Kann nur für den Kanton Luzern sprechen, die groben Richtlinien scheinen aber die selben zu sein.
Für den Veteraneneintrag gelten die im Dokument erwähnten Bedingungen.
Bezüglich "ursprünglichen Ausführungen":
Das war bei mir ein kleiner Knackpunkt und kommt auf den Experten drauf an.
Bei mir ist seit rund 7 Jahren ein Federnsatz eingetragen.
Sowas gab es damals noch nicht. Wer das Auto tiefer haben wollte, hat einfach ein Windung abgeschnitten oder die Feder geheizt (also das gleiche was wir heute fast täglich auf DMAX bei den Amis sehen
)
Telefonische auskunft bei der MFK:
- Die Änderung muss aus der gleichen dekade stammen wie das Fahrzeug (sollte also ca. 10 Jahre nach der 1. Inverkehrssetzung erfolgt sein)
Habe trotzdem den Antrag ausgefüllt (schlimmstenfalls gibts halt keinen Veteraneneintrag)
Vor Ort auf der MFK dann die Überraschung. Der Prüfer hat früher auf Honda gearbeitet und war erstaunt, dass es noch einen HotS in diesem Zustand gibt -> Veteraneneintrag ohne Probleme bekommen 
Daher mein Tipp:
Einfach mal den Veteranen Antrag ausfüllen und zur MFK gehen.
Schlimmstenfalls wird der Antrag nicht genehmigt und Du erfährst hoffentlich auch, was noch fehlt.
Dann hast Du wunderbar 2-3 Jahre Zeit die Änderungen zu machen und es beim nächsten Aufgebot nochmals zu probieren 
Der Vorteil bei einem solchen Alteisen ohne Veteraneneintrag (Achtung hier berufe ich mich auf "höhrensagen")
keine Km beschränkung
und das wichtigste: so gut wie keine Dokumente auf der MFK über das Fahrzeug vorhanden.
Das ist auch der Grund warum die ganzen C-Kadett mit Gewindefahrwerk und Semi-Slicks rumdüsen 