Wir haben ja kürzlich über die MFK in Bezug auf Sitze ein- bzw. austragen gesprochen, wenn als Beispiel die Rückbank herausgenommen wird. Wie schaut das nun eigentlich aus mit dem Gewicht des Fahrzeuges? In gewissen Kantonen (wie St. Gallen) wird die Strassensteuer ja nach Fahrzeuggewicht, in anderen (wie Thurgau) nach Hubraum berechnet. Wenn jetzt das Fahrzeuggewicht durch den Ausbau von Teilen wie der Rückbank und Verkleidungen merklich gesenkt wird, kann dies nicht geltend gemacht werden bei den Strassensteuern? Mir ist klar, dass das Fahrzeuggewicht gem. Ausweis nur ein ungefährer Wert ist, aber wenns z.B. 100kg weniger sind ist das dennoch merklich. Klar, viel Geld machts ja nicht aus, geht mir eher um das Verständnis bzw. die Möglichkeit.
MFK/STVA - Frage
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Bei uns in der Schweiz muss das Gewicht nur dann angepasst werden, wenn die Veränderung mehr als 50kg beträgt - in der Praxis ist das jedoch kaum nötig, da das Leergewicht so oder so nicht klar definiert ist. Das Gewicht enthält immer einen Fahrer von 70kg und alle Flüssigkeiten, wenn also ein Mädel mit 50kg und leerem Tank fährt ist das Auto bereits 50kg leichter als wenn ein 70kg Person mit vollem Tank fährt.
http://www.hondaholics.ch/blac…ad.php?threadid=5339&sid=
wer suchen kann ist klar im vorteil
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Zitat
Original von Jery
http://www.hondaholics.ch/blac…ad.php?threadid=5339&sid=
wer suchen kann ist klar im vorteil
Danke, das weiss ich schon Vielleicht ist der Titel ein wenig irreführend, mir geht es ja eher um die Strassensteuer. Ich hab ja geschrieben
ZitatOriginal von StreetGlow
Mir ist klar, dass das Fahrzeuggewicht gem. Ausweis nur ein ungefährer Wert ist, aber wenns z.B. 100kg weniger sind ist das dennoch merklich.und jetzt nähme mich das Wunder seitens STVA...
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Original von StreetGlow
und jetzt nähme mich das Wunder seitens STVA...mein üblicher wundertipp: ruf die leutz doch einfach an und frag!
kann doch net so schwierig sein.....
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du rufst auch nicht bei der versicherung an und fragst was du noch bekommst wenn dein auto ausbrennen würde......... und eine woche später hats dann wirklich gebrannt....
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Zitat
Original von SID2002
du rufst auch nicht bei der versicherung an und fragst was du noch bekommst wenn dein auto ausbrennen würde......... und eine woche später hats dann wirklich gebrannt....ist irgendwie nicht ganz dasselbe, oder?
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Wenn das Gewicht im Fahrzeugausweis nicht angepasst wird, hat das auch keinen Einfluss auf die Steuern - klingt irgendwie logisch, oder?
Dass du ein Auto mehr als 50kg leichter bringst, ist fast nicht möglich.
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