Beiträge von Dave

    ...ich würde der Frau empfehlen einen Anwalt zu kontaktieren - dieser Entzug ist ein Witz meiner Meinung nach

    Finde ich auch


    Verweise auf BGer vom 16. Februar 2010 (6B_1099/2009)


    Dabei ist das Ausgehen des Benzins im Morgenverkehr unabhängig von eienr weiteren Verkehrsregelverletzung als Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges zu werten. Je nachdem wie sich das Verhalten des Fehlbaren gestaltet hat (z.B. Pannenblinker nicht eingeschaltet um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen etc.) qualifiziert es sich wohl bloss als mittleres Verschulden, m.E. aber sicher nicht als grobes Verschulden bzw. grobe Verkehrsregelverletzung. Zu einem Entzug würde es je nach Vorgeschichte allenfalls aber dennoch kommen...

    Die Lieferung im int. Verhältnis auf dem Rechtsweg einzuklagen lohnt sich bei CHF 400.- nicht wirklich... Prima Vista ist UK Recht anwendbar, worauf sich die Klagezuständigkeit nach diesem Recht bestimmt. Kannst hoffen, dass er liefert und für ein nächstes Mal kennst du die Risiken...

    Neuerdings höre ich ein klackendes, klickendes Geräusch wenn ich das Kupplungspedal beim ITR durchtrete oder wieder loslasse. Das Geräusch kommt aus der Region der Feder. Augenscheinlich ist aber alles in Ordnung. Hatte das schon mal jemand? Kündigt sich da etwas an?


    Besten Dank für konstruktive Antworten,


    D.

    Wem gehört der Alpine?
    Was wurde daran verändert? Wenn ich das richtig sehe, ist es keine le Mans edition sondern eine normale V6 Turbo?
    Le Mans Kotflügel (Ohne Blinker)?
    Heckleuchten vom A610?
    Auspuff?

    komisch... habe das auch immer so verstanden (und gemacht...), dass das Motivationsschreiben ein ausführlicheres "Anschreiben" darstellt...
    In diesem Fall würde ich einfach das Anschriben sehr kurz halten und deine Beweggründe etc. ins Motivationsschreiben nehmen... ansonsten sehe ich den Sinn einer Zweiteilung nicht... Auch für den Arbeitgeber ist es doch Mühsam zwei Briefe lesen zu müssen <rotaeye>

    Das Auto (Innenraum) und auch der dazugehörige Motorraum werden vom "Hausrecht" nicht erfasst.
    In ZH können gem. StPO 156 I bei Tatverdacht an der Körperoberfläche und mitgeführten Effekten ohne Weiteres Durchsuchungen vorgenommen werden. dasselbe gilt für das Öffnen von mitgeführten Koffern, Taschen und eben auch Koffer- und Motorräumen von Autos.
    Es brauchte für die Hanldung des Polizisten also keine "Bewilligung"...


    Wegen dem Filter: Falls der Filter tatsächlich ein legales 1:1 Ersatzteil sein sollte, hast du die Möglichkeit eines Rekurses (steht alles auf der Rückseite des Briefes, Rechtsmittelbelehrung). Falls du die möglichen Prozesskosten scheust, könntest du auch ein Wiedererwägungsgesuch stellen (formlos), hast dann aber keinen Rechtsanspruch auf Behandlung.

    S'Militär isch eh de grösst Schwachsinn und wäg somene möchtegern Schluuchbootkapitän häts jetzt e jungi Witwe miteme Chline... <fire>
    Hät zwar nix mit dem ztue aber ufs Militär bini extreeem guet azspräche...

    Ohne jetzt eine juristische Diskussion vom Zaun brechen zu wollen, aber die Benutzung einer Selbstbedienungswaschanlage stellt kein Kaufvertrag dar ( <amkopfkratz>) sondern im weitesten Sinne ein Gebrauchsüberlassungsvertrag.
    Ich würde ihn als Innominatkontrakt mit dem wesentlichsten Merkmalen eines Mietvertrages qualifizieren. Dabei wäre dann eine Haftungsbeschränkung praktuisch unmöglich (OR 256 II)... Die Kratzer etc. entstehen dabei als Folge eines untauglichen Mietobjekts (OR 259e)!
    Versuch das dem Betreiber der Waschanlage mal so darzustellen... Falls er sich sträubt wirds schwierig, da die Anwaltskosten wohl in keinem Verhältnis zum Schaden stehen.


    Nachtrag: Meines Wissens ist ein solcher Fall noch nie vom BGer entschieden worden. Demgegenüber hat der dt. BGH in einem vergleichbaren Fall zu Gunsten des Klägers entschieden (BGH vom 30. November 2004 – X ZR 133/03)...

    Zitat

    Original von Jones
    ich find schon! es ist doch weniger schlimm, wenn sich gleichgesinnte an vereinbartem ort zu vereinbarter zeit gegenseitig auf die mütze geben (und da noch gewisse regeln einhalten, wie oben beschrieben wurde) als wenn gewalttätige arschlö**er unschuldige passanten bzw. normale, friedliche fans der gegnermannschaft krankenhausreif prügeln oder steine werfen! findest du nicht?


    ja sorry, hab mich vielleicht unpräzis ausgedrückt. Anlässlich Festnahmen an den Matchs soll nicht differenziert werden. Dort muss radikal durchgegriffen werden.
    Diese Feldspiele sind ok (objektiv betrachtet...), da sie sich ja quasi nicht IM Gesellschaftsleben abspielen und insofern alle Beteiligten in die möglichen Verletzungen einwilligen auch kein Straftatbestand relevant wird.

    In China wäre A.S. längst auf misteriöse Weise verschwunden... :D


    Wegen den Hools... Hab mit dieser "Szene" nix zu tun und kenne sie eigtl. nur aus dem Film "Hooligan" mit dem Hobbit Schauspieler... Abgesehen davon, dass ich solche Personen mehr als fragwürdig halte bezog sich mein Kommentar auf das Pack in den Stadions. Hart durchgreifen muss man. Differenzieren nach Hools oder Ultras oder was auch immer ist überflüssig. Krawallbrüder haben in unserer Gesellschaft nix verloren und dürfen erst recht nicht mit Samthandschuhen angefasst werden. Dies meine Meinung als Jurist, der keinesfalls für einen Polizeistaat steht aber für law&order kämpft...

    OR 264 I: einer reicht aus... aber das Problem ist ja, wenn du nur einen vorschlagen kannst, findet der Vermieter immer irgend etwas. Falls du mehrere Interessenten hast, ist darunter garantiert einer, der dann zumutbar ist (rein von der praktischen Seite her betrachtet...).


    Genau, die Schlichtungsbehörde (organisatorisch i.d.R. dem Bezirksgericht angegliedert) ist der Friedensrichter in Mietsachen...

    Zitat

    Original von wirth
    Für was genau sind die Gebühren denn, ist das sowas wie die GEMA (oder wie das heisst) bei den Restaurants?


    Naja wenn mal einer kommt kann ich immer noch sagen ich brauch den TV nur um DVD's zu schauen und um Playstation zu spielen.


    Das sind Empfangsgebühren, gestützt auf RTVG 68ff. Eingezogen werden die Gebühren von der Billag (Gebührenerhebungsstelle). Busse bei Nichtanmeldung kann bis 5000 CHF betragen. Wichtig zu wissen ist, dass die Billag keine Hausdurchsuchungen durchführen kann... aber jeden Morgen Klingelterror etc. nervt auch...
    Die Gemeinden sind übrigens verpflichtet, Adressen von Neuzuzügern etc. bekanntzugeben.
    Falls die Billag dann irgendwann einen begründeten Verdacht hat, meldet sie dies dem Bakom (gehört zum Departement UVEK), welches dann ein Verwaltungsstrafverfahren einleitet. Anlässlich diesem sind dann ZWangsmassnahmen zulässig (z.B. eben HD)!


    Achtung: Die Meldepflicht besteht, sobald ein betriebsbereites Empfangsgerät im Haushalt vorhanden ist. Unabhängig ob es dann tatsächlich für Radio/TV genutzt wird... Das Argument mit der Playstation (sofern es denn Ernst gemeint ist) zielt folglich ins Leere ;)


    Dass man tatsächlich erwischt wird ist (eher) selten, es fehlt schlichtweg an Hilfssherrifs...