Leasingübernahme Accord-S

  • <rofl> du musst noch den rest abbezahlen <rofl>


    Wieder einer von denen die Ihren Job verloren haben und nun das geleaste Auto nicht abbaezahlen können :D

  • hätte er eine ratenversicherung gemacht <laughing>


    ne quatsch, das leasing kan eh nicht einfach mal so übernommen werden ;) zudem hat der verkäufer auch nicht zu bestimmen wieviel man anzahlen mus oder soll <nono>


    NP 55'000 <what> wen man bedenkt dass das Fz Netto ca 34'000 kostet <rofl>

  • ein leasing kann schon übernommen werden, allerdings muss zuerst ne prüfung stattfinden und ja da hat er nich mitzubestimmen ob die Leasinggesellschaft da mitspielt.


    The.O leicht negativ gegenüber Leasing eingestellt? <rotaeye>

  • scheint so..


    bin aber auch kein fan davon.
    vor allem nicht, bei solchen autos, an denen man selber noch schrauben will.


    darf man das überhaupt? ein geleastes fahrzeug tunen, verbasteln, etc.?
    man ist ja nur besitzer und nicht eigentümer, oder?

    so long,
    beelow

  • Man darf nur rumbasteln wenn man nacher das Auto kauft, ansonsten nicht, darfs nich mal anderes benzin Tanken oder anderes öl <laughing> <laughing>

  • will aber 0W8000 in den accord füllen, isch bescht performance öl ;)

    so long,
    beelow

  • Zitat

    Original von Speedsta
    ein leasing kann schon übernommen werden,


    NEIN ;)


    Ein Leasingvertrag giltet jeweils für die im Vetrag stehende Person. Möchte diese den Vetrag vorzeitig auflösen wird dieser Vetrag beendet durch abschluss. Sprich das Fahrzeug wird entweder vom Leasingnehmer übernommen oder vom Garagisten.


    Danach wird auf den neuen Käufer einen neuen Vetrag nach Prüfung erstellt ;) Um ein Fahrzeug wieder zu verleasen muss allerdings immer eine Garage die Bürgschaft übernehmen, welche garantiert dass falls der Leasingnehmer das Fahrzeug nach beendignung des Vetrags zurückgeben möchte, dieses zu im Vetrag stehenden Rücknahmewert übernimmt.


    Zitat

    Original von tophane
    Man darf nur rumbasteln wenn man nacher das Auto kauft, ansonsten nicht, darfs nich mal anderes benzin Tanken oder anderes öl <laughing> <laughing>


    Man kann aber auch nur selber endscheiden ob man es kauft wen in der höhe des Restwertes eine kaution im voraus bezahlt wurde. zb 1000.- Kaution und 1000.- Restwert. Ist dies nicht der Fall hat immer der garagist das Ankaufsrecht auf das Fahrzeug. Sprich wurde dieses grob umgebaut welches nicht mehr rückgängig gemacht werden kann......pech für den Besitzer ;)

  • vti: Sorry, jetzt erzählst Du aber Mist!


    1. Ein Leasingvertrag kann an eine andere Person überschrieben werden, sofern diese auch Kreditwürdig ist. Der neue Leasingnehmer übernimmt die Pflichten des ursprünglichen Leasingnehmers ohne dass die Beziehung zwischen Bank und Liefergarage davon betroffen wird. D.h. der zwischen Garage und Bank vereinbarte Vertrag (inkl. Rücknahmewert)bleibt nach wie vor bestehen. Das Ganze ist mit einer Umschreibegebühr von ca. 550.-- verbunden und kann nur auf bestimmte Termine gemacht werden (Bank fragen, wann!).


    2. Der Garagist hat das Vorkaufsrecht, das ist richtig. Dennoch kenne ich keine Garage, die ihrem Kunden das Auto vor der Nase wegschnappen würde. Da wäre die Beziehung zum Kunden wahrhaft gestört...und zudem würde das mit Sicherheit grosse Diskussionen und z.B. Kassensturz etc. auf den Plan rufen.


    Wir jedenfalls, haben noch jedem Kunden erlaubt, sein Leasingfahrzeug nach Ablauf des Vertrags käuflich zu erwerben, und zwar zum vereinbarten Restwert, nicht etwa zu einem höheren Preis. Allerdings gibt es noch weitere Möglichkeiten, wie man am Ende des Leasingvertrags mit dem Kunden ein neues Geschäft abschliessen kann. Das hängt dann allerdings von den Qualitäten des Verkäufers ab...


    Das hat im Uebrigen auch nichts mit der Kaution zu tun! Wer eine Kaution bezahlt hat nicht automatisch auch die Zusicherung, dass er das Auto bei Vertragsablauf auch behalten kann. Die Kaution ist lediglich ein Depot, eine zusätzliche Sicherheit für die Bank. Im Prinzip könnte der Garagist auch bei einem Leasingvertrag mit Kaution=Restwert das Auto nicht herausgeben. Dann hätte der Leasingnehmer lediglich Anspruch auf Rückerstattung der Kaution.

    Custom Interior, OEM Front-/Rearlip, ROTA D2 18", K-Sport Gewinde-FW, JIC Magic Strutbar, Supersprint,
    AUT CF Airpanel, MUGEN CF Ignition Cover, NRG CF Hood Dampers, CF Radio Door,
    Sound: CDA-9853R, PDX4.150, Focal 165 K2P, Hertz ES250

  • Zitat

    Original von Dark_Arrow
    vti: Sorry, jetzt erzählst Du aber Mist!


    jo OK dan wirds wol so sein <sleeping>


    Du scheinst sehr vorlaut selbsticher zu sein ;)


    sorry aber ich mag hier nicht romane schreiben und mich auch nicht unter beweis stellen <sabberlappen>


    anscheinend läuft das in Zürich anders also sonst wo <wave>



    Zitat

    Original von Dark_Arrow
    Dennoch kenne ich keine Garage, die ihrem Kunden das Auto vor der Nase wegschnappen würde.


    Deine Erfahrungen scheinen auch noch nicht all zu weit reichen, aber das kommt noch mit den jahren <thumbsup>


    Zitat

    Original von Dark_Arrow
    Arbeite seit 2 Jahren im Verkauf bei Honda Automobile Zürich, Letzigraben 77, 8040 Zürich

  • vti: sollte nicht heissen, dass es nicht schon vorgekommen wäre, dass ein Garagist dem Kunden am Ende des Leasings das Auto vor der Nase weggeschnappt hat...


    Allerdings vertrete ich und meine Bude (sowie die meiner Kollegen, die ebenfalls im Autohandel tätig sind) die Meinung, dass eine langfristig gute Kundenbeziehung viel mehr wert ist, als in dem einen Moment ein paar schnelle Franken zu verdienen (Stichwort Weiterempfehlung!).


    Und, nur so mal unter uns: Die Autohändler, die solche Sachen mit ihren Kunden abziehen sind schuld daran, dass wir so einen schlechten Ruf haben! Ist doch so? Ich für meinen Teil strebe eine gute Beziehung zum Kunden an, so dass sich viele Geschäfte aus Vermittlungen und weiterempfehlungen daraus ergeben. Ist mir persönlich wichtiger, langfristig einen guten Kundenstamm zu haben, als auf die Schnelle ein paar Hunderter zu verdienen.


    EDIT: Sorry, was soll bitteschön die Anspielung? Es sind mittlerweile zwar 3 Jahre...dass ich aber auch schon vorher im Verkauf tätig war tut wohl nichts zur Sache. Das hat doch absolut nichts zu meinen (oder sonstwessen) Qualitäten zu sagen! Du warst ja auch mal jung und noch neu in der Branche <fire>

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    Einmal editiert, zuletzt von Dark_Arrow ()

  • jo und deshalb sollte dem kunden auch bevor er die Verträge unterschreibt erläutert werden wer genau das Ankaufrecht aufs Auto hat, und es sollte Ihm auch erläutert werden wie er sich absichern kann.



    hab ich was anderes behauptet <rudi> ich währe der lezte, der einen Kunden abzieht, aber mit den jahren bekommt man so einiges mit glaube mir <mean>


    gab schon episoden, das der kunde das auto 4 jahre auf 1000.- runterleaste und der garagist danach DANKE sagte <rotaeye>.


    usw...aber das steht ja hier eigendlich gar nicht zur diskusion ;)


    Zitat

    Original von Dark_Arrow


    EDIT: Sorry, was soll bitteschön die Anspielung? Es sind mittlerweile zwar 3 Jahre...dass ich aber auch schon vorher im Verkauf tätig war tut wohl nichts zur Sache. Das hat doch absolut nichts zu meinen (oder sonstwessen) Qualitäten zu sagen! Du warst ja auch mal jung und noch neu in der Branche <fire>


    wer stellt hier wen nichtswissend hin ;) einige deiner aussagen sind völlig ireführens und falsch. aber wie gesagt wen du der meinung bist das es so stimmt....bitteschön <hurray>

  • Allright, ich glaube, wir haben etwas aneinander vorbeigeredet! Daher:


    1. Schwamm drüber <lieb>


    2. Halten wir fest, dass der Leasingnehmer im Grunde genommen überhaupt kein Anrecht auf das Fahrzeug hat, egal wie die Finanzierungskonditionen waren.


    3. Eine Abzocke für einen seriösen Betrieb aber dennoch unwahrscheinlich ist, da er einen guten Ruf zu verlieren hat.


    4. Es immerwieder Ausnahmefälle gibt, die dann leider viel mehr publik gemacht werden, als die zigtausend anderen Fälle, wo alles problemlos gelaufen ist. Meistens ergeben sich solche Ausnahmefälle doch daraus, dass eine (oder auch beide) Vertragsparteien nicht richtig informiert sind.


    5. Trotz allem das Leasing ein gutes Instrument zur Fahrzeug- (bzw. allgemein Konsumgüter-) Finanzierung ist, sofern man sich darüber im Klaren ist, wie das Ganze funktioniert.


    6. Eine Leasingübernahme IST möglich <aetsch>



    Friends? <wave>

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