ZitatOriginal von cruzito
Dann schau dir mal das an:
http://www.youtube.com/watch?v=lp-38IZ_IQI
geil, ein automat
ZitatOriginal von cruzito
Dann schau dir mal das an:
http://www.youtube.com/watch?v=lp-38IZ_IQI
geil, ein automat
ZitatOriginal von devin
Es gibt kein usdm DC2 mit diesen Lichtern
aber im zubehör gibts diese für die amis welche die JDM DC2 fahren wollen oder sekber umbauen
Noch nie gesehen/gelesen und ich hab wirklich viel gelesen
Bringen tuts trotzdem ned viel da man nach wie vor nicht die rechts Seite ausleuchtet
und wenn das nich gegeben ist schafft man bei uns das lichttchnische Gutachten nicht
jo das kann sein, die amis haben ja auf beiden seiten die selbe leuchtweite.
Wusste ich gar ned ...
Hab hier mit dem Prof telefoniert der die Gutachten erstellt und der meinte halt das man schon ne Genehmigung bekommen kann
wenn das Licht nur geradeaus leuchtet, aber nur für eine befristet Zeit.
Normal haben rechtsgelenkt Fahrzeuge eben diese Genehmigung bekommen für die Zeit die sie hier waren
aber dauerhaft würde es laut dem Prof nicht gehen.
Dazu muss eben auch der Randstreifen/Gehweg ausgeleuchtet sein und selbst wenn das so ist heisst es noch lange nicht
das man diese Lichter dann an einem Wagen verbaun darf der normal ganz anders aussieht....
Ziemlicher Scheiss
mhh
js schon
möchtest du den auch umbauen? aber was ist den mit diesen kits welche die amsi tonnenweise verbaut haben? die haben ja auch linksverkehr wie wir
Also ich hab alles auf Honda Tech gelesen zu dem Thema was geht und Stand der Dinge is der,
das man die Lichter mit viel gefummel so hinbekommt das sie wenigstens nicht mehr den Gegenverkehr blenden
aber das wars auch schon. Für Deutschland is mir das zu heikel, wenn da nen Unfall passiert und es heisst der hat geblendet ect dann viel Spass mit der Versicherung. Am besten fährste noch nen Fussgänger über den Haufen den du ned am Strassenrad gesehen hast, dann kannste dich gleich einsargen
ZitatOriginal von devin
Ne, so weit hats mein Hirn leider nich gebracht
nicht alles so bierernst nehmen
hmm wir haben das mit den Leuten von passwordjdm abgeklärt, die Lichter haben ein in der Schweiz gültiges sae dot zeichen (wusste gar nicht das nicht alle sae dot angenommen werden). Zu der Frage wegen den geraden Lichtkegeln war die Antwort kein Problem, da es Autos gibt welche einen geraden Lichtkegel haben. Es darf einfach kein Lichtkegel nach links sein
Alle anderen Teile die für den Umbau benötigt werden sind Honda OEM Teile, welche auch über Honda selber bezogen werden können, jedoch nur mit Teilenummer Honda Schweiz ist nicht in der Lage die Teile selber zu suchen (jedenfalls wurde das telefonisch gesagt).
Was hier einfach zu beachten ist, das man vorne wirklich fast alles auswechseln muss
Ich kann euch die entgültigen infos in ca 2 Wochen geben, wenn ich mit den Teilen zur MFK gehen werde.
gruss
Also wirst du den Umbau machen ?
Bin ich mal gespannt, wurde ja auch Zeit das einer den Schritt wagt
@ Coma
Sind das wirklich die JDM Scheinwerfer von ITR Modell 94 -01 mit den Sae Dot Zeichen? Währe mir jetzt neu.
Die mir bekannten mit Sae Dot sind diese hässlichen Aftermarket für das 93 er Integra Modell
Aber falls du es durchziehst >>> unbedingt den ganzen Umbau dokumentieren und hier reinstellen
Der Umbau is nich schwer und im Netz mehrmals dokumentiert zu finden.
Das einzige Problem sind/waren die Lichter
hmm ja genau, wenn man die halterung vorne hat ists recht simpel (ohne halterung ein riesen gebastel -> Radiator support / Bumper support!)
Ich würd mich jedenfalls auch über genaue INfos dazu freuen. ich hab schon einige Anfragen für den Kit bekommen und wie man in meiner sig sieht kann ich das Kit recht günstig anbieten, das problem waren / sind bisher nur die lichter. ich wunder mich allerdings schon wieso die OEM lichter SAE/DOT haben, denn ich dachte immer die JDM lichter hätten nur E-Marks drauf (und zwar solche die nur im japan/england & co gültig sind)
die nachbauten waren leider wirklich nur fürs 93er modell, denn da waren sowohl die uSDM als auch JDM intis baugleich (naja die lichter mein ich also).
Falls jemand genaueres über die legalität der lichter sagen kann würd mich das natürlich brennend interessieren!!!!
mfg Nils
Ich werd euch auf dem laufenden halten, geht ca 10 arbeitstage bis ich mehr weiss, zudem muss ich auf der anderen seite noch ein rechtsproblem lösen, deshalb kann ich mich nicht zu 100% um den import kümmern.
PS:
Weiss jemand wie die Strafe in etwa ist bei "Missbrauch von Händlernschildern" ? Ich war am Sonntag auf dem Sörenberg am treffen mit U-Nummern als Auftrag der Garage mit dem Auto rauf zu fahren und ein bisschen werbung zu machen, dann polizei kontrolle und jetzt diese Anklage.
ZitatOriginal von coma
PS:
Weiss jemand wie die Strafe in etwa ist bei "Missbrauch von Händlernschildern" ? Ich war am Sonntag auf dem Sörenberg am treffen mit U-Nummern als Auftrag der Garage mit dem Auto rauf zu fahren und ein bisschen werbung zu machen, dann polizei kontrolle und jetzt diese Anklage.
Ich tipp auf CHF 200.00 - 300.00 dein Fall liegt zwar im Grenzbereich (Fahrt an ein Autotreffen "nur" zur Werbung ist problematisch, lässt sich aber auch unter Erprobung von Umbauten subsumieren mit einer guten Begründung ) aber mit dem Auftrag des Händlers sollte es gehen...
Keine Angst, solche Geschichten kenne ich aus dem Bekanntenkreis und schlussendlich verhielten die Anzeigen allesamt nicht. Offenbar waren die Regeln mit U-Nummer früher weitaus strenger und viele Cops kennen die neuen Regelungen zu wenig.
Ja genau, hab gestern noch schnell ins VVV (Art. 24, 25) geschaut und da lassen sich so ziemlich alle Fahrten mit Händlerschildern bewerkstelligen, solange nur irgendwie eine Garage involviert war.
uff Danke! Ihr habt mir echt die Woche gerettet, die haben mir gesagt ja das gibt ne busse im tausender bereich und evtl. noch ausweisentzug.
Ich hab eben auch im VVV nachgeschaut und eigentlich sollten diese Artikel für meinen Fall gelten:
b. zum Überführen und Erproben von Fahrzeugen im Zusammenhang mit dem Fahrzeughandel,
mit Reparaturen oder Umbauten am Fahrzeug
und wegen den befugten Personen währe das:
2. Liegt die Überführung eines Fahrzeuges im Interesse des Betriebes, können weitere vom
Betriebsinhaber oder Betriebsleiter beauftragte Personen Händlerschilder verwenden, müssen
jedoch das Fahrzeug selber führen.
3. Mit Händlerschildern versehene Fahrzeuge können Kaufinteressenten für unbegleitete Fahrten
überlassen werden, wenn sie betriebssicher sind und den Vorschriften entsprechen. Der
Inhaber des Kollektiv-Fahrzeugausweises hat über diese Fahrten ein Verzeichnis zu führen, das
während zwei Jahren aufzubewahren ist. Er hat den Kontrollorganen auf Verlangen Einsicht in
dieses Verzeichnis zu gewähren.
naja ich hoffe jetzt mal das beste :/
Ich finds ein bisschen ne sauerei was sie geleistet haben aber was soll man machen, musste danach den integra von sörenberg nach Bern abschleppen und alle Teile die nicht geprüft waren wurden beschlagnahmt.
so genug off topic wegen den Teilen werde ich einen neuen Thread eröffnen sobald ich sie bei mir zu Hause liegen habe.
gruss und Danke
Nimmst du nun die Lichter vom 90-93 Modell oder 94-01 ?
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