N'Abend allerseits!
Hatte heute Nachmittag ein lustiges Schwätzchen mit einem netten Mitarbeiter des STVA ZH, Abteilung technische Fahrzeugprüfung. Da gings unter anderem um die Legalität und um den Aufwand ein Fahrzeug mit Airbag (in meinem Fall ein EK4) in ein Fahrzeug ohne Airbag umzurüsten.
Zums gleich vorne weg nehmen: Der Typ hat behauptet, ich wäre der Erste in der Schweiz dem es gelingen würde dies einzutragen und somit legal damit herumzufahren.
Damit mans eintragen kann braucht man eine Genehmigung des Importeurs (Honda CH), der Garage dies umbaut (wohl Rikli) und der Versicherung (Mobiliar). Dieses Formular hab ich mir mal bestellt, werde sobald ichs hab Genaueres darüber erzählen können.
Nun kommt Ihr ins Spiel: Hat jemand schon auf legalem Weg ein nicht-Airbag-Lenkrad in einen EK4 verbaut und (in ZH) eingetragen? Da gabs mal einen thread, in dem behauptet wurde es sei möglich (http://www.hondaholics.ch/blac…=3075&sid=&hilight=airbag). Das stimmt nun aber nicht ganz mit den Informationen überein, welche ich heute vom STVA erhalten habe.
Bitte um Klärung.
Danke und nen schönen Abend. S'Bubi