Lamdasonde kriegt. Ist das bei dir auch so? Bei ihm leuchtet die ganze Zeit die Motorenleuchte, seit er den 200 Zeller drin hat.
Also Finger weg?
Was würdest du mir empfehlen? Habe die Invidia G200 drauf, ist einfach super
Mit was für kosten muss ich rechnen?
Dank und Gruss
Habe im Internet ein geiles Angebot entdeckt. (Aus meiner Sicht)
Die Firma Streetstylez verkauft einen Fächerkrümmer mit 200 Zeller Kat. Hier ist der Link Ist der Preis von 999 € gerechtfertigt? Habe leider keine Ahnung
Hat von euch zufälligerweise diesen Fächerkrümmer mondiert?
Gem. Link sollte es mit einer Invidiaanlage bis zu 230 PS geben, sind das nicht ein bisschen viel??? In der Schweiz eintragen kann ich sehr wahrscheinlich vergessen, oder?
Dank und Gruss
Meiertier
In jedem Skateboardshop ;-)
Also ich werde es auch sein lassen Kosten Nutzen zu klein
Meine Glaskugel sagt mir, dass du entweder keine Antwort bekommst, oder nur eine sehr kurze mit dem Verweis auf Art. 34 VTS.
Ich glaube du musst deine Glaskugel reparieren
Unten ist das Mail vom STVA Frauenfeld:
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Von: Dominik Meier [mailto:meierdominik233@hotmail.com]
Gesendet: Mittwoch, 31. August 2011 15:48
An: Faxeingang 258 Strassenverkehrsamt TG
Betreff: Abänderung Motorhaube
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich habe eine Frage bezüglich einer Änderung an der Motorhaube. Ist es erlaubt, diese mit Unterlegsscheiben ca. 1 bis 2 cm anzuheben, damit ich eine bessere Kühlung des Motors bekomme. Darf das Fahrzeug ohne Kontrolle in den Strassenverkehr eingefügt werden oder muss dies zuerst durch die MFK abgenommen/kontrolliert werden? Auf welchen gesetzlichen Grundlagen wird dies entschieden?
Vielen Dank für eine Antwort
Freundliche Grüsse
Dominik Meier
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Sehr geehrter Herr Meier
Grundsätzlich sind Aenderungen an der Motorhaube prüfungspflichtig / nicht mehr erlaubt.
Je nach Jahrgang des Fahrzeuges sind folgende Normen nachzuweisen:
1. Allenfals Einhaltung der Geräuschnormen ( Vorbeifahrtslärmmessung / bei DTC oder Facts )
2. Keine zusätzliche Gefährung von Fussgängern ( Frontaufprallschutznorm / Prüfprotokoll DTC oder Facts )
3. Keine zusätzlichen Kanten etc.
Motorhauben haben heutzutage auch Fangsicherungen montiert damit sie bei einem Unfall nicht nach hinten in die Windschutzscheibe verschoben werden.
Funktioniert diese Sicherung noch, wenn Sie die Motorhaube anheben ?
Um genauere Angaben machen zu können, müssten wir von Ihnen die Fahrzeugmarke / Typ und 1. In Verkehrssetzung wissen.
Die gesetzlichen Grundlagen sind in der VTS vorhanden. Nachzulesen in http://www.astra.admin.ch .
Die Prüstellen DTC oder Facts haben eigene Hompages. Prüfprotokolle für Vorbeifahrtslärmmessungen und Frontaufprall / Fussgängerschutz sind mit grossen Kosten verbunden.
Freundliche Grüsse
Roland Früh
_______________________________________
Strassenverkehrsamt des Kantons Thurgau
Roland Früh
Verkehrsexperte
Kreuzlingerstrasse 36
8580 Amriswil
Telefon: +41 71 414 07 82 (Direkt)
Telefon: +41 71 414 07 86 (Zentrale)
Telefax: +41 71 414 07 85
E-Mail: roland.früh@stva.tg.ch
Homepage: http://www.stva.tg.ch
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Von: Dominik Meier [mailto:meierdominik233@hotmail.com]
Gesendet: Mittwoch, 31. August 2011 15:48
An: Faxeingang 258 Strassenverkehrsamt TG
Betreff: Abänderung Motorhaube
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich habe eine Frage bezüglich einer Änderung an der Motorhaube. Ist es erlaubt diese mit Unterlegsscheiben ca. 1 bis 2 cm anzuheben, damit ich eine bessere Kühlung des Motors bekomme. Darf das Fahrzeug ohne Kontrolle in den Strassenverkehr eingefügt werden oder muss dies zuerst durch die MFK abgenommen/kontrolliert werden? Auf welchen gesetzlichen Grundlagen wird dies entschieden?
Vielen Dank für eine Antwort
Freundliche Grüsse
Dominik Meier
Und, wieviel leistet er im Moment? Hast du mal ein Dyno gemacht?
Kannst dich selbst überzeugen nächstes mal, wenn bei mir bist und mein CTR noch läuft.
CTR am sterben? Oder was heisst hier "noch läuft" ???
Habe mir jetzt mal Tarox Bremsscheiben und Ferodo Bremsklötze gekauft. Ausserdem warte ich noch auf die Bremsa-Stahlflexleitungen
Habe von Tarox bis jetzt nur positives gehört
Habe wegen dem Preis nicht genauer nachgefragt
Also, bei Maxess-Gmbh, verkaufen sie ein Bremskit mit Tarox Bremszangen, aber ohne Gutachten
Beim Derendinger gibt es keine Bremszangen von Tarox
Wie geht dieser Link? Kannst du diesen hier bitte Posten? Würde mich sehr interesieren
Merci, aber so etwas sollte man ja eigentlich auf der Homepage veröffentlichen!!!
Wollte denen heute eine E-Mail schreiben, aber die haben nicht einmal eine Kontaktadresse oder Tel-Nummer
Hallo, es kann doch nicht sein, das sich erst 2 Leute aus dem Forum angemeldet haben???
Nemmt doch teil, macht sicher spass
Ich nehme an du spielst auf den Abs. 2 a und b an?
Mal sehen, ob deine Glaskugel recht behält?
Ich vermute ich kenne die Antwort auch schon Aber ich habe auch gerade nach der gesetztliche Grundlage gefragt und vielleicht beantwortet ja ein Globi mein Mail
Ich werde mal dem STVA Frauenfeld eine Mail schreiben, und fragen was die dazu meinen
Sobald ich eine Antwort habe, werde ich diese hier veröffentlichen
Gruss
Meiertier