Frage an die Rechtsexperten

  • Hallo!


    wie hier einige schon wissen hatte ich am 23.09 einen Unfall in Olten.
    Ein Fahrzeug hat sich vor mir nach einem Zusammenprall mit einem Brückenpfeiler und ich bin ihm danach reingefahren.


    Nun habe ich heute Bescheid von der MFK bekommen:


    "Administrativverfahren blablabla


    Aufgrund der bei uns eingegangenen Anzeige müssen wir, unabhängig vom strafrechtlichen Verfahren, die Anordnung einer "Verwarnung Art. 16 Abs. 2 SVG und Art. 31 Abs.2 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) vom 27.10.1976) in Betracht ziehen."


    Danach steht da von wegen in 10 Tagen werde, falls kein Einspruch erhoben wird, eine Verfügung getroffen.


    Nun meine Frage:


    Wenn ich nun nichts mehr unternehme, wird dann die Verfügung der "Verwarnung" ausgesprochen und damit hats sichs oder wird
    dann nochmals darüber verhandelt ob nun doch Ausweisentzug oder nicht?


    Danke für eure Hilfe!
    Gruss


    !WARNUNG! DIESER USER IST KEIN HONDA-ANHÄNGER! !WARNUNG!


  • meines wissens SOLLTE es dann dabei bleiben..... ist heutzutage so, bei jedem unfall kriegste ne böse strafe wegen nichtbeherrschen des fahrzeugs.....


    haste keine rechtsschutz? dort gibts sicher die besten infos dazu, kann zum teil recht kompliziert sein.... da gibts den strafrechtlichen teil, den mit den administrativmassnahmen, den polizeirichter und evtl auch zivilrechtlich.... <rotaeye>


    ich wurde mal mit dem motorrad vonem auto abgeschossen weil er mich übersehen hat beim abbiegen, und ich hab auch ne busse vom polizeirichter plus verwarnung (inkl. nochmals busse natürlich <fire>) vom strassenverkehrsamt gekriegt.....


    viel glück!

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  • bringts was wenn ich auf die mfk anrufe morgen?


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  • Die Administrativmassnahme (ausgehend von der Direktion für Soziales und Sicherheit - Strassenverkehrsamt) im Strassenverkehr wird unabhängig von einem allfälligen Strafverfahren (ausgehend vom Statthalteramt etc.) eingeleitet.
    Kurz gesagt, hat es die Ad.Ma. auf den Ausweis abgesehen. In deinem Fall wird von einer leichten Verletzung der verkehrsregeln gesprochen und bei gutem Leumund kommst du mit einer Verwarnung weg. D.h. du musst ekie Angst um deinen Ausweis haben, jedoch bist du fürs nächste Mal vorgemerkt ;) Du hast nun 10 Tage Zeit um dazu Stellung zu nehmen (rechtliches Gehör) danach wird die Verfügung ausgesprochen.
    Unabhängig davon, leitet das Statthalteramt ein Strafverfahren ein, es kommt zu einer Strafverfügung (Busse).
    Oft ist es sinnvoll, ein begehren um Sistierung der laufenden Ad.Ma. zu stellen um dann die Strafverfügung abzuwarte. Danach wird die Ad.Ma. wider aufgenommen, wobei auf die erfolgte Strafverfügung rücksicht genommen wird, d.h., dass bei einer hohen Busse auf eine Massnahem seitens des Strassenverkehrsamtes sogar verzichtet wird. In deinem Fall musst du eh nicht mit einem Auswisentzug rechnen und deshalb würde ich alle so laufen lassen. Gross etwas rausholen kannst du nicht. Falls die Busse hoch ausfällt, kannst du ja noch ein Wiedererwägungsgesuch/Begehren um gerichtliche Beurteilunng stellen. Dann kannst du einwenden, dass die Busse einem Missverhältnis zu deinen wirtschaftlichen Verhältnissen o.ä. steht und so noch etwas rausholen. Ansonsten sehe ich kein Handlungsbedarf...

  • dave! du hast minimum ein bier bei mir gut!
    danke!!!!


    !WARNUNG! DIESER USER IST KEIN HONDA-ANHÄNGER! !WARNUNG!

  • Zitat

    Original von Dave
    Gross etwas rausholen kannst du nicht. Falls die Busse hoch ausfällt, kannst du ja noch ein Wiedererwägungsgesuch/Begehren um gerichtliche Beurteilunng stellen. Dann kannst du einwenden, dass die Busse einem Missverhältnis zu deinen wirtschaftlichen Verhältnissen o.ä. steht und so noch etwas rausholen. Ansonsten sehe ich kein Handlungsbedarf...


    so seh ich's auch, und so hab ich's auch gemacht!


    hab dann 90 minuten mit dem herrn polizeirichter in winterthur diskutiert (also auf die schnauze gefallen sein darf man nicht dazu ;) ) und konnte so die busse aufs absolute minimum drücken.... für ganz weg hätten wir's weiterziehen müssen und ob der richter dort dann auch so lieb gewesen wär oder die bisherige busse bestätigt hätte steht auf nem anderen blatt.... ¨


    don't forget: falls sich der andere verletzt hat weil du in ihn reingedonnert bist wäre es auch noch möglich, dass er dich anzeigt wegen körperverletzung.....


    ist aber auch wieder unabhängig von den anderen verfahren!

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  • ist nicht der fall das mit der verletzung. er hat mir nie einen vorwurf gemacht!


    !WARNUNG! DIESER USER IST KEIN HONDA-ANHÄNGER! !WARNUNG!

  • Zitat

    Original von Transporter
    dave! du hast minimum ein bier bei mir gut!
    danke!!!!


    Keine Ursache... werde darauf zurückkommen <cheers>

  • bei allem gibts eigentlich nur eins. rechtschutz, rechtschutz und nochmal rechtschutz. wer keinen hat und dann doch ne hohe busse zahlen muss is selber schuld - is mittlerweilen auf den strassen sogar wichtiger wie ne haftpflicht... <rotaeye>

  • Zitat

    Original von Speedsta
    bei allem gibts eigentlich nur eins. rechtschutz, rechtschutz und nochmal rechtschutz. wer keinen hat und dann doch ne hohe busse zahlen muss is selber schuld - is mittlerweilen auf den strassen sogar wichtiger wie ne haftpflicht... <rotaeye>


    in seehr seltenen Fällen kannst du den auch brauchen denn ihr standart Spruch lautet eh meistens " da können wir nichts machen"!! <verysick><thumbsup> super.....

    !! FASTEN SEATBELT !!
    ----------------------------------------------------------------------


    PS: Schreibfehler sind da, um sie zu finden.. egal.. :whistling:

  • Tomfu dann biste beim falschen ;) ich empfehle DAS Rechtschutz-Versicherungs AG ;) ist der einzige Versicherer in der Schweiz der keinem Konzern angehört und ausschliesslicht Rechtschutz versichert <thumbsup>

  • Zitat

    Original von Tomfu


    in seehr seltenen Fällen kannst du den auch brauchen denn ihr standart Spruch lautet eh meistens " da können wir nichts machen"!! <verysick><thumbsup> super.....


    ich hatte mit meinen ausgemacht, dass ich den fall NICHT weiterziehe und sie dafür die kosten des richterspruchs übernehmen und ich nur die busse bezahle ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von Phoenix ()

  • *hehe* was meint ihr, wieso ich Jura studiere?! <aetsch>

  • Phoenix, das ist immer so, wenn du eine rechtsschutzversicherung hast, musst du immer nur die busse bezahlen. die restlichen kosten wie zb. schreibgebühren werden immer von der rechtsschutz übernommen.


    ich kann nur die assista vom tcs empfehlen. das ist die einzige rechtsschutz, bei der man von anfang an seinen eigenen anwalt nehmen kann. bei denn andern läufts zuerst immer über die eigenen anwälte...


    hab mich wirklich sehr lange mit rechtsschutzfragen beschäftigt...

  • sacha stimmt überhaupt nicht! auch die anderen haben eine freie anwaltswahl!!! beim tcs kannste auch in die röhre schauen wennde mal nen fall hast gegen nen assista versicherten oder gegen den abschleppdienst etc.


    deswegen gibts für mich in der schweiz ganz klar nur einen rechtschutz und zwar die DAS ;)

  • auch die anderen??? also ich war bei anderen und es gab jedesmal ein theater wenn ich den eigenen wollte. die wollten mir immer ihren typen andrehen, welcher nun wirklich keine ahnung hat...


    übrigens, kleiner auszug. frei gewählt zB cap und winterthur rechtsschutz:


    Winterthur Rechtsschutz:


    3 Anwaltsbeizug: Die Winterthur-ARAG entscheidet
    über die Notwendigkeit, einen Anwalt
    beizuziehen.
    31 Der Versicherte hat jedoch das Recht, einen
    Anwalt seiner Wahl im Einvernehmen mit
    der Winterthur-ARAG zu bestellen
    – falls im Hinblick auf ein Gerichts- oder
    Verwaltungsverfahren ein Rechtsvertreter
    bestellt werden muss,
    – bei Interessenkollisionen; d.h., wenn eine
    Gesellschaft der Winterthur-Gruppe (ausgenommen
    die Winterthur-ARAG)
    Gegenpartei des Versicherten ist, oder es
    sich um einen Rechtsfall handelt, bei dem
    die Winterthur-ARAG auch der Gegenpartei
    Versicherungsschutz gewähren
    muss;



    cap rechtsschutz:


    Fälle, bei welchen der Versicherte das Recht
    hat, einen Rechtsvertreter vorzuschlagen
    a) Wenn in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren
    das Monopol zu Gunsten der unabhängigen Anwälte
    gilt.
    b) Wenn die CAP gleichzeitig mehrere Versicherte vertritt
    und deren Interessen miteinander kollidieren.
    c) Bei Streitigkeiten eines Versicherten gegen Gesellschaften
    der Allianz Gruppe Europa.
    d) In Fällen gemäss Art. 3.3 bis 3.5 ausserhalb von Europa.



    also, so einfach ist das nicht...


    ich selber hab die assista jetzt schon einige jahre und hatte nie probleme damit. die haben immer alles bezahlt....

  • A-L-L-E anderen sind mit anderen konzernen verbunden!


    also ich hab den das rechtschutz schon 2mal benötigt und jedesmal konnt ich zu dem anwalt wo ich wollte - ganz ohne probleme ;)


    edit. wie gesagt hab früher auf dem sektor gearbeitet - und was da ab un zu innerhalb von nem konzern abgeht is schon oft ne sauerei <fire> <nooo!>

    Einmal editiert, zuletzt von Speedsta ()

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