So, das Gericht hat einen Strafbefehl ausgestellt.
Sachverhalt:
Lenken eines abgeänderten, nicht vorschriftsgemässen Personenwagens (Sichthemmung durch schwarz lackierte Luftabweiser an den Seitenscheiben).
Übertretene Bestimmungen:
Art. 29 SVT, Art 71a/4 VTS, Art. 57/1 VRV
Strafbestimmungen:
Art. 93/2 SVG, Art. 219/1a VTS
Busse 100.-
Gebühren 150.-
Auslagen 30.-
Total 280.-
Was sagt ihr dazu? Da die Windabweiser nicht lackiert sind, möchte ich die Busse nicht bezahlen. Sie sind original und unverändert seit eh und je. So wie sie damals aus der OVP kamen.
Grüsse
Daniel