Guten morgen,
Ist es eigentlich möglich einen FK in der Schweiz irgendwie einzutragen oder ist dies ziemlich aussichtslos?
Gruss
Skunk2
Guten morgen,
Ist es eigentlich möglich einen FK in der Schweiz irgendwie einzutragen oder ist dies ziemlich aussichtslos?
Gruss
Skunk2
ZitatOriginal von Skunk2
ziemlich aussichtslos
das triffts ziemlich genau
möglich wäre es theoretisch schon, aber vom finanziellen aufwand lohnt sich das nie und nimmer.
schade, das teil macht ja nicht mal lärm sondern bringt etwas mehr leistung. eigentlich gehts ja unter auspuff (theoretisch)... naja, ...
ZitatOriginal von Skunk2
schade, das teil macht ja nicht mal lärm sondern bringt etwas mehr leistung. eigentlich gehts ja unter auspuff (theoretisch)... naja, ...
auch nicht jeder auspuff ist legal!
doch, eine variante gibt es, eine FK legal zu fahren.
Ich habe bei meinem Sol einen Supersprint FK und einen Power-Rohr ESD verbaut und bim im Albisgüetli (ZH) durchgekommen, ohne grössere Probs.
mit dem Fächerkrümmer bekam ich eine EWG betriebserlaubnis und diese ist laut ASA gültig im schweizer strassenverkehr. so wahr auch der Power-rohr esd mit einem EWG zertifikat versehen.
das einzige was war, der topf war zu laut. aber ich machte mir nur die arbeit den originalen ESD zu montieren. danach war er wieder im rahmen der lautstärke und ich kam durch.
hier (http://www.asa.ch/d/pdf/merblatt01_2001.pdf) könnt ihr alles nachlesen was erlaupt ist und was nicht. am besten gleich mitführen. ich habe bei meinem ITR auch einen supersprint dranne, war auch kein prob. . gut, beim itr macht sicher der supersprint sichr nicht soo gut bei 1,8litern. fängt auch sehr schnell zu glühen an.aber ich denke für die kleineren 1.6er währe es die ideale lösung.
greetz
ZitatOriginal von Vader
das einzige was war, der topf war zu laut.
für den powerrohr kriegst du aber ein beiblatt!
aaber sicher ! du kriegst eine ABE (Algemeine Betriebs Erlaubnis) =EWG dazu wenn du zb von der TSS bestellst. ich habe schon für den EG2, BB2, EP3 Power-Röhren bestellt und die sind alle mit beiblatt.. das einzige was sein kann aber nicht muss ist, dass der topf nach einiger zeit zu laut ist. aber das vorführen an und für sich ist kein problem
ZitatOriginal von Jery
für den powerrohr kriegst du aber ein beiblatt!
Das Beiblatt nützt dir aber nichts mehr, wenn der ESD doch zu laut ist... was nach einigen tausend KM schon mal der Fall sein kann
wobei es eben nicht sein MUSS dass der ESD zu laut wird! beim CTR mit gruppe A vorschalldämpfer war er ein bisschen lauter als original, aber immernoch in den werten drinn.. (1x114mm li/re) wobei beim andern CTR (1x114 li) der sound extrem war, sicherlich einiges über der DB grenze. naja, es kommt immer darauf an. es ist sicherlich gut wenn man ein papier in der hand hat als gar nichts. nicht jeder polizist nimmt einem das auto mit und kontroliert ob er zu laut ist oder nicht
Dass es von Supersprint ein Beiblatt für B-Serie-Motoren gibt wär mir neu.
der del sol wurde leider verkauft, aber ich schaue dass ich eine kopie finden kann..
das beiblatt vom BB2 hätte ich noch. wenn du möchtest, orca, kann ich dir dies scannen.
mfg
also als ich mich für den Supersprint interessiert hab, für meinen B16a2, wäre der mit ABE zu mir gekommen...(natürlich von Supersprint, net aus nem Scanner und drucker*gg*)
Tobias
ABE und EWG-Betriebserlaubnis sind zwei verschiedene Sachen.
axo...d.h. dass die ABE in D gilt und die EWG überall in Europa oder wie?
Man lernt nie aus
Tobias
@CRX Cruiser
ja, ich denke schon! wie du bestimmt weisst, sind die TÜV-Gutachten in der schweiz nicht anerkannt. jedoch eine EWG erlabnis wird, denke ich, ganz europäisch anerkannt
OK, ich habe gerade mit Carex, dem offiziellen CH-Importeur von Supersprint telefoniert.
Es ist wie ich gesagt habe, es gibt kein Gutachten für den ITR oder VTi.
Evtl. hast du Schwein gehabt, weil der Prüfer das Dokument nicht richtig angeschaut hat, aber ein richtiges Gutachten das allgemein gültig ist gibts nicht.
na gut, dann habe ich schon 2 mal schwein gehabt. der experte ist jedenfalls ca 30 min. mit dem beiblatt alleine gewesen und hat herumtelefoniert etc. er konnte mir nicht "beweisen" dass er NICHT erlabt ist. ich habe den fächerkrümmer auch nicht von der schweiz sondern von DE.
naja, ist ja egal, bei mir hat es auf jeden fall geklappt
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