havanna club anejo reserva(braune flasche)---> bescht wo gits.
Havana Club ist übrigens der einzige kubanische Rum, der in den Export geht. Schon daher der einzig wahre für Cuba libre...
havanna club anejo reserva(braune flasche)---> bescht wo gits.
Havana Club ist übrigens der einzige kubanische Rum, der in den Export geht. Schon daher der einzig wahre für Cuba libre...
Sollte mit einem Soundprozessor, welcher drehzahlabhängig Motorengeräusche emuliert machbar sein.
Sich zu Hause am Computer seinen eigenen Motorensound basteln und dann aufs Fahrzeug laden.
Wenn ich als Velofahrer so erlebe, wieviele Leute (auch 70+) einfach nach Gehör auf die Strasse latschen, wird ein Mindestmotorsound sicher noch gesetzlich vorgeschrieben...
Bubi hat schon recht: Eventualvorsatz ist eben Vorsatz. Folglich ist man dann im StGB bei vorsätzlicher und nicht bei fahrlässiger Tötung. Entsprechend höher ist der Strafrahmen. Das konkrete Strafmass hat der Richter in Würdigung aller Umstände nach dem Verschulden des Täters festzulegen. Dabei dürfte einer, der wie ein Irrer durchs Dorf rast und jemanden überfährt immer noch besser wegkommen, als einer, der jemanden gezielt über den Haufen schiesst.
Was noch nicht angesprochen wurde: Was wäre denn, wenn das Auto gar nicht dem Raser gehört? (geliehen, gemietet, geleast, zum Gebrauch entwendet)
Man kann doch dem Raser nicht das Auto wegnehmen und es verwerten, wenn es der Leasing-Bank gehört. Gilt die Massnahme aber nicht für geleaste Fahrzeuge, entsteht eine grosse Ungleichbehandlung...
Initiativtext (nicht gleich unterschreiben... )
Es steht doch heute schon laufend in Polizeimeldungen, dass bei gröberen Geschwindigkeitsüberschreitungen der Führerschein gleich durch die Polizei abgenommen wurde. Also so neu auch nicht.
Was mich bei Roadcross immer wieder stört ist deren absolute Ignoranz gegenüber dem bestehenden Strafrecht. "Verursacht die Raserin oder der Raser den Tod oder die schwere Körperverletzung anderer Menschen, so wird sie oder er entsprechend höher bestraft." Als gebe es kein Strafgesetzbuch, das die Tötung oder Verletzung von Menschen unter Strafe stellt...
Politikerstatement in der Tagesschau: "Begrüssenswert. Es muss möglich sein, Strafen bis zu der Höhe zu verhängen. Und es muss möglich sein, das Fahrzeug einzuziehen." Hallo? Text überhaupt gelesen? Mit der Initiative wäre ein Jahr Haft und der Einzug des Fahrzeuges ZWINGEND! Da kann man heute schon eine ziemliche Menge Kokain umsetzen und kommt mit weniger Freiheitsstrafe davon... (Allerdings wird das Kokain auch "eingezogen". )
Was andererseits Roadcross bei der allfälligen Umsetzung dann wieder nicht passen würde: Bei Ersttätern praxisgemäss in aller Regel BEDINGTE Freiheitsstrafen.
Damit das klar ist: Wer mit 100 durch die Stadt fährt oder in unübersichtlicher Kurve auf der Aussenbahn überholt (wenn was entgegenkommt krachts halt), gehört meiner Meinung nach weg von der Strasse! Solche Idioten fahren aber wohl auch weiter, wenn man ihnen den Schein abgenommen hat...
Muss ein Amphibienfahrzeug sein: damit bist Du eins, zwei am anderen Ufer...
obwohl es zwar keine vermögensverschiebung gibt...
Genau: keine Bereicherungsabsicht, ausser er macht es hauptsächlich zum Benzinsparen...
Also genau das ist bestimmt nicht als Straftat im Gesetz beschrieben. Aber höchstwahrscheinlich erfüllst Du damit schon den einen oder anderen Straftatbestand, wie z.B. Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem. Zur Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer (Querverkehr) habe ich gerade nichts gefunden, aber die Strafbehörden wären da sicher kreativer...
Am besten installierst Du Blaulicht und Tatütata, darauf steht nur Busse:
ZitatArt. 99 Abs. 5 SVG
Wer die besonderen Warnsignale der Feuerwehr, der Sanität, der Polizei, des Zolls oder der Bergpost nachahmt,
wer sich die Verwendung von Kennzeichen der Verkehrspolizei anmasst,
wird mit Busse bestraft.
Nachdem ich letztens einen schwarzen gesehen habe und es war nicht Deiner, hast Du nun einen hellblauen gesehen, jedoch nicht meinen...
Wie Du damals sagtest: Hätte aber gut sein können. Ich bin heute nämlich abends ca. um 7 Uhr in Gränichen durchgefahren.
Zum Gesichteten: Den hellblauen in Gränichen haben schon einige gesehen. Mir ist er aber nie begegnet. Ist wohl jemand, der dort wohnt.
Zitatzu einer Busse von 300 Fr. und einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 40 Fr. verurteilt
Mal noch was zur Erklärung: Bei der letzten Revision des Strafgestzbuches wurden kurze Freiheitsstrafen durch Geldstrafen ersetzt. (Der Sinn wird von vielen Experten schon wieder sehr angezweifelt.) Die eigentliche Strafe ist also die ausgesprochene Geldstrafe und nicht die zusätzlich verhängte Busse. Früher wäre das eine Haftstrafe von 15 Tagen gewesen.
Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach der finanziellen Lage des Betroffenen. Einem Bankdirektor müsste man eben wesentlich mehr abknöpfen, dass es ihn gleich hart trifft, wie 40 CHF die offenbar in bescheidenen Verhältnissen lebende Täterin hier.
Dass bei einer erstmaligen Verurteilung der bedingte Strafvollzug gewährt wird, ist der absolute Normalfall. Bei weiteren Widerhandlungen innert der Probezeit wäre dann neben der neuen Strafe auch über den Widerruf des früher gewährten, bedingten Vollzugs zu entscheiden.
Dass manche es nicht als Strafe empfinden, wenn sie die Geldstrafe gar nicht bezahlen müssen ist nicht anders, als wenn früher eine bedingte Haftstrafe eben auch nicht abgesessen werden musste.
Soviel zur strafrechtlichen Realität 2010...
Damit sortiere ich die Songs auf der SD-Card für meinen Digital Music Changer im 'S'.
(Eigentlich vermische ich gelegentlich per Zufallsfunktion die Reihenfolge, da Random Play des Radios vom DMC nicht unterstützt wird... )
Der DMC steht übrigens auch nicht auf der Kompatibilitätsliste. Unter "Einstellungen" kann man ja wählen, wonach der Player sortiert. Zuerst hatte ich versehentlich auf Datei-Erstellungszeit getippt. Das hat dann nicht geklappt. Nach Umstellung auf "Benutzt Reihenfolge in der FAT" hat es dann funktioniert.
Dann mach mal Endspurt hondaholics.com/attachment/1882/ der Frühling ist da!
reparieren (lassen) kann. Und falls doch nicht, kannst du dir ja einfach wieder die gleiche bestellen? Den Eintrag hast du ja und die Schürzen haben ja kaum Seriennummern
Habs grade noch bezüglich meines Heckspoilers (auch TSS) nachgeprüft: Im Gutachten und im Fahrzeugausweis (und wohl auch auf dem Kleber am Spoiler) steht nur die Artikelnummer von TSS und sonst nichts.
17''
Mit Betonung auf !
...und gäge Chopweh hilft ä Guillotine!
Was vielleicht bei der Auswahl des Radios auch noch eine Rolle spielt: Es ist nett, wenn man die praktischen Bedienelemente links am Armaturenbrett weiter verwenden kann. Dafür braucht es aber jeweils einen speziellen Adapter. Den gibt's für viele, aber eben nicht für alle Radios.
Beispiele sind hier aufgelistet:
http://www.s2k.de/forum/thread.php?postid=414977#post414977
Für einen Hunderter lohnt sich der Aufwand ja wirklich nicht...
*Notiz an mich* Falls ich mal Leute überfallen will, dann bevor sie im Ausgang waren!