Stahlflexbremsleitung frage MFK

  • Es ist ja so das Stahlflexbremsleitungen bei Autos mit DTC und Fakt eingetragen werden können.


    Jetzt ists so mir kam zu Ohren das die Flexleitungen nur bei Autos mit ABS eingetragen werden müssen. Die die kein ABS haben muss man nicht. Stimmt das??
    und weiter sind auch Stahlflexleitungen mit Tüv Papieren eintragbar?

    Minty Fresh B-Series

  • Gute Frage. Ich habe aber als ich Stahlflexleitungen für meinen K-Crx bestellt habe automatisch ein Fakt dazu bekommen. Ansonsten auf die MFK anrufen.

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Eintragung geht es darum die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, darum müssen sicherheitsrelevante Teile den Segen einer von den Schweizer Behörden anerkannten Prüfstelle (DTC oder FAKT) haben. Bremsleitungen sind so ein Teil und deshalb braucht es da für die Eintragung ein DTC- oder FAKT-Gutachten, unabhängig, ob ein Fahrzeug ABS hat oder nicht.

  • Ja mit den Sicherheits relevanten Teilen ist mir bekannt. mir kam dies halt zu ohren und wollte hier mal nachfragen ob dies noch jemand gehört hat.
    Finde es ja auch gut das gewisse sachen zuerst geprüft werden müssen aber bei manchen sachen würde ja gesunder menschenverstand reichen. aber das ist ein anderes thema

    Minty Fresh B-Series

    • Offizieller Beitrag

    Der GMV wird bei den Bremsleitungen ja gewahrt. Meines Wissens wird vom DTC/FAKT lediglich die Herstellungsweise und das Material überprüft bzw. die Sicherheit aufgrund der Dokumentation des Herstellers bestätigt.


    Das dient ja auch dem Schutz der Konsumenten, die so sicher sein können, dass sie keinen billigen China-Müll kaufen.

  • Also nach meinen Informationen ist es so das Stahlflexleitungen so oder so eingetragen werden müssen. Ohne ABS geht das mit einem normalen Herstellergutachten, mit ABS muss man aber ein DTC oder Fakt haben.


    Ich habe meine noch vor dieser Regelung eingetragen mit einem Gutachten vom Importeur, bei der Nachprüfung letztes Jahr haben sie jedenfalls nichts beanstandet.

    Einmal editiert, zuletzt von Manny ()

  • Bei der Eintragung geht es darum die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, darum müssen sicherheitsrelevante Teile den Segen einer von den Schweizer Behörden anerkannten Prüfstelle (DTC oder FAKT) haben. Bremsleitungen sind so ein Teil und deshalb braucht es da für die Eintragung ein DTC- oder FAKT-Gutachten, unabhängig, ob ein Fahrzeug ABS hat oder nicht.


    Nicht ganz richtig. Die Bremsleitungen sind wie Sturzversteller, Querlenker HA oder VA und härtere Stabis und ähnliches bis und einschliesslich 31.12.2011 mit einem simplen Tüv oder Herstellergutachten eintragbar gewesen. Habe am CRX und Colt Einträge im Fzgausweis, der Vorbesitzer meines Evos hat in GR geprüft, das Fischer-Beiblatt (Derendinger) wurde aber nur gestempelt und nicht eingetragen, da es damals noch kein DTC gab, musste ich wieder OEM montieren.


    Je nach mfk. Hab bei mein ctr im august jahr 2012 ohne fakt gutachten eingetragen. Nur mit ch bestätigung und tüv gutachten.


    +1 seit 2012 ist DTC aber pflicht.


    Also nach meinen Informationen ist es so das Stahlflexleitungen so oder so eingetragen werden müssen. Ohne ABS geht das mit einem normalen Herstellergutachten, mit ABS muss man aber ein DTC oder Fakt haben.


    Ich habe meine noch vor dieser Regelung eingetragen mit einem Gutachten vom Importeur, bei der Nachprüfung letztes Jahr haben sie jedenfalls nichts beanstandet.


    ABS hin oder her. Wie Orca es geschrieben hat. Mein Colt hat ABS - Herstellergutachten hat gereicht, CRX bekanntlicherweise nicht, hat auch gereicht. Der Hallenchef in Schaffhausen hat mir bei der MFK vom Evo gesagt, ich hätte glück, dass die Leitungen eingetragen sind, beim Evo dürfe er mir (Wohlgemerkt, es sind alle drei Autos mit Fischer-Leitungen ausgestattet, alle mit dem selben Blatt von Fischer, beim Derendinger bezogen) sie nicht eintragen, weil neues Gesetz....

  • Ich hab H-Power diese Flausen in den Kopf gesetzt. (Mir hat das auch ein Kollege gesagt)
    Hab heute auf das Strassenverkehrsamt Luzern angerufen.
    Laut seinen Angaben:
    Ohne ABS eifach Materialgutachten
    Mit ABS Fereigabe auch fürs Auto. (Ist wohl ein DTC oder?)

  • Ich Zitiere hier gerne mal pr0xi aus unseren HHBB.



    Link zum Beitrag.


    Die Quelle dazu ist nicht mehr vorhanden aber findet sich sicher eine Aktuelle version irgend wo im I-Net.


    Aber man erhält heute in der Regel ein DTC wen man Stahlflex-Leitungen kauft also sollte das eh keine Rolle mehr spielen.

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