Bei Kontrolle Polizeifahrzeug gerammt

  • Mitarbeitende der Zuger Polizei führten in der Nacht von Sonntag auf Montag, 4./5. Dezember 2005, auf der Autobahn A4a in Walterswil-Baar in Fahrtrichtung Luzern eine sicherheitspolizeiliche Kontrolle durch. Zu diesem Zweck wurde die Autobahn mittels Signalisation auf eine Fahrspur verengt. Kurz vor 03.00 Uhr wollte sich ein mit zwei Männern besetzter Personenwagen der Kontrolle entziehen. Vor der Kontrollstelle beschleunigte der Lenker sein Fahrzeug und versuchte die als Schutz innerhalb des absignalisierten Bereiches stehenden Polizeifahrzeuge zu umfahren. Dabei prallte er mit grosser Geschwindigkeit in das Heck eines stehenden Patrouillenfahrzeuges. Der Personenwagen des flüchtenden Automobilisten wurde durch die Wucht des Aufpralls um die eigene Achse gedreht und kam schliesslich an der Mauer der Lärmschutzwand zum Stehen. Beide Fahrzeuge erlitten Totalschaden. Die Schadensumme beträgt rund 50'000 Franken. Nur mit viel Glück wurden keine der eingesetzten Polizisten durch das quer über die Autobahn schleudernde Fahrzeug erfasst. Der Fahrer des Fluchtfahrzeugs blieb unverletzt, der Beifahrer zog sich leichte Verletzungen zu, die ambulant behandelt werden konnten.


    Bei den 23- und 25-jährigen Männern wurden Alkoholsymptome festgestellt. Da zusätzlich auch noch der Verdacht auf Drogenkonsum besteht, wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet. Der Fahrer ist türkischer Nationalität, der Beifahrer ist ein eingebürgerter Schweizer. Bei der Kontrolle des nachfolgenden Fahrzeuges, das ebenfalls mit zwei Männern besetzt war, wurden Drogen aufgefunden. Beim Fahrer handelt sich um einen 22-jährigen Kroaten. Der beim Lenker durchgeführte Alkohol- und Drogentest verlief negativ. Der Beifahrer ist ein 21-jähriger eingebürgerter Schweizer. Bei ihm wurden Alkohol- und Drogensymptome festgestellt. Erste Ermittlungen zeigen, dass die vier Männer zusammengehören.


  • <fire> Wenigstens kamen sie nicht wie andere Idioten spurlos davon. Hoffentlich sind die Strafen genug hoch.


    <thumbsdown>

  • Zitat

    Original von Nightwalker
    Der Fahrer ist türkischer Nationalität, der Beifahrer ist ein eingebürgerter Schweizer. Bei der Kontrolle des nachfolgenden Fahrzeuges, das ebenfalls mit zwei Männern besetzt war, wurden Drogen aufgefunden. Beim Fahrer handelt sich um einen 22-jährigen Kroaten. Der beim Lenker durchgeführte Alkohol- und Drogentest verlief negativ. Der Beifahrer ist ein 21-jähriger eingebürgerter Schweizer. Bei ihm wurden Alkohol- und Drogensymptome festgestellt. Erste Ermittlungen zeigen, dass die vier Männer zusammengehören.


    extra 2 mal erwähnen damit sich alle wieder aufregen können! <thumbsdown> hast den text etwa vom blick oder was?


    trotzdem scheisse was die gemacht haben, egal ob schweizer, eingebürgert oder türke oder was weiss ich. <rotaeye>


    clowns <joker>

  • wieso zweimal erwähnen? ist ja nicht dieselbe person, um die es sich handelt... ;)


    hat der zweite fahrer auch was zu befürchten, wenn er einen neben dran hat der drogen und alk konsumiert hat?

    <roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao>

    <ghost>                      <ghost>                       <ghost>                      <ghost>

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  • Zitat

    Original von Jery
    extra 2 mal erwähnen damit sich alle wieder aufregen können! <thumbsdown> hast den text etwa vom blick oder was?


    Es handelt sich dabei um 2 verschiedene Personen
    Fz1: fahrer: türke, beifahrer: eingebürgerter ch
    Fz2: fahrer: kroate, beifahrer: eingebürgerter ch

    Autorennen sind ein Kult der Raserei, ein Spiel mit dem Tod, der Circus Maximus der Neuzeit
    Franziska Teuscher (Grüne/BE)


    <luke>

    Einmal editiert, zuletzt von Camel ()

  • Zitat

    Original von Camel
    Es handelt sich dabei um 2 verschiedene Personen


    ok stimmt, hab ich falsch gelesen (bin eben auch nur ein krimineller eingebürgerter schweizer <laughing>) <holy>


    trotzdem scheisse dass man es EXTRA erwähnen muss damit sich jeder bünzli wieder darüber aufregen kann. <thumbsdown>

  • Zitat

    Original von sashep3
    Es gibt einfach schon Leute die krank sind im Kopf <thumbsdown> <fire>


    <rofl> <rofl> und das mues mer vo dier lese... <rofl> <rofl>

    <roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao>

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  • normal ist es sogar so, dass auch der nüchterne ein problem hat - sofern fahren darf - weil er den bedrögten hat fahren lassen ;)

    It's a jungle out there
    Disorder and confusion everywhere
    No one seems to care

  • aber ich meine ja das der fahrer total clean war...


    gibt es auflagen für die beifahrer? :)

    <roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao><roflmao>

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  • Zitat

    Original von Tee
    aber ich meine ja das der fahrer total clean war...


    gibt es auflagen für die beifahrer? :)


    Bin mir nicht ganz sicher, doch ich glaube auch wenn du am Steuern nüchtern bist, doch der auf dem Beifahrersitz besoffen, so kannst du trotzdem gebüsst werden. Da die Gefahr besteht, dass der andere dir ins Lenkrad greift oder so.

  • Wenn ich sowas lese, bin ich echt froh gibt es Polizeikontrollen. Hoffentlich bekommen die Täter ihre gerechte Straffe! <fire>

  • Echt kacke.. vorallem sollte man wissen, dass man in 99% der Fälle EH nicht davon kommt.. selbst wenn man das schnellere Auto (was ich bei dem Alfa bezweifle <rofl>) hat.. da die Polizei halt per Funk Unterstützung anfordern kann.. naja, in Kauf nehmen dass man einen Menschen tötet, ist unterste Schublade..


    spyker

  • und wenn jetzt dass vor ein gericht kommt sagt er einfach das er wie schon erwiesen betrunken o. zugedröhnt war und daher nicht zurechnugsfähig gewesen sei.... <rudi>

  • Nightwalker korrekt. Wennde betrunkene nach Hause fährst müssten die eigentlich hinten sitzen ;)

  • Zitat

    Original von Speedsta
    Nightwalker korrekt. Wennde betrunkene nach Hause fährst müssten die eigentlich hinten sitzen ;)


    Eben, dachte ich mir doch es ist so. Nur was machst du wenn du 4 besoffene Kollegen heimfährst... 3 auf die Rückbank und den 4ten in den Kofferraum :D

  • Zitat

    Original von SID2002
    und wenn jetzt dass vor ein gericht kommt sagt er einfach das er wie schon erwiesen betrunken o. zugedröhnt war und daher nicht zurechnugsfähig gewesen sei.... <rudi>


    <rotaeye>


    Denkst du das sei so einfach???


    <rofl>


    Das kann nur geltend gemacht werden, wenn die betroffen Person schwer-abhängig ist.. Darum kannst du das im Strassenverkehr sowieso vergessen, denn dann hätte die betroffene Person keinen Führerausweis.. ;)

  • Zitat

    Original von Camel


    Es handelt sich dabei um 2 verschiedene Personen
    Fz1: fahrer: türke, beifahrer: eingebürgerter ch
    Fz2: fahrer: kroate, beifahrer: eingebürgerter ch


    zudem hält sich blick als linkes blatt mit solchen aussagen eher zurück.

    <baetsch>

  • Ich finde das sehr wichtig, dass "eingebürgerter ch" erwähnt wurde. Es gibt immer wieder so tolle Statistiken über schweizer Raser, aber interessant wäre mal eine bereinigte Statistik. Dann würden wir mal sehen wieviele "Schweizer-Raser" es wirklich gäbe.

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