verzeigung gedroht ;)

  • Guten Tag
    Als ich und ein kollege heute in die schwägalp fuhren gaben wir klar etwas gas um die kurven aber nie zu shnell!! Die reifen quietschten auch nie und wir haben auch sonst nichts falsh gemacht.... allerdings ist uns ein zivilpolizist hinterher gefahren. Wie gesagt das einzige war das wir shnell um die kurven sind.. videobeweis existiert nicht er war privat unterwegs nur seine aussage hat er. Er will uns verzeigen und hat gesagt dass er shaue das uns das billett weggenommen wird.. kann er das ? Was ist das shlimmste was passieren kann ??:(

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    :)

  • er ist in der beweispflicht, eenn er alleine war kann er das nicht ;)


    gab letztens in der 39er zone gas... hab nicht bemerkt, dass gleich nebendran eine zivilstreife eine kontrolle machte
    als ich 5min später zurückfuhr hielt er mich an, fluchte mich zusammen, fragte nach meinem tempo und meinte nur: das nächste mal lasere ich dich...adieu


    denke nicht dass er gross was machen kann

    Ja ich habe Schreibfehler...Who cares ? 8|

  • Hmm aufgeholt hat er nicht ich hielt an weiter oben. Aber recht hasst du er fuhr uns dir ganze zeit naach haha. Ja er war alleine. Vielen dank für die antworten :)

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  • Ihr seid zu zweit und er alleine. Aussage gegen aussage und ihr sind in der mehrheit und er hat kein beweis. Solange ein polizist oder 2polizisten nichts in der hand haben wo steht wie schnell du bist , alles abstreiten. Sie können nichts machen.

  • Jeess :) vielen dank :)
    Kann ich ihn anzeigen (nur falls die einen auf stur machn) weil er während des fahrens auf seinem notizblock shrieb? Und weil er auf der gegenfahrbahn in einer haarnadelkurve anhielt um uns vor zu lassen? Und als mein kollege ihn mit 80 überholen wollte da der zivile cop nur 60 fuhr gab der polizist wieder gas als mein kumpel schon neben ihm war... der hätte ihn doch vorlassen müssen?

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  • Theoretisch ja. Aber hast du beweise?


    In der Schweiz gilt in dubio pro reo -im Zweifelsfalle für den Angeklagten.


    Gilt für dich aber auch für die Polizei.

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  • viele user schreiben, es könne eh nichts passieren, weil die polizei zu zweit sein müsse, es aussage gegen aussage steht und der grundsatz "in dubio pro reo" gilt.


    das stimmt so nicht. der grundsatz "in dubio pro reo" wird meist falsch verstanden. auch "aussage gegen aussage" kann zu einer verurteilung führen. wenn das gericht zwei aussagen hat, die eine glaubhaft ist und die andere nicht, steht es zwar aussage gegen aussage, aber die eine aussage wird stärker gewichtet. sagt ein verfahrensbeteiligter völlig unglaubhaft aus, wird seiner aussage sogar gar kein gewicht mehr zugemessen.


    kann das gericht die schuld objektiv beweisen (radarfotos, videoaufnahmen, etc.), kommt es sicher zu einer verurteilung. sind keine klaren beweise vorhanden und der beschuldigte wird durch eine glaubhafte aussage belastet, sagt selber aber unglaubhaft aus, kommt es auch zu einer verurteilung. nur wenn keine klaren beweise vorhanden sind, die aussage des beschuldigten glaubhaft ist und daruch zweifel an dessen schuld bestehen, kommt der grundsatz in dubio pro reo zur anwendung.

    de bubi isch bald de einzig da inne, wo no öpis schribt, wo händ und füess het!

  • viele user schreiben, es könne eh nichts passieren, weil die polizei zu zweit sein müsse, es aussage gegen aussage steht und der grundsatz "in dubio pro reo" gilt.


    das stimmt so nicht. der grundsatz "in dubio pro reo" wird meist falsch verstanden. auch "aussage gegen aussage" kann zu einer verurteilung führen. wenn das gericht zwei aussagen hat, die eine glaubhaft ist und die andere nicht, steht es zwar aussage gegen aussage, aber die eine aussage wird stärker gewichtet. sagt ein verfahrensbeteiligter völlig unglaubhaft aus, wird seiner aussage sogar gar kein gewicht mehr zugemessen.


    kann das gericht die schuld objektiv beweisen (radarfotos, videoaufnahmen, etc.), kommt es sicher zu einer verurteilung. sind keine klaren beweise vorhanden und der beschuldigte wird durch eine glaubhafte aussage belastet, sagt selber aber unglaubhaft aus, kommt es auch zu einer verurteilung. nur wenn keine klaren beweise vorhanden sind, die aussage des beschuldigten glaubhaft ist und daruch zweifel an dessen schuld bestehen, kommt der grundsatz in dubio pro reo zur anwendung.


    Genau <thumbsup>


    Dazu ist mir bis jetzt nicht klar ob ihr nur SCHNELL um die Kurven gefahren seid, oder ZU SCHNELL? Aber das würd ich hier auch nicht schreiben, die polzei list ja mit ;)
    Wer ausserorts mit 80ig in eine gut übersichtliche aber z.B. enge Kurve fährt und auf sicht bremsen kann (Also alles wie vorgeschrieben), wird von aussenstehenden oft als Raser betrachtet weil sonst jeder vor der kurve auf 40 runterbremst, aber grundsätzlich heisst das ja nicht das man deswegen das Gesetz gebrochen hat...


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  • Nope sind nur schnell um die kurven.. nie zu schnell :)

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    :)


  • Genau <thumbsup>


    Dazu ist mir bis jetzt nicht klar ob ihr nur SCHNELL um die Kurven gefahren seid, oder ZU SCHNELL? Aber das würd ich hier auch nicht schreiben, die polzei list ja mit ;)
    Wer ausserorts mit 80ig in eine gut übersichtliche aber z.B. enge Kurve fährt und auf sicht bremsen kann (Also alles wie vorgeschrieben), wird von aussenstehenden oft als Raser betrachtet weil sonst jeder vor der kurve auf 40 runterbremst, aber grundsätzlich heisst das ja nicht das man deswegen das Gesetz gebrochen hat...


    +1


    dem gibts nichts mehr anzufügen.

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