ZitatOriginal von toeny
was meinst du ?
hab gedacht du stehst nicht auf "solche karren"
aber jedem das seine!
der sieht so aus wie der den ich und Lotto_ED9 mal in wetzikon gesehen haben
ZitatOriginal von toeny
was meinst du ?
hab gedacht du stehst nicht auf "solche karren"
aber jedem das seine!
der sieht so aus wie der den ich und Lotto_ED9 mal in wetzikon gesehen haben
@jery
Punkt1: ist nicht aus wetzikon
Punkt2: Sieht er nur von hinten so pimpig aus, hat keinen 0815 angeschweisten bösen blick und dergleichen...
Punkt3: Werd ich ja den flügel villeicht so oder so runternehmen und dann machts von hinten auch ne vieeeeeel cleanere figur
ZitatOriginal von toeny
@pro2
ne, nicht wegen der höhe... sondern wegen den seitlichen enden...
die sind wenn schon denn schon ein problem... aber probieren werd ichs auf jedenfall... sonst runternehmen und dann weiss ich halt auch nicht was ich montieren soll oder ob ich gar keinen flügel raufmachen soll... mal schaun...
Ja, auf jeden Fall. Wenn der Flügel eh schon drauf ist, kostet probieren (und den Prüfer durch präzise Fragen zur Weissglut bringen <aetsch>) nix.
Druck dir mal das .pdf aus und geh mit ihm jeden Punkt dort durch. Er soll dir genau sagen, was in seinen Augen an deinem Flügel nicht dem .pdf entspreche
ZitatOriginal von toeny
Punkt3: Werd ich ja den flügel villeicht so oder so runternehmen und dann machts von hinten auch ne vieeeeeel cleanere figur
hab da noch was älteres gefunden:
ZitatAlles anzeigenOriginal von Spoon:
Also ein Angestellter von (schlagt mich jetzt bitte nicht) autozoa hat mir gesagt, das dieser Flügel scheinbar erlaubt sei und sogar vorgeführt werden kann.?
Original von Olaf:
Ich meine aber auch schonmal gelesen zu haben, dass dieser Flügel in der Schweiz eintragbar ist. Sid fährt den doch spazieren, oder???
Und wenn er mit oberer "Etage" einzutragen geht, warum nicht auch ohne?
Gruß, Olaf
@pro2
genau das hab ich ja vor...
pdf und dann punkt für punkt... einhaken auf der seite auch für einen radfahrer ist nämlich so oder so unmöglich... der radfahrer fällt vorher um durch meine radkästen und nicht durch den spoiler... weil ja der radkasten weiter rausragt in der breite...
hehe, freu mich schon auf den herrn prüfer
@jery
beim inti ist das auch nicht so ein thema.... beim teg ist der kofferaum wo der spoiler drauf kommt breiter als der spoiler selbst... beim rex ists jedoch so, dass der spoiler etwas breiter ist als der eigentliche kofferaumdeckel, jedoch nicht breiter als das auto selbst... was ihn wieder legal machen sollte...
--> jedoch ist genau dies die problematik beim eintragen des flügels am crx... also wenn ich das teil eingetragen krieg dann schiess ich gleich auf dübendorf zu jery grip video reinziehn *lol*
ZitatOriginal von toeny
pdf und dann punkt für punkt... einhaken auf der seite auch für einen radfahrer ist nämlich so oder so unmöglich... der radfahrer fällt vorher um durch meine radkästen und nicht durch den spoiler... weil ja der radkasten weiter rausragt in der breite...
uiiiiii, ich seh den Prüfer schon kochen bei der Diskussion Sehr gut
@pro2
ich könnt ja zur prüfung extra noch so ein aufklap-bares fahrrad in den kofferaum des rex verstaun und ihm gleich ein fallbeispiel vor Augen führen
ZitatOriginal von toeny
@pro2
ich könnt ja zur prüfung extra noch so ein aufklap-bares fahrrad in den kofferaum des rex verstaun und ihm gleich ein fallbeispiel vor Augen führen
<ROFL>
ZitatOriginal von toeny
ich könnt ja zur prüfung extra noch so ein aufklap-bares fahrrad in den kofferaum des rex verstaun und ihm gleich ein fallbeispiel vor Augen führen
darf ich auch mitkommen?
hehe, könntest ja dann versteckte kamera spielen
ZitatOriginal von Pro.2
Abstand zum Kofferraumdeckel darf max. 8 cm sein. Der Spoiler muss allgemein mit der Karosserieform abschliessen, darf nicht über das Auto hinausstehen (seitlich) und nicht aus materialien wie Carbon oder Alu sein
du meinst einfach sowas hier ist nicht erlaubt, oder?
sowas hier ist nicht grundsätzlich verboten
ja der spoileransatz am hatchback ist kein problem aus carbon,
die grossen flügel jedoch schon... no comment...
naja, wenigstens ist der shogun flügel weder aus alu noch aus carbon... immerhin... sonst könnt ichs ganz vergessen
die zoatectypen haben den shogunflügel 16cm schmaler gemacht, um ihn duch die mfg zu bringen. original ist der shogunflügel meines erachtens nicht eintragbar.
ZitatOriginal von ImportTuner
du meinst einfach sowas hier ist nicht erlaubt, oder?
Hehe, ja von genau den Teilen red ich (leider)
ZitatOriginal von ImportTuner
sowas hier ist nicht grundsätzlich verboten
Nö, warum auch? Sehe keine Probleme damit. Die Form ist ja fast gleich wie die vom Stock Spoiler, und falls dich auf dem Stva oder in ner Kontrolle einer fragt, ob der ganz aus Carbon sei, sagst du einfach "nö, ist nur überzogen"
ZitatOriginal von Pro.2
Nö, warum auch? Sehe keine Probleme damit. Die Form ist ja fast gleich wie die vom Stock Spoiler, und falls dich auf dem Stva oder in ner Kontrolle einer fragt, ob der ganz aus Carbon sei, sagst du einfach "nö, ist nur überzogen"
aber wieso sollte das material carbon verboten sein?
ZitatOriginal von ImportTuner
aber wieso sollte das material carbon verboten sein?
Weils beim Brechen splittert
exactly... carbon splittert bei einem crash... deshalb grundsätzlich nicht erlaubt... jedoch splittert auch eine carbon legierung, jedoch wohl weniger extrem...
ja mal schaun ob ich den shogun so wie er jetzt drauf ist eingetragen bekommen... beim kürzen ist bei mir halt noch die 3. bremsleuchte im weg...
mal schaun wies rauskommt... jenachdem werd ich ihn kürzen... müsste dann einfach die Überlegung machen, ob sich der Aufwand auch lohnt...
ZitatOriginal von toeny
exactly... carbon splittert bei einem crash... deshalb grundsätzlich nicht erlaubt... jedoch splittert auch eine carbon legierung, jedoch wohl weniger extrem...
Gibts nicht überzüge, die nur so aussehen wie Carbon? So Foliatec mässig?
Es stellt sich ja eh die Frage, wie man z.B. bei so nem Überzug feststellen will, ob das Carbon echt ist oder nicht. Ich kenn einen, der an der T23 ne Carbon Haube hat, die aber Lackiert ist. Da fällt gar nix mehr auf
ZitatOriginal von toeny
exactly... carbon splittert bei einem crash... deshalb grundsätzlich nicht erlaubt... jedoch splittert auch eine carbon legierung, jedoch wohl weniger extrem...
Carbon splittert nicht wenn's bricht. Das sind mehrere Matten, die "gesperrt" zueinander verlegt und laminiert werden. Carbon ist nicht verboten, es gibt ja auch Serienhersteller, die Carbon einsetzen (BMW, Porsche, Mercedes).
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