Hallo!
wie hier einige schon wissen hatte ich am 23.09 einen Unfall in Olten.
Ein Fahrzeug hat sich vor mir nach einem Zusammenprall mit einem Brückenpfeiler und ich bin ihm danach reingefahren.
Nun habe ich heute Bescheid von der MFK bekommen:
"Administrativverfahren blablabla
Aufgrund der bei uns eingegangenen Anzeige müssen wir, unabhängig vom strafrechtlichen Verfahren, die Anordnung einer "Verwarnung Art. 16 Abs. 2 SVG und Art. 31 Abs.2 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) vom 27.10.1976) in Betracht ziehen."
Danach steht da von wegen in 10 Tagen werde, falls kein Einspruch erhoben wird, eine Verfügung getroffen.
Nun meine Frage:
Wenn ich nun nichts mehr unternehme, wird dann die Verfügung der "Verwarnung" ausgesprochen und damit hats sichs oder wird
dann nochmals darüber verhandelt ob nun doch Ausweisentzug oder nicht?
Danke für eure Hilfe!
Gruss