aufgrund erneuter recherchen im gesetzes-dschungel hab ich hier mal ein paar interessante artikel rausgeschrieben.....
gem. Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c741_41.html
Art. 45 müssen Fz die ins Ausland fahren ein Landeskennzeichen tragen.
nach Anhang 4 muss die Ellipse MIND. 17.5cm breit und 11.5cm hoch sein!
---> also gelten die klitzekleinen kleberli nicht.
Art. 53 Abs. 4
lärmsteigernde massnahmen sind untersagt auch wenn sie die zulässige geräuschgrenze einhalten
Art. 54
getriebe/kupplung müssen ein ruckloses anfahren ermöglichen
--> also keine krassen rennkupplungen *g*
Art. 55
im blickfeld des fahrers muss der geschwindigkeitsmesser auch nachts ablesbar sein. zusätzliche meilen-anzeige ist zulässig.
--> lenkrad-grösse --> stichwort "blickfeld"
Art. 63 Abs. 2
mind. auf den angetriebenen rädern einer achse müssen schneeketten montiert werden können.
---> öh....CRX....KW.....kein problem ;-)
Art. 64 Abs. 2
benötigt die lenkung im 1. gang mehr als 300N, ist eine lenkhilfe erforderlich.
---> müsste man mal messen an einem CRX mit 9x16 germany-wheels *g*
wären wir beim flügel-artikel 67
keine spitzen kanten und vorsprünge etc.
Art. 72 Abs. 2
Verankerung der sicherheitsgurten. div. verweise auf andere richtlinien....
Art. 73 Abs. 1
Bei farbigem Licht muss die Färbung dauerhaft sein.
--> also no prob mit lackierten leuchten *ggg*
Art. 76 Abs. 2
ist nur ein nebelschlusslicht angebracht, muss es in der linken hälfte oder mitte angebracht sein......
Art. 110 Abs. 1 b3
Fakultativ: ein oder zwei Nebelschlussleuchten
--> hier also schwarz auf weiss --> nicht zwingend
Abs. 1 e
Innenbeleuchtung die nicht störend nach aussen wirkt
--> für die lämpli-junkies *g*
Weisungen vom 26. August 2005 über die Befreiung von der Typengenehmigung
http://www.astra.admin.ch/media/pdfpub/2005-08-26_2418_d.pdf
Art. 3.4 Fz aus USA
Lichter werden anerkannt wenn sie SAE oder DOT aufweisen und unseren Regeln entsprechen.
Dabei hab ich auf die schnelle keinen hinweis auf die farbe gelb (bzw. orange) für die blinker gefunden.
hier ein paar weisungen des ASTRA zum download:
http://www.astra.admin.ch/html/de/downloads/index.php?type=0
z.B. Heckflügel, Geschwindigkeitskontrollen, Nutzung der Flächen unter Brücken *g*,