Beiträge von 996

    ein mangel entsteht, wenn du die wohnung nicht mehr zum dafür vorgesehen nutzen gebrauchen kannst. dies liegt hier jedoch nur teilweise vor. du hast auch die pflicht, jeden mangel dem vermieter zu melden. für folgeschäden kannst du haftbar gemacht werden. <amkopfkratz> im "notfall" kannst du den kammerjäger selber aufbieten. sollte sich der vermieter weigern, die tierchen zu entfernen, kannst du ihm schriftlich eine angemessene frist zur behebung des mangels setzen (mit androhung der mietzinshinterlegung). mietzinsreduktion kannst du ab dem zeitpunkt fordern, ab dem der vermieter vom mangel kenntnis hatte. schadenersatzforderungen denkbar <rotaeye>

    preis würd ich auch sagen ist in ordnung <thumbsup>.
    nachfragen, ob zahnriemen und spannrolle gemacht worden sind.
    ansonsten für 19.000.-- mitnehmen und in ner offiziellen vertretung durchckhecken und arbeiten ausführen lassen. <good>
    6 monate garantie mind. auf motor, getriebe und antriebswelle verlangen. greez