Rechtsfrage.. Werkvertrag!

  • Hiho!


    Wie ihr ja wisst hab ich nen neuen Spoiler.. der musste natürlich lackiert und montiert werden..


    -> Werkvertrag, stimmts?


    Jedenfalls hat er mir damals mündlich einen Preis gesagt.. nennen wir es X.. (für mich war das ein mündlicher Kostenvoranschlag.. und ja, ich habe einen Zeugen)


    Er wusste dabei, dass er wahrscheinlich Löcher zuschweissen und neue Löcher bohren muss..


    Jedenfalls wars beim ersten Mal derart beschissen gemacht, dass ich zum Lackierer bin und ihn mal konfrontiert.. -> Einer der Arbeiter hats angeschaut und gesagt "ja da müssen wir wohl nochmals dahinter"..


    Ok.. jetzt kam die Rechnung.. Preis X + 60%!


    Angerufen..


    Seine Ausrede.. ja wir hatten soviel Arbeit und ich habe ja noch ausgerufen und sie mussten es nochmals machen und und und..


    Wie ist die Rechtslage.. !?


    Trifft dieser Artikel aus dem OR auf meinen Fall zu?


    Wurde die Vergütung zum voraus genau bestimmt, so ist der Unternehmer verpflichtet, das Werk um diese Summe fertigzustellen, und darf keine Erhöhung fordern, selbst wenn er mehr Arbeit oder grössere Auslagen gehabt hat, als vorgesehen war.


    Ja, ich denke ich gehe mal vorbei und frage ihn, ob ich das ganze meinem Rechtsschutz weiterleiten soll..!?


    spyker


    PS: Ah, er ist übrigens bereits STOCKsauer auf mich.. also gut zureden bringts nimma!

  • ja gell, man lernt.... GENAU aus diesem grund mach ich's nur noch schriftlich! einmal reingefallen und fast das doppelte vom mündlichen kv zahlen dürfen (ohne zeugen und nix sah ich halt alt aus).....


    rechtsschutz! versuchen kann man's ja.

    It's a jungle out there
    Disorder and confusion everywhere
    No one seems to care

  • Soweit ich weiss, kann der Abschluss eines Werkvertrags mündlich erfolgen und für Mängel ist das Unternehmen verantwortlich. Das heisst, wenn dir jemand den mündlichen Vertrag bezeugen kann bist du meines Erachtens sicher gut dran...
    Aber ob es nun weitere zu berücksichtigende Details gibt fragst du besser beim Rechtsschutz nach. Oder bei Dave hier im Forum :D

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • ja das mit den 10% hab ich schon auch so im Kopf.. Aber ich weiss nicht recht..


    Ich glaube ich schicke ihm seine Rechnugn zurück, zusammen mit dem Gesetzestext und noch einem bezüglich Mängeln..


    Und ich bitte ihn, mir eine dem abgemachten Preis entsprechende Rechnung zukommen zu lassen.. andernfalls müsse ich das ganze meiner Rechtsschutzversicherung übergeben..


    !?


    spyker


  • würd ich machen, aber sogar ohne gesetzestext, sonst wird er nur noch stinkiger ;)

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  • Naja, erste "Verhandlungen" am Telefon sind ja gescheitert.. und ich denke er wird meinen Brief OHNE Gesetzesartikel einfach "ignorieren"..


    Und NOCH stinkiger kann ich mir fast nicht vorstellen.. <rofl> <rofl>


    spyker

    Einmal editiert, zuletzt von spyker ()

  • Werkvertrag ist formfrei, d.h. auch mündlich gültig. Preis wurde ja nach deinen Angaben auch bereits bestimmt. Tja, aber wie bereits gesagt wurde, wird es dir nun schwer fallen, den abgemachten Preis zu beweisen...


    Dogmatisch bestehen zwei Varianten:
    1. OR 373
    Preis wurde fest vereinbart. Der Unternehmer trägt dann das Risiko einer allfälligen Kostenüberschreitung. Umgekehrt profitiert er, wenn er das Wer günstiger herstellen kann.


    2. OR 374
    Wurde der Preis nicht festgesetzt, verrechnet der Unternehmer einen Preis nach Aufwand plus einen Gewinn.


    Der Lackierer sagt er weiss von nichts und beruft sich auf OR 374. Es gibt jedoch die Möglichkeit des Rücktritts (auch nach Ausführung des Werkes) nach OR 375 bei wesentlichen Kostenüberschreitungen. Wie bereits richtig gesagt wurde, gilt eine Überschreitung von mehr als 10% in der Praxis als wesentlich.


    Ich an deiner Stelle würde mit ihm verhandeln und einen Kompromiss finden. Klar ist die Rechtslage eindeutig (nach deinen Angaben), jedoch stehst du in Bezug auf die Beweisbarkeit der vereinbarten Konditionen schlecht da. Zudem ist fraglich, ob sich der Lackierer auf den Rücktritt einlässt, da er das Werk bereits fertig gestellt hat. Meines Erachtens ist diese Norm nur sinnvoll bei rechtzeitiger Benachrichtigung der Kostenüberschreitung.
    Wenns dumm kommt, wird dich der Lackierer betreiben. Er kann eine konkrete Aufstellung der geleisteten Arbeiten vorweisen und so ist ihm die spätere provisorische Rechtsöffnung sicher.


    Schreibs als Lehrgeld ab! Bei Pippifaxkaufverträge im Coop kannste dir den Schreibaufwand sparen aber bei Handwerksarbeiten etc. IMMER schriftlich... Tönt spiessig aber im Nachhinein gibts keine Überraschungen ;)


    Dave

  • Hmm, mein Zeuge wird doch als Beweis reichen!? Im NOT-Fall..!?


    spyker

  • Ach, du hast ein Zeuge?? Ja daaaann verbessert sich deine Stellung :) schreib dem Lackierer einen netten, sachlichen Brief unter Bezugnahme auf das Gesetz und dass du einen Zeugen hast, der den abgeschlossenen Vertrag bezeugen kann. Oder das mit dem Zeugen kannste auch später noch erwähen...

  • Soll ich den Rechtsschutz schon erwähnen..!? <confused>


    Das mit dem Zeugen lass ich mal noch weg.. ist glaub besser, ja..


    Und ich erwähne auch, dass ich die Rechnung mit dem RICHTIGEN Betrag unverzüglich bezahlen werde...


    spyker

  • hatte ich heute beim roller. geplant war ne rechnung vom rund 200fr. etwas über 300 wollte er dann. naja wir haben uns dann in der mitte getroffen

  • lass die rechtsschutzversicherung mal lieber weg, das klingt sehr provokativ und wäre nicht gerade förderlich, um eine lösung zu finden, die für beide seiten akzeptabel ist (und darum geht es ja schlussendlich).


    es kann gut sein, dass er mehr aufwand hatte als er am anfang bei der offerte gemeint hat. nur ist das SEIN problem, wenn er den aufwand nicht schätzen kann und nicht deines. wenn er sieht, dass er kostenüberschreitungen gibt, ist er verpflichtet, dich als kunden zu informieren. du hättest dann entscheiden können, ob er weitermachen soll oder die übung abbrechen.


    einfach ausführen und nachher mehr verrechnen geht natürlich nicht, wenn eine offerte gemacht wurde.


    wenn ihr das mündlich nicht regeln könnt, würd ich auch (wie dave schon gesagt hat) einen anständigen, sachlichen brief schreiben und deine situation schildern. dies in der hoffnung, dass er verständtnis für deine situation bekommt.


    good luck!


    gruss rené

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    .oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.oO°Oo.

  • Naja, so wie der drauf war am Telefon glaub ich, OHNE den Rechtsschutz zu erwähnen kann ich meinen Brief gleich fortwerfen..


    Ich bin mal gespannt.. will einfach, dass er mir auch antwortet. Aber wenigstens müsste er mich ja mind. 1 Mal mahnen, bevor er mich betreiben könnte, oder?


    Aber ich hab noch bis ende Monat Zeit zum zahlen..


    Gruss


    spyker

  • Nein, betreiben kann er dich auch ohne Mahnung.. ;)


    Betreiben kann jeder jeden, ohne Rechnung, ohne Mahnung, ohne irgendwas.. ;)


    Gib mir deine Adresse und ich betreib dich.. ;)

  • Ja aber zuerst gehts doch zum Betreibungsamt oder!? Und OHNE irgendwelche Beweise machen die doch erstmal NIX..


    Anyway.. solange die Frist der Rechnung noch nicht abgelaufen ist, mach ich mir keine Sorgen..


    Der Brief sollte heute beim Lackierer ankommen.. dann rechne ich ca. morgen mit der neuen, richtigen Rechnung bei mir im Briefkasten.. <rofl>


    Naivität und Blauäugigkeit find ich GEIL.. <joker>


    spyker

  • Sicher gehen Betreibungen zuerst ans Betreibungsamt..


    Aber das sie dir die Betreibung zustellen, benötigen sie keine (handfeste)Beweise... Die Beweise werden dann erst wichtig, wenn du mit der Betreibung nicht einverstanden bist, und die Betreibung weiter gezogen werden muss..

  • Ach so.. ja kann natürlich auch sein.. RW ist nunmal schon paar Jährchen her (eigentlich erst 3.. hmm.. :D)


    Naja, ich hoffe alles wird gut..


    spyker

  • Bei mir auch... Aber wenn man bei der LIVIT mal eine Mietrechnung vergisst und die eingeschriebene Mahnung nicht abholen kann, weil man in den Ferien ist.. Lernt man die Sachen schnell wieder.. <rotaeye>

  • Na ja, mittels Betreibungsbegehren gelangt man an das Betreibungsbeamt, welches dann dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zustellt. So gelangt die ganze Geschichte ins Rollen... erst danach im Rechtsöffnungsverfahren gehts um Beweise! (grob gesagt...) ;)

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