Hiho!
Wie ihr ja wisst hab ich nen neuen Spoiler.. der musste natürlich lackiert und montiert werden..
-> Werkvertrag, stimmts?
Jedenfalls hat er mir damals mündlich einen Preis gesagt.. nennen wir es X.. (für mich war das ein mündlicher Kostenvoranschlag.. und ja, ich habe einen Zeugen)
Er wusste dabei, dass er wahrscheinlich Löcher zuschweissen und neue Löcher bohren muss..
Jedenfalls wars beim ersten Mal derart beschissen gemacht, dass ich zum Lackierer bin und ihn mal konfrontiert.. -> Einer der Arbeiter hats angeschaut und gesagt "ja da müssen wir wohl nochmals dahinter"..
Ok.. jetzt kam die Rechnung.. Preis X + 60%!
Angerufen..
Seine Ausrede.. ja wir hatten soviel Arbeit und ich habe ja noch ausgerufen und sie mussten es nochmals machen und und und..
Wie ist die Rechtslage.. !?
Trifft dieser Artikel aus dem OR auf meinen Fall zu?
Wurde die Vergütung zum voraus genau bestimmt, so ist der Unternehmer verpflichtet, das Werk um diese Summe fertigzustellen, und darf keine Erhöhung fordern, selbst wenn er mehr Arbeit oder grössere Auslagen gehabt hat, als vorgesehen war.
Ja, ich denke ich gehe mal vorbei und frage ihn, ob ich das ganze meinem Rechtsschutz weiterleiten soll..!?
spyker
PS: Ah, er ist übrigens bereits STOCKsauer auf mich.. also gut zureden bringts nimma!