Wie ist das eigentlich legal? ilegal? Strafen?
Hab da schon viele Gerüchte gehört was stimmt wirklich?
Songs herunterladen
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Für EIGENGEBRAUCH ja..........doch sobald du es für andere zum download bereit stellst ist es nicht mehr so legal.............!!!
Doch jeder hat seine Leichen im Keller................. -
Solange noch kein Gesetz inkrafft ist musst du dich nicht fürchten.
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Wenn es nur ein paar Liedli sind, bist du noch ein ganz kleiner Fisch in diesem Universum
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DOWNload ist in ch momentan erlaubt, nur zur verfügung stellen nicht...
ich habs aber schon vor jahren aufgehört, da 4/5 viren enthielten oder nicht das lied das es sein sollte oder mit doofen PIEPSern drin....
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Also ich glaube, da kann niemand so recht Auskunft geben, ausser vom HörenSagen.... vielleicht hat ja der Dave ne Antwort`?
Ich kann einfach sagen, dass es strafrechtlich noch nicht wirklich verfolgt wird (zumindest sind mir keine Fälle bekannt), ausser du verkaufst selbstgebrannte CDs....
Wie es aber nach Obligationenrecht aussieht kann ich nicht sagen. Ich denke, dass vom Urheberrecht schon einiges auf dich zukommen könnte, wenn das eine Firma mitbekommt. Aber die müssen das erst mal merken und dann Klage gegen dich einreichen.
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wenn man 20min liest sind schon ein paar hochgegangen in CH, allerdings halt nur grosse emule-server und co.
wenn manns etwas gescheit macht, schnallen die das nicht wirklich (also wenn man keine grossen ordner mit tausenden tracks im emule freigibt etc..)bin allerdings auch etwas vorsichtiger geworden und die meisten tracks die ich gesaugt habe hab ich mir sowieso irgendwann als album oder auf vinyl gekauft...
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Zitat
Filesharing über P2P-Netzwerke
Interviewer: Prof. Dr. Peter Heinzmann, ITA-HSR und cnlab AG, peter.heinzmann@hsr.ch;
Prof. Dr. Andreas Steffen, ITA-HSR, andreas.steffen@hsr.ch;
Gesprächspartner: Andreas Wegelin, Direktor Kundendienste und Lizenzierung, SUISA, Zürich, info@suisa.chIst Download strafbar?
HSR: Herr Wegelin, Aussagen zur Rechtslage beim Kopieren von Musik sind kontrovers. Einerseits liest man auf jedem Tonträger, dass er gegen unautorisiertes Kopieren gesetzlich geschützt sei: "Zum rechtmässigen Kopieren von Tonträgern bzw. einzelner darauf enthaltener Darbietungen bedürfen Sie der vorgängigen Bewilligung der betroffenen Rechteinhaber." Andererseits findet man Aussagen wie: "Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch sind gemäss Art. 19 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes ( URG) ausnahmsweise zulässig." Beim Herunterladen aus dem Internet ist die Unsicherheit noch grösser. Was gilt nun eigentlich?
Wegelin: Die Verwirrung betreffend "Vervielfältigung zum privaten Gebrauch" kommt wohl einerseits daher, dass die Rechtslage nicht in allen Ländern gleich ist. Andererseits wird nicht immer klar unterschieden zwischen Informationskonsument bzw. Download und Informationsanbieter bzw. Upload.
Nach herrschender juristischer Lehrmeinung (es gibt bis heute keinen Gerichtsentscheid zu dieser Frage) ist nach dem schweizerischen URG das Kopieren und der Download für den privaten eigenen Gebrauch erlaubt. Das Gesetz definiert "privat" als "Verwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte und Freunde". Anders als beispielsweise in Deutschland hat sich in der Schweiz (und auch in Österreich) der Informationskonsument nicht darum zu kümmern, ob die für die Kopie verwendeten Dateien Urheberrechte verletzen. In Deutschland macht sich nach dem neuen Urhebergesetz jemand bereits strafbar, wenn er eine "offensichtlich rechtswidrig" hergestellte Vorlage privat kopiert. Nur: Wie kann der Konsument wissen, was "offensichtlich rechtswidrig" hergestellt wurde?
Eindeutig und in allen Ländern gleich ist die Rechtslage aber beim Upload. Hier macht sich jeder strafbar, der - egal ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich - anderen Dateien anbietet, ohne über die notwendigen Urheberrechte zu verfügen.
P2P- Download wäre in der Schweiz unproblematisch. P2P-Upload von urheberrechtlich geschützten Files ist aber generell rechtswidrig. Somit stellt sich die Frage, ob man P2P-Netze überhaupt nur für Downloads nutzen kann, ohne gleichzeitig Uploads anzubieten?
P2P ohne Upload
HSR: Ohne Uploads würde P2P nicht mehr funktionieren. Entsprechend sind die Grundeinstellungen der Programme so, dass empfangene Dateien automatisch auch zum Upload angeboten werden. Bei "Bittorrent" werden sogar Teile von Dateien für den Upload bereitgestellt, sobald diese eingetroffen sind. Bei "eMule" lässt sich die Upload-Datenrate zwar festlegen, aber nicht auf "0" setzen. Auch wenn es Tricks oder Zusatzprogramme geben könnte, um den Upload abzuschalten, haben P2P-Nutzer wenig Interesse, den Upload generell abzuschalten, da die Download-Datenrate von der angebotenen Upload-Datenrate abhängt. Für "normale" P2P-Nutzer dürfte also Download ohne Upload gar nicht machbar sein.
Wegelin: Damit handeln die P2P-Nutzer aber eindeutig illegal!
Quelle: DIGMA 2006 S. 40-41 (Zeitschrift für Datenrecht und Informationsicherheit)
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Bei enem Kollegen von mir haben sie den PC geholt ink. MP3 Player viele Cd's usw.
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Zitat
Original von Greav
Bei enem Kollegen von mir haben sie den PC geholt ink. MP3 Player viele Cd's usw.was hat er dann alles gedownloadet ????
ich frag ja nur so........
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Zitat
Original von Greav
Bei enem Kollegen von mir haben sie den PC geholt ink. MP3 Player viele Cd's usw.ach du Scheisse, aber ich dachte es besteht noch kein gültiges Gesetz für das downloaden <holy>.
Muhaha, gegen alle können sie es nie durchsetzen...zum Glück <aetsch><joker>.
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Zitat
Original von CHefe
Also ich glaube, da kann niemand so recht Auskunft geben, ausser vom HörenSagen.... vielleicht hat ja der Dave ne Antwort`?
lies meine antwort.... DOWN ja, UP nein.
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in deutschland war's schon immer ganz anders.... kann mich noch an hausdurchsuchungen schon zu c64-zeiten erinnern! aber eben nur in d, ch war schon immer 'besser'....
[URL=http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5554524,00.html]hier klicken für aktuelle eDonkey aufräumungen in d[/URL]
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