Unterbodenbeleuchtung

  • andersch..das isch ja de hammer..haha unter der wohnwand..geili idee..ich glaub das wär sicher no zum überlegge..det nimmt mi d'schmier sicher nie use..hihi


    danke nomal für die wiiteri bricht..


    Gruess und schöns weekend


    Black Beast

  • Würde es nicht empfehlen. Hatte mal bei meinem ersten Auto ( Golf1 ) unterbodenbeleuchtung. Sah genial aus. Hatte dann ne Verfolgungsjagd mit der Polizei :D


    Ging nicht so gut aus für mich.
    Fazit: Forget it <thumbsdown>


  • <rofl> <rofl> <rofl> <rofl> Normahlerweise fährt man auch rechts ran wenn einem die polizei verfolgt ;) :D was hatest du danach für ne busse?

    Einmal editiert, zuletzt von Civic Red ()

  • ich hatte auch eine ubb,als ich in die kontrolle kam und die polizei sie entdeckte,gab es eine anzeige und 150.- sfr busse,+staats gebühr 50.-,+kanzlei gebühr 30.-.(technische änderung am fahrzeug)§Art. 29 SVG,57/1 VRV gem.93/2 SVG und 219/2 VTS.PS: durch die polize sichergestellt blau leutende unterbodenbel. gestütz auf art.58 StGB eingezogen. <fire>
    fazit= nie mehr so ein scheiss.

  • also, es ist so, ich hab mich da mal beim Chef oder Chef Stv oder Stv stv oder so der Verkehrspolizei, auf jeden fall jemand der das weiss, und zusätzlich bei einem Juristen informiert und die sagten, dass es 1. gesetzlich verboten ist, z.B. das anbringen von teilen ausserhalb an Fahrzeugen, dann zeugs, dass andere ablenken kann, etc...also da gibt es mehrere sachen...


    danach habe ich gesagt, ja aber wenn ich es ja wärend der fahrt "nicht" anhabe, lenke ich ja auch keine autofahrer ab...ich könne es ja nur auf dem Parkplatz anhaben :) Da sagten mir diese, dass die Staatsanwaltschaft oder so das etwas anders sieht...Diese juristen dort sagen: "wer so was am fahrzeug hat, der benutzt es auch auf der strasse"...
    und das genügt anscheinend ziemlich weit hin...also, finger weg von UBB's...


    grüsse


  • Würd ich nicht empfehlen..meinen Ex Freund haben die sch* Bullen schön deswegen auseinandergenommen.


    Gre'n'ki
    Jona

  • Ich bin da eurer Meinung, ich wurde mit den UBB auch mal erwischt, klar, selber schuld, ich kannte ja das Risiko, aber das die dann 3 Fotos machen und jedes Foto 60.- kostet = 180.- für 3 Fotos verrechnen, find ich trotz allem voll daneben!


    Es wird einfach total übertrieben mit den Kosten! Und als ich angerufen habe und sagte, ich will auch einen Abzug davon, hiess es nur, das können wir nicht machen. <rofl> (aber das dachte ich mir schon)


    Aber sonst stimmt es sicher, die Polizei trifft in diesem Fall sicher keine Schuld, jeder der die UBB montiert, muss damit rechnen, eine saftige Busse zu zahlen.

  • Zitat

    Original von Ztuning
    Ich bin da eurer Meinung, ich wurde mit den UBB auch mal erwischt, klar, selber schuld, ich kannte ja das Risiko, aber das die dann 3 Fotos machen und jedes Foto 60.- kostet = 180.- für 3 Fotos verrechnen, find ich trotz allem voll daneben!


    Es wird einfach total übertrieben mit den Kosten! Und als ich angerufen habe und sagte, ich will auch einen Abzug davon, hiess es nur, das können wir nicht machen. <rofl> (aber das dachte ich mir schon)


    Aber sonst stimmt es sicher, die Polizei trifft in diesem Fall sicher keine Schuld, jeder der die UBB montiert, muss damit rechnen, eine saftige Busse zu zahlen.


    Logo!! Sind die Abzüge so teuer. Da zahlste für ein Foto 60.-
    Ich persönlich habe draus gelernt und würde mir so nen Shiit nicht mehr erlauben. 60.- plus / minus ist für mich 1/2 Tankfüllung 98er.
    Die Polizei berechnet extra so viel. Der Aufwand ist nicht so teuer, aber Irgendwie muss auch Geld in die Staatskasse fliessen ;)

  • Hallo
    Alles was nicht Legal ist und man es doch macht, muss man auch dazu stehen können. Wen dich die Polizei raus nimmt. Gibt auch kein wen und aber! Sonst lässt du lieber die Finger davon!
    Man probiert sich immer aus dem Schlamassel zu reden. Aber bringt nichts.
    Wie schon einige hier im Forum erwähnt habe. Die Polizisten machen auch nur ihre Arbeit.
    Ich selber bin nicht so ein großer Fan von den Gesetzeshüter!
    Aber es muss sie doch auch geben! Weil es gibt Leute die machen an ihren Autos Sachen das voll unakzeptabel und gefährlich ist!
    Ich habe mal in der Stadt einem Golf Buben zu geschaut wie er an mir vor bei fahrt und habe gehört wie die Reifen beim geradeaus fahren und mit geringer Geschwindigkeit und in einer Länge und sehr laut an dem Radkasten schleifen. Das kann auf der Autobahn mit einer hohen Geschwindigkeit böse Unfälle geben. Das ist verantwortungslos!
    Es gibt noch viele andere Sachen die ich schon gesehen habe!
    Darum bin ich wider froh das es Polizisten gibt!
    Wen mich die Polizei raus nimmt kann ich auch nicht wegen den vorderen Scheiben die ich getönt habe Jammern! Ist nicht erlaubt! Bin ich auch selber schuld!


    Cu Crower

    JDM - Sport Cars From Japan

    3 Mal editiert, zuletzt von Crower ()

  • Zitat

    Original von MalibuBaby
    Würd ich nicht empfehlen..meinen Ex Freund haben die sch* Bullen schön deswegen auseinandergenommen.


    Gre'n'ki
    Jona


    Aiaiaiai, das tut meinem Herzchen ja so was von weh <cry>
    ok, es gibt auch Polizisten dies übertreiben, ich sage da nur, für irgendwetwas gibt es ein Opportunitätsprinzip ;)


    Ich würde es anders lösen, aber egal...mich fragt ja im Moment nieman :D

  • Zitat

    Aiaiaiai, das tut meinem Herzchen ja so was von weh <cry>
    ok, es gibt auch Polizisten dies übertreiben, ich sage da nur, für irgendwetwas gibt es ein Opportunitätsprinzip ;)


    Ich würde es anders lösen, aber egal...mich fragt ja im Moment nieman :D


    kannste mir mal den ausdruck Oppotu........ erklären <confused>

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  • Zitat

    Original von http://www.ratgeberrecht.de
    Opportunitätsprinzip
    Opportunitätsprinzip ist ein Grundsatz, nach dem der Staat nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten handeln darf. Im Verwaltungsrecht bedeutet dies, daß die Behörde nach ihrem Ermessen handeln kann. Das Opportunitätsprinzip gilt auch bei Ordnungswidrigkeiten, deren Verfolgung im pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltungsbehörde steht; vgl. § 47 Ordnungswidrigkeitengesetz. Der Gegensatz zum Opportunitätsprinzip ist das Legalitätsprinzip.


    Den Paragrafen musst du nicht beachte, der 47er ist aus dem deutschen Recht. Kenn den bei uns nicht...


    Also das heisst z.B., wenn ein Mann mit ner schwangeren Frau im Auto über ein STOP fährt, weil er die Frau ins Spital bringen muss weil der die Fruchtblase bereits geplatzt ist und das ganze Auto voll ist mit schlabbrigem Zeugs, dann kann der Polizist von der Strafe absehen.
    Man braucht jedoch nen Grund dazu. Man kann da nicht einfach jedem die Strafe erlassen.
    verstanden?


    weitere Beispiele gesucht?

    Einmal editiert, zuletzt von RobbieNaish ()

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