Austauschfilter (Sportluftfilter)


  • <cool2><cool2> Endlich!!! <cool2><cool2>
    Fands immer schade, das die kleine Schweiz immer ne extra wurst braucht, nun ists vorbei..!!!

  • Da wird mir einiges klar :thumbup:


    ich war leztens mit meinem eg4 bei der mfk …
    als der experte mein motorraum durchsucht hatte hat er keine bemerkungen gemacht :huh:
    doch obwol ich KN sticker an dem luftfilterkasten habe und wirklich einen KN filter drinnen habe hat er mich nichts gefragt <hurray>
    er hat mich nur nach den papieren für die dreispeichigen O.Z Racing felgen gefragt xD


    coole sache <cheers>

    To the VTEC and beyond

    • Offizieller Beitrag

    Das stimmt so nicht.


    Europäische Gutachten sind erlaubt, dies gilt z.B. für eine EWG-Betriebserlaubnis. Deutsche TÜV-Gutachten werden in der Schweiz weiterhin nicht akzeptiert, da diese in der Regel nicht mit europäischen Normen übereinstimmen.


    ABE für Felgen, welche vom Deutschen Kraftfahrtsbundesamt ausgestellt wurden werden anstelle einer Schweizer Eignungserklärung akzeptiert.

  • Das stimmt so nicht.


    Europäische Gutachten sind erlaubt, dies gilt z.B. für eine EWG-Betriebserlaubnis. Deutsche TÜV-Gutachten werden in der Schweiz weiterhin nicht akzeptiert, da diese in der Regel nicht mit europäischen Normen übereinstimmen.


    ABE für Felgen, welche vom deutschen Kraftfahrtsbundesamt ausgestellt wurden werden anstelle einer Schweizer Eignungserklärung akzeptiert.


    das ABE blatt hatte ich nur hatte ich keine papiere für den luftfilter :D

    To the VTEC and beyond

    • Offizieller Beitrag

    Die ABE wird für Felgen die innerhalb der 2% Spurverbreiterung liegen akzeptiert, weil eine deutsche Bundesbehörde bestätigt, dass diese auf dem entsprechenden Fahrzeug verwendet werden kann. Das bedeutet, dass die Felge unbedenklich ist - allerdings muss diese der schweizerischen Verordnung entsprechen.


    Mit einer ABE für einen Luftfilter bestätigt die Bundesbehörde zwar, dass dieses Bauteil ohne Sicherheitsrisiko auf dem Fahrzeug verwendet werden kann, nicht aber, dass die schweizerischen Emissionsbestimmungen (Lärm/Abgase) eingehalten werden. Daher wird die nicht akzeptiert, sondern muss von einer schweizerisch anerkannten Prüfstelle (FAKT/DTC) verifiziert werden.


    Bei einem TÜV-Gutachten fehlt die bindende Unterschrift, deshalb sind die hierzulande wertlos. Etwas anders sieht die Situation bei einem TÜV-Prüfbericht für aerodynamische Anbauteile aus. Diese verfügen über eine Unterschrift des TÜV-Prüfers und werden (beschränkt) akzeptiert. Allerding kann es auch hier sein, dass eine Verifizierung einer schweizerisch anerkannten Prüfstelle verlangt wird.


    Eine generelle Aussage zu diesem Thema ist nicht möglich. Eine beiläufige Bemerkung eines MFK-Prüfers gegenüber einem Laien, zu welcher der Gesamtkontext fehlt, ist keine Referenz. Als Laie hat man vielleicht auch einfach etwas missverstanden, oder falsch interpretiert.

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