ein mangel entsteht, wenn du die wohnung nicht mehr zum dafür vorgesehen nutzen gebrauchen kannst. dies liegt hier jedoch nur teilweise vor. du hast auch die pflicht, jeden mangel dem vermieter zu melden. für folgeschäden kannst du haftbar gemacht werden. im "notfall" kannst du den kammerjäger selber aufbieten. sollte sich der vermieter weigern, die tierchen zu entfernen, kannst du ihm schriftlich eine angemessene frist zur behebung des mangels setzen (mit androhung der mietzinshinterlegung). mietzinsreduktion kannst du ab dem zeitpunkt fordern, ab dem der vermieter vom mangel kenntnis hatte. schadenersatzforderungen denkbar