Perfekt hoffe ich werd auch so leicht davonkommen
Webersports S2000
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aber in ner kontrolle tun sie trotzdem "blöd"..... wieso nicht eingetragen? wo sind die beiblätter etc. etc....
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Zitat
Original von SID2002
aber in ner kontrolle tun sie trotzdem "blöd"..... wieso nicht eingetragen? wo sind die beiblätter etc. etc....hmm hast ja das TüV blatt kannst denen das Zeigen, ich werd mal schauen ob ich vom prüfer ne schriftlich Genehmigung bekomme, einfach ein blatt wo steht wurde genehmigt
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Zitat
Original von coma
hmm hast ja das TüV blatt kannst denen das Zeigen,<joker><ROFL>
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LOL.... das TÜV-Blatt interessiert hier in der Schweiz keinen.
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Na dan hattest du Glück... nen riesen Glück...
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ne hatte ich nicht, da es lediglich um scheinwerferblenden ging
und indem tüv/abe bericht dings-bungs steht einfach drinn und ist aufgezeichnet, dass der lichtkegel nicht beeinflusst wird durch die blenden... aber das sieht man so oder so schon von auge aus, dass dies der fall ist... -
ABE- und TÜV-Gutachten sind aber zwei verschiedene Sachen, auch wenn beides nicht gilt
Man kann natürlich immer Glück haben, aber wenn ein Cop oder MFKler genau hinschaut, dann fällt man durch.
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Ist der Civic auf der Linken seite deiner?
Wenn ja dann hast du genau die gleichen Scheinwerferblenden die ich an meinem Civic hatte... mit denen war ich sogar an der MFK. Der schaute sich die dinger an und sagte: "Die chöme jo ned bes vor s'liecht, also bruchetsi au keis biblat"Aber dass dis TÜV-Biblatt keine interresiert isch scho rechtig... geh mal mit einem TÜV-Biblatt für eine Auspuffanlage zur MFK und dann wirst du sehen dass das TÜV-Blatt keinen interresiert...
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Zitat
Original von Blue Hornet
Ist der Civic auf der Linken seite deiner?
Wenn ja dann hast du genau die gleichen Scheinwerferblenden die ich an meinem Civic hatte... mit denen war ich sogar an der MFK. Der schaute sich die dinger an und sagte: "Die chöme jo ned bes vor s'liecht, also bruchetsi au keis biblat"Was würd ein Prüfer wohl zu denen sagen, wenn wir schon grad beim Thema sind:
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Zitat
Original von Pro.2
Was würd ein Prüfer wohl zu denen sagen, wenn wir schon grad beim Thema sind:
du liesisch nid würklech, was d'lüt hie immer so schriebe gäu renato?
es wird jede prüfer öpis anders säge! itz kapiert?
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ja, der zu meiner linken ist meiner ( komischer satz *fg* )
ist schon klar dass dir deutsche gutachten im normalfall, vorallem auf der mfk rein gar nichts bringen. Da diese ja nicht schweizerisch annerkannt sind.
Der Herr bei der kontrolle meinte nur, es sei schon ok als ich ihm den tüv-fakel vorlegte... -
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Wurde das nicht schon mal in einem Tread von Mr.Petrolhead erörtert? Ich bin mir nicht sicher, da hilft sicher einne Suche weiter.
Der Hersteller der Anbauteile kann unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen ein entsprechendes Gutachten ausstellen. Ist der Hersteller nicht in der Schweiz, muss der Importeur im Besitz der Hersteller-Unterlagen sein und kann aufgrund diesen ein Gutachten erstellen.
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